Auf dem Meilenkonto meiner Frau liegen 60.000 Meilen, die Ende Juni verfallen. Wer Interesse daran hat, möge mir eine email an [email protected] schicken. Da wir das Meilenkonto künftig nicht mehr nutzen werden, würde ich es komplett mit Kartennummer und PIN zur Verfügung stellen, so dass der Interessent sich den Flug / die Flüge selbst buchen kann. Hinsichtlich der Steuern+Gebühren, die zum Prämienflug zu entrichten sind, kann bei der Buchung jede beliebige Kreditkarte, also auch eine andere als die des offiziellen Meilenkontoinhabers, angegeben werden, so dass eine Prämienbuchung völlig unkompliziert ist.
Ich habe auch Interesse, bitte schreib mir wieviel Geld Du haben möchtest. Hier meine E-Mail Adresse : eftelya (at) gmx.de
Er hat ja nicht geschrieben, dass er die Meilen verkaufen möchte sondern dass er diese zur "Verfügung stellt"! Das ist nicht verboten! :mrgreen:
Hmmm, da stellt sich für mich die Frage, ob das nicht sogar legal ist. Meiner Kenntnis nach ist nur der Verkauf von Meilen verboten. Aber der OP hat ja nicht von Geld, sondern von abgeben gesprochen....
Legal wäre es aber sicher nicht, wenn er jemand anderem sein bzw. das Konto seiner Frau mit Username und PIN zur Verfügung stellt. Zumindest wäre es für mich zweifelhaft.
Wäre das nicht gefährlich wenn man das ganze konto samt passwort weitergibt? hab sowas auch schon öfter bei ebay gesehen.
Was sollte daran (grundsätzlich) "gefährlich" sein? :shock: Ich betreue eine größere Anzahl an Konten, von denen ich selbstverständlich jeweils die PIN habe (und ständig nach Lust und Laune Awards buche usw.). Alles okay. Gegen die T&C von LH/M&M verstößt es allerdings, die Konten oder sonstige Leistungen (wie Awardflüge z.B.) anderen gegen Geld zu überlassen (oder gegen anderes zu tauschen usw.). Das ist bei ebay ganz offensichtlich der Fall - auch wenn diese Anbieter vorgeben, nur eine "Dienstleistung" erbringen zu wollen.
Ich schlage vor Deine Frau nimmt ene LH Karte (ich werde dich gerne-als dankeschön für die Gute Idee und du behälst die Meilen, die ja dann nicht mehr verfallen.
wie sagst Du immer: erst lesen und dann verstehen....zwischen Deinen "Freunden" (Du liebst ja ""), deren Konten Du verwaltest und einer fremden Person sein Konto zu überlassen, ist schon ein "kleiner" Unterschied.... :lol:
Eben. Deshalb ja meine (von Dir richtig zitierte) Erklärung. :idea: 1. Absatz (die betreuten Konten): Kein "Problem" 2. Absatz (via ebay überlassene): Verstoß gegen T&C 8)
Aber nach Absatz 1 war nicht gefragt...Du wolltest nur drauf hinweisen, wie toll Du bist, da Du ganz viele Konten verwaltest... :mrgreen:
Nö. :lol: Ich wollte es "Leuten" wie Dir genau erklären. Damit sie's verstehen. Hat ja anscheinend geklappt. 8)
Und weder 1. noch 2. sind hier zutreffend. Aber ich vergesse immer, dass es dir ja nicht um Inhalte geht, sondern um den Zeitvertreib.