Bei verspäteten Flügen durch Wetterchaos wie momentan z.B. Schneegestöber gibt es keine Entschädigungen. Wie lange können die Airlines denn höhere Gewalt geltend machen? z.B. heute schneit es in Frankfurt, Flüge verspäten sich oder werden abgesagt, soweit ok. Aber da ja heute der ganze Flugplan durcheinander gekommen ist werden morgen auch Flüge annuliert - und da z.B. soll es nicht mehr schneien. Bekommt derjenige, welcher morgen, fliegt eine Entschädigung? Kennt sich jemand aus? Gruß Manuel
Deshalb stimmt die Disposition von Flugzeugen und Crew ja trotzdem nicht von einem auf den anderen Tag wieder.
Genau da zielt meine Frage hin. Eine gute Airline z.B. bekommt es innerhalb von 24 Stunden dank guter Organisation wieder hin planmäßig zu fliegen, hingegen eine schlechte Airline benötigt vielleicht 3 oder 4 Tage bis alles wieder nach Plan läuft. Kann hier die schlechte Airline nach 3 oder 4 Tage sich noch mit "Wetterchaos" aus der Affäre ziehen? Kann eine Airline im Juli auch noch sagen wegen Schneechaos im Dezember sind wir noch hinterher, daher keine Entschädigung? Würde mich interessieren wo hier die Grenze liegt bei solchen Angelegenheiten... Danke + Gruß
Das stimmt so nicht! Im Winter ist natürlich mit Schneefall zu rechnen und dann greift das Argument der "aussergewöhnlichen Umstände" nicht! :!:
Bekommt nun aktuell jeder Passagier der sein Recht einfordert einige hundert € Entschädigung??? Seit ihr euch sicher das die Airlines für das Schneechaos bluten müssen?
Nein. Wer hat das behauptet?! :shock: Im Wesentlichen sind die Airports nicht in der Lage das Chaos zu bewältigen (z.B. zu wenig Einteisungsmittel auf Lager) und dazu können die Airlines natürlich nichts!
Nein. Wer hat das behauptet?! :shock: Du: manuelsven hat geschrieben:Bei verspäteten Flügen durch Wetterchaos wie momentan z.B. Schneegestöber gibt es keine EntschädigungenDas stimmt so nicht! Im Winter ist natürlich mit Schneefall zu rechnen und dann greift das Argument der "aussergewöhnlichen Umstände" nicht! :!: Entweder sind verspätungen durch Schnee aussergewöhnliche Umstände, oder eben nicht. Anscheinend gibt es zu meiner Frage kein klares JA oder NEIN oder keiner weiß es genau und es wird gerätselt? Wenn der Airport Schuld ist müsste eigentlich trotzdem die Airline haften, das sie mein Vertagspartner ist. Ob die Airline sich das Geld wieder von dem jeweiligen Airport holen kann steht auf einem anderen Blatt... Aber ich denke mal es gibt nichts zu holen für die gestrandeten - aus welchem Grund auch immer :roll:
Ganz so einfach ist es nicht, das beste Beispiel ist z.B. die Versorgungslücke beim Enteisungsmittel. Dafür kann die Airline nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Du hast ein Interpretationsproblem! ....neben Deinem Problem richtig zu zitieren! Sind sie nicht. Aber nur wenn die Airline Schuld ist an der Verspätung! :shock: Dies ist nun absoluter Unsinn! Das würde ich so pauschal nicht stehen lassen! Im Grunde ist es ganz einfach: ab 2h Verspätung gibt es Kohle! Aber nur, wenn keine "aussergewöhnlichen Umstände" vorlagen! Diese liegen z.B. vor, wenn ein Airport aufgrund der Witterungsverhältnisse geschlossen wurde (auch temp.) oder wenn das Enteisungsmittel ausgegangen ist! Die Airline ist aber in der Beweispflicht!
Zumindest Zuerich liegt natuerlich dank beheizter Startbahn ganz weit vorne. Aber unabhaengig davon sind das natuerlich beides Laender die viel Erfqhrung mit Schnee haben.... S
Das ist sicher wahr. Aber trotzdem erschreckend, wie wenig vorbereitet einige dt. Airports (natürlich nicht nur Deutsche) auf solche Situationen vorbereitet sind. So ein Ereignis wie die "Aschewolke" kann man ja noch durchgehen lassen. Aber ein Wintereinbruch im Winter....?! :shock: