Hi zusammen, ich habe einen Bericht gesehen, in dem es um den Bau einer LH 747 in Seattle geht. In dem Bericht wurde gesagt, dass das nagelneue Flugzeug erst dann an eine Leasinggesellschaft (für LH) verkauft wird, wenn es abgehoben ist und sich über internationalen Gewässern (es wird extra deswegen auf den Pazifik rausgeflogen bevor es nach Hause geht) befindet. Kann sich jemand erklären, was es damit auf sich hat? Viele Grüße
Dachte bislang, die Flugzeuge nicht weshalb es auch nicht ganz so schmerzhaft ist mal eine vorrübergehend stillzulegen, wenn Bedarf nicht ausreicht. Hat sich die Strategie geändert?
Du hast dir doch die Antwort schon selber in der Überschrift gegeben. Aus steuerlichen Gruenden, wird dies ( kauf/verkauf ) immer über internationalen Gewässern vollzogen. Dabei speielt es keine Rolle, ob es nun übern Pazifik, Atlantik etc durchgefuehrt wird. ( meist auf der route des ferry flights )
Es fehlt aber immer noch die Erklärung, warum das Steuern spart, und warum man den Verkauf von anderen Gütern nicht auch so terminiert, dass der Verkauf stattfindet, während sich die Güter gerade über internationalem Gewässer befinden. Normalerweise würde ein Finanzamt sofort unterstellen, Steuern umgehen zu wollen -- also muss hier doch etwas besonders geregelt sein. HTB.
Hier postet jetzt ein Professor: viewtopic.php?f=59&t=36940. :shock: Angesichts der klaren und logischen Aussagen in seinem Beitrag ist er mit Sicherheit Steuerrechtler und wird das Rätsel lösen können.
Es könnte damit zusammenhängen, dass auf diese Weise keine Steuern des Bundesstaates, der Gemeinde, der USA fällig werden. Die USA haben ja insgesamt ein teilweise sehr "formalistisches" Rechtssystem. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang aber den Umstand, dass LH inzwischen Flugzeuge über Leasinggesellschaften erwirbt. Das war früher verpönt.
Klingt eher nach "drüben". Die trinken gerne und posten dann. Traumhaft ist es ja immer, wenn die besoffenen Luftfahrtexperten 45 Minuten nach einem Flugzeugabsturz bereits die genaue Ursache kennen.
Die Einfuhr eines Flugzeuges könnte in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen. Das Flugzeug ist eine bewegliche Sache, somit eine Ware i.S.d. jeweiligen zollrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Vorschriften. Daher fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer ein, wenn die Ware von einem Drittstaat eingeführt wird. Man könnte höchstens daran denken, dass mit diesem Vorgehen umgangen werden soll, dass die war von einem Dittstaat eingeführt wird. Allerdings definiert § 4 Abs. 1 Nr. 4 AWG "Drittstaat" als Gebiete außerhalb des Gemeinschaftsgebiets, wo auch der der Luftraum über der hohen See dazugehört. Daher wird man mit dieser Konstruktion die Einfuhrumsatzsteuer nicht umgehen können. Kann mir wie vorher geschrieben nur vorstellen, dass es dazu dienen soll, irgendwelche bundesstaatlichen Vorschriften der U.S.A zu umgehen.
wird ein Flugzeug denn eingeführt ? Solange ich den Transitbereich eines Flughafens nicht verlasse, das sollte wohl auch das Vorfeld sein, habe ich auch keine Waren eingeführt. oder ?
[/quote]Das trifft hier auf 99,997856 % aller "Beiträge" zu. :lol: :lol:[/quote] stimmt auch wieder :lol: