RKI updated Liste der Corona-Risikogebiete

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Wie üblich updated das Robert-Koch-Institut am heutigen Freitag die Liste der Corona-Risikogebiete. Dabei wird zwischen regulären Risikogebieten und Hochriskogebieten unterschieden.

Zu Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko zählen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) und Regionen, in denen sich bestimmte Virusvarianten (Virusvarianten-Gebiete) ausgebreitet haben. Für Reiserückkehrer aus solchen Hochrisikogebieten entstehen zusätzlich zu der generellen Verordnung für Rückkehrer aus Risikogebieten noch strengere Maßnahmen.

Übersicht der Corona-Risikogebiete

Virusvarianten-Gebiete

  • Botsuana
  • Brasilien
  • Eswatini
  • Irland
  • Lesotho
  • Malawi
  • Mosambik
  • Portugal
  • Sambia
  • Simbabwe
  • Südafrika
  • Vereinigtes Königreich

Corona-Risikogebiete

Hochinzidenzgebiete 

  • Afghanistan
  • Ägypten
  • Albanien
  • Andorra
  • Bolivien
  • Bosnien
  • Estland
  • Ecuador
  • Iran
  • Israel
  • Kosovo
  • Kolumbien
  • Lettland
  • Libanon
  • Litauen
  • Mexico
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nordmazedonien
  • Palästinensische Gebiete
  • Panama
  • Portugal
  • Serbien
  • Slovenien
  • Spanien
  • Sudan
  • Syrische Arabische Republik
  • Tschechien
  • USA
  • Vereinigte Arabische Emirate

Abseits dieser Hochrisikogebiete gelten noch zahlreiche weitere Länder als reguläre Risikogebiete wie auch bisher. Die Bundesregierung prüft stetig inwiefern Regionen als Risikogebiete einzustufen sind. Insofern kann sich diese Liste jederzeit ändern, vor allem sich erweitern. Die aktuelleste Auflistung der Risikogebiete findet sich online auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Regelungen für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten

Seit letzter Woche gelten generell für Rückkehrer aus Risikogebieten neue Regelungen. Reist man jedoch aus einem der gelisteten Hochrisikogebiete nach Deutschland, muss man folgendes Vorgehen beachten: Reisende aus diesen Gebieten müssen bereits bei Einreise ein negatives COVID-19 Testergebnis vorweisen können. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der negative COVID-19 Test bewahrt jedoch nicht vor der obligatorischen Quarantäne. Auch trotz eines negativen Tests muss man sich ab heute weiterhin in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die man in den meisten Fällen nach dem fünften Tag durch einen weiteren negativen Corona-Test beenden kann.

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