Lufthansa Streik: Passagierrecht

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Lufthansa durchläuft momentan eine fast nie dagewesene Streikperiode. Allein in den letzten 12 Monaten wurde bei der Lufthansa 13mal gestreikt. Seit letzten Freitag Streiken nun die Flugbegleiter der Gewerkschaft der Unabhängigen Flugbegleiter kurz UFO.

Nach der aktuellen Streikankündigung sollen alle Lufthansaflüge Weltweit bis Freitag den 13.11.2015 bestreikt werden.

Aktuelle Informationen über den Streik werden wir immer auf insideflyer.de posten. Eine Liste von momentan Gestrichenen Lufthansa Flügen kann man auf der Homepage von Lufthansa einsehen.

Von diesen Streiks der UFO und den damit verbundenen Flugausfällen werden Hunderttausende von Passagieren betroffen sein. Grund genug einmal über die Rechte von Streik betroffenen Passagieren zu berichten und auch wie man sein Recht schnellst möglichst bekommt.

Hier erhaltet ihr Antworten auf die Wichtigsten Fragen.

Wie und wo ist mein Recht geregelt?

In der EU Richtline 261/2004 ist geregelt auf welche Leistungen Fluggäste Anspruch haben bei deren Flug es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet über das Fluggastrecht korrekt zu informieren und auf Nachfrage dieses auch Schriftlich auszuhändigen. Bei Lufthansa gibt es hierfür ein Faltblatt.

Ab welcher Verspätung stehen mir Leistungen zu?

Das ist in der EU Richtlinie 261/2004 klar geregelt und von der Entfernung der des Fluges abhängig. Sofortleistungen sind bei folgenden Flügen bzw. Verspätungen fällig:

  • bis 1500km Flug und einer Verspätung von 2 Stunden Verspätung
  • ab 1500km bis 3500km Flug und 3 Stunden Verspätung
  • über 3500km und 4 Stunden Verspätung

Welche Sofortleistungen stehen mir zu?

Sollte sich der Abflug verzögern, so stehen dem Passagier zwei Telefonate und zwei Emails zu, sowie Verpflegung in Form von Essen und Getränken. Die Verpflegung kann entweder direkt von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden oder in Form eines Verpflegungsvouchers für den Flughafen.

Wenn sich der Abflug um einen oder mehrere Tage verzögert muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer bereitgestellt bzw. bezahlen.

Was wenn mir Sofortleistungen nicht gewährt werden?

Sofortleistungen nach EU Richtlinie 261/2004 sind von der Airline grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte sich die Airline weigern empfehle ich den Hinweis auf die entsprechende EU Richtlinie (Benennt diese vor Ort und zeigt das ihr wisst was euer recht ist) und klaren Hinweis auf die Euch zustehenden Leistungen und auch dass ihr diese Erwartet. Solltet Ihr trotz allem keine Unterstützungsleistungen erhalten, könnt ihr diese auch selbst bezahlen und anschließend bei Lufthansa geltend machen. Nach meiner Erfahrung werden Kosten, welche nach EU Richtlinie 261/2004 zu erstatten sind, anstandslos erstattet nach Hinweis auf diese Verordnung.

Auf welche Flüge kann ich mich Umbuchen lassen?

Wie in unserer Streikinformation bereits erwähnt, kann man sich als Passagier, welcher auf einen gestrichenem Flug gebucht ist, auf eine alternative Verbindung kostenfrei umbuchen lassen. Grundsätzlich versuchen Fluggesellschaft erstmals auf eigene Flüge bzw. die Flüge der Allianz Partner umzubuchen, um Kosten zu sparen, allerdings hat man als Fluggast durchaus auch ein Anrecht darauf auf eine fremde Airline umgebucht zu werden!

Innerdeutsch Lufthansa Flüge können in Zugtickets mit der Deutschen Bahn umgewandelt werden.

Wie kann ich meine Lufthansa Flug umbuchen, wenn dieser wegen des Streiks gestrichen wurde?

Grundsätzlich kann man versuchen den Flug online unter „Meine Buchungen“ umzubuchen. Hier stehen einem aber leider nur sehr eingeschränkte Optionen zur Verfügung, sodass die nur in sehr wenigen Fällen zum Erfolg führen wird.

Bei einem Anruf bei der Hotline können einem Deutlich mehr Alternativen angeboten werden. Allerdings ist mit einer langen Wartezeit in der Warteschleife zu rechnen. Ich wartete am Sonntag selbst bei der Hon circle Hotline fast 15Minuten auf einen feien Agent. Leider ist es Den Callcentermitarbeitern auch nur gestattet, auf Airlines im Lufthansakonzern umzubuchen (Swiss, Austrian, Brussels Airlines, Germanwings, Air Dolomiti, City Line, etc.) Selbst eine Umbuchung auf eine Staralliance Airline ist via Lufthansa Hotline nicht möglich.

Die Umbuchung auf eine Fremdairline, also außerhalb des Lufthansa Konzerns, ist ausschließlich am Flughafen möglich.

Umbuchungen sind allerdings immer nur in der gebuchten Serviceklasse möglich und wenn noch Plätze zum Verkauf stehen. Einen Anspruch auf ein Upgrade hat man nicht.

Soll ich zum Flughafen kommen obwohl mein Flug gecancelt wurde?

Grundsätzlich JA! Wenn es nicht möglich war über die Hotline auf einen alternative Flugverbindung umzubuchen bzw. es nötig ist, dass man am Tag unbedingt fliegt, wird nicht darum kommen an den Flughafen zu kommen. Leider ist es bei Lufthansa nur den Mittarbeitern am Flughafen gestattet auch auf fremde Airlines, wie z.B. air berlin oder United Airlines umzubuchen.

Noch ein wichtiger Hinweis: Zwar kann auch der Check-In Schalter Umbuchungen vornehmen, allerdings für gewöhnlich nur eingeschränkt. So kann der Check-in Schalter meist z.B. einen non-stop Flug nicht in eine Umsteigeverbindung umwandeln. Hier bleibt einem der Gang zum Ticketschalter nicht erspart.

Steht mir eine Finanzielle Entschädigung zu, wenn mein Flug wegen des Streik gestrichen wurde?

Leider nein. In der EU Verordnung 261/2004 werden zwar Entschädigungszahlungen in Abhängigkeit der Länge eines Fluges und der entstandenen Verspätung geregelt, allerdings muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung leisten wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen gestrichen wird. Nach einem Urteil des BGH fällt ein Streik unter solch außergewöhnliche Umstände. Interessant finde ich persönlich allerdings auch den Beisatz, dass die Airline nur von Entschädigungen nach EU261/2004 absehen darf, wenn sie alles in ihrer Macht stehende getan hat um den Streik zu verhindern.

Insideflyer.de I Kommentar

Streiks sind für Passagiere schon lästig genug. Da ist es schade, dass man als Passagier, in manchen Fällen, nach seinen Unterstützungsleistungen sehr vehement fragen muss und diese nicht aktiv angeboten bekommt. Auch das Umbuchungen auf andere Fluggesellschaft nur sehr eingeschränkt über die Hotline möglich sind ist extrem schade und lästig. Dar Gang zum Flughafen ist daher für jeden, der Fliegen muss, momentan fast unumgänglich.

Wer allerdings über sein Fluggastrecht informiert ist und gezielt danach fragt, kommt schneller und Entspannter zu einem Ergebnis.

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Kommentare

  1. Moritz sagt

    Wenn es um Umbuchungen auf Fremdairlines geht, muss man bei der Hotline grundsätzlich nur hartnäckig genug sein. Grundsätzlich, so habe ich den Eindruck, wird einem immer nur vermittelt, dass eine Umbuchung nicht möglich ist. Wenn ich dran geblieben bin, war eine Umbuchung (z.B. auf Avianca) kein Problem. Man muss eben nur auf sein Recht beharren!

    • Frankfurtflyer sagt

      Bei Umbuchungen auf Fremdairlines kommt es auch immer wieder auf Feinheiten an. Der Hotline sind Umbuchungen auf Fremdairlines innerhalb der Traifbedingungen natürlich möglich, aber auch Umbuchungen auf Codeshare Flüge mit LH Flugnummer.
      Kein Callcenteragent ist dazu befähigt noch ist es ihm technisch möglich eine Umbuchung auf Fremdairlines zu machen. Dies kann er nur in Zusammenarbeit mit dem Ticketing. Für eine Fremdairline müssen meistens neue Flugtickets ausgestellt werden! Das beste was in sollch einem fall der Hon circle Service für mich hinbekommen hat, war das aufbauen einer Reservierung auf einer anderen Airline. Dies musste aber damals durch das Flughafenbüro durchgeführt werden mit dem der Hon service telefoniert hat.
      Die besten und schnellsten Erfolge habe ich immer am Flughafen erreicht. Übrigens wenn du im Ausland bei einer Lufthansa Hotline anrufst landest du nicht selten im Airport Büro. Die können deutlich mehr, da sie ja auch Ticketing machen.

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