Hallo, in 2 Monaten gehts von Chennai nach Sri lanka, danach auf die Malediven und dann nach Bengaluru. Jetzt habe ich verschiedenste Dinge bzgl. des Visums gehört, das evtl. die zweite Einreise nicht gestattet wird? Die Auskunft des Auswärtigen Amts ist auch recht undurchsichtig: "Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen." Mehrmalige Einreisen möglich, aber nach erfolgter Ausreise keine erneute Einreise binnen 2 Monaten? Wie passt denn das zusammen? Auch dieser Bericht hier macht mich etwas nervös: "Indien-VISA - Schikanen bei mehrfachen Einreisen FYI: seit einigen Wochen kommt es bei mehrfachen Einreisen nach Indien zu Problemen - man wird von indischer Seite bei der 2. Einreise schikaniert, auch wenn man ein Visum für mehrfache Einreise vorweisen kann. Im Detail: wir sind seit gestern von einer Indien-/Nepal-Rundreise zurück - hier zur Info unsere Erlebnisse rund um das indische Visum und vor Ort: 1.) Weil wir bei unserer Rundreise einen Abstecher nach Nepal unternommen haben, haben wir beim Visa-Antrag "mehrfache" Einreise beantragt - und nur ein "single entry"-Visa erhalten. 2.) Wir mussten dann auf der indischen Botschaft zu Hause alle Flugtickets vorlegen, d.h. unsere 2. Einreise für den Rückflug Kathmandu-Dehli-Europa belegen - nach weiteren 2 Besuchen auf der Botschaft hatten wir dann unser "double entry"-Visum. Probleme dabei hatten andere Betroffene, die die Flugtickets erst in Indien kriegen oder mit dem Visa-Antrag zu spät dran waren... 3.) Trotz(!) "double entry" oder "multiple entry" im Visa lassen einen die Inder kein zweites mal mehr rein bzw. bereits die Nepalesen nicht in den Flieger nach Indien steigen, wenn man nicht noch ein "Endorsement" vorweisen kann." What to do now? Gruß Manuel
Da galten diese unsinnigen Regeln auch noch nicht. Zum Glueck habe ich ein Jahes-Business Visum, so das ich problemlos einreisen kann...... S
Habe vorhin mal noch ein wenig gegoogelt. Ergebnis: Ein multiply-entry Visa (welches im Normalfall ausgestellt wird) beeinhaltet anscheinend generell die 2-Monats-Regel, ein double-entry-Visa scheint diese Regel ausdrücklich auszunehmen, dies soll auch auf dem Visum so vermerkt sein... Um dieses double-entry-Visa zu erhalten muß man die diversen Flugtickets in Kopie an das Konsulat einsenden. Soweit zumindest die ergoogelten Hinweise... :?: :!:
Das ist korrekt. Die ind. Regierung wollte mit dem 2 Monats Gap den Geschäftsreisenden den "Spass" verderben. Denn Fakt ist, dass viele Geschäftsreisende sich mit Touri Visas in Indien aufgehalten haben. Mit einer PIO Card,habe ich auch,kann man unendlich ein-und ausreisen.
Solange Du beim Einreiseformular als Grund fuer die Einreise "business" angibst, gilt die 2 monatsregel nicht. S
Falsch und GANZ gefährlich! Erkundige dich mal beim Konsulat in KL, da wirst du dann erfahren daß man diese Regel ja speziell wegen der Business Leute erlassen hat um sie besser mit höheren Visa-Gebühren zu belegen. Man hat nämlich in 2008 herausgefunden daß das Business Klientel mit den billigeren Touri-Visas einreiste. Deshalb wurde der Riegel vorgeschoben.
Und deshalb habe ich ja wie oben geschrieben auch ein Business Visum und reise selbstverstaendlich nicht mit einem Touristenvisum. S
Danke ,da wir Kinder dabei haben wird das wohl schlecht gehen. Ich schicke einfach die Tickets der Flüge in Kopie und gut ist ,hoffe ich.
gibt es irgendwo einen fertig ausgefüllten Visaantrag zu besichtigen bzw. kann jemand ein Foto einstellen? Bin gerade über dem Antrag, viele Fragen sind für mich unverstädnlich bzw. zweideutig...habe kein lust was falsch zu machen...
Welche der Fragen sind für Dich "unverständlich"? Oder anders gefragt: Über welchem Antrag bist Du gerade? :shock: :arrow: www.indianembassy.de/visaform.pdf :mrgreen:
Genau in dem Formular bin ich gerade. Punkt 3 - Name des Vaters oder Ehemanns (was hat das eine mit dem anderen un tun?) Punkt 4 a + b - ständige und gegenwärtige Anschrift = 2 mal das selbe eintragen? Punkt 9 - mitreisende Kinder - haben wir nicht, aber alle Felder MÜSSEN ausgefüllt wegen. " --- " setzen? Punkt 10 - Aufenthaltserlaubnis für Deutschland - trifft nicht zu, aber jdes Feld MUSS ausgefüllt werden?! - oder? Danke + Gruß Manuel
- Hast Du weder das eine noch das andere? Dann wär's ein 'Problem'. :idea: - Nur, wenn's auch stimmt. Wir haben ja unterschiedliche Adressen. 8) - Sie müssen ausgefüllt wegen? "Wegen was" (bzw. wieso) denn? Ja. :shock: - Du hast echt keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland? Problem. :roll: Kann's sein, daß Du Dir das machst, was man "krude Gedanken" nennt? :mrgreen:
yepp :lol: Keine Lust den Summs nach ein paar Wochen mit dem Vermerk "Bearbeitung nicht möglich" wieder zurück zu bekommen Gruß
Das mit dem "Abhaken" habe ich nie geschrieben. :shock: Du solltest erst einmal richtiges Zitieren lernen. :roll: :x :twisted:
Welche dieser nun wirklich simplen Fragen bereitet Dir denn Probleme? Punkt 3: Trage den Namen Deines Vaters ein wenn Du ein Mann eine unverheiratete Frau bist. Wenn Du eine verheiratete Frau bist, trag den Namen Deines Ehemenanns ein. Punkt 4: Wenn Du gegenwaertig an Deiner staendingen Adresse lebst, traegst Du beides mal das Gleiche ein. Wenn Du z.B. momentan im Urlaub in Singapur bist, traegst Du unter 4b Die Adresse Deines Hotels dort ein..... Punkt 9: Wenn Du keine Kinder hast die mitreisen, dann streichst Du diesen Punkt. Punkt 10. Wenn Du deutsche Staatsbuerger bist, streichst Du diesen Punkt. Bist Du sicher, dass Du selbststaendig genug bist ohne Reiseleiter ins Ausland zu fahren. Du wirst auch bei der Ein- und Ausreise in Indien ein Formular im Flugzeug bzw am Flughafen ausfuellen muessen. Vielleicht solltest Du Urlaub im Centerpark in Erwaegung ziehen. S
17.10.10 - Indien - Antrag: vollständiges Ausfüllen! Nicht zutreffende Felder im Visumantragsformular müssen ab sofort mit einem entsprechenden, wörtlichen, Vermerk (z.B. "Keine", "nicht zutreffend", "Nie", etc.) ausgefüllt werden. Leere oder durchgestrichene Felder führen (insbesondere bei Beantragung über das Generalkonsulat in Frankfurt) zur Ablehnung des Antrags. Nachträgliche Eingaben und/oder Korrekturen führen ebenfalls zur Ablehnung des Antrags. ...soviel zu: "dann streichst du diesen Punkt" Das aber auch manche Leute überall Ihren Senf dazu geben müssen - und sei die Antwort auch noch so Falsch. 2 absolut falsche Aussagen in einem Thread :roll: Zum Glück gibt es ja noch hilfreiche, andere Foren...