Diese Regeln gelten ab sofort für Rückkehrer aus Risikogebieten

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Ab dem heutigen 11. Januar 2020 gelten für Rückkehrer aus Risikogebieten neue Regeln die beachtet werden müssen. Innerhalb der letzten sechs Monate gab es bereits verschiedene angewendete Regeln: So musste man sich bis Anfang November 2020 bei Rückkunft in Deutschland auf COVID-19 testen lassen und bis zum Erhalt des Ergebnisses in Heimquarantäne. Zudem war es teils auch möglich einen Test vorzulegen, der spätestens 48 Stunden vor der Rückkehr noch im Ausland durchgeführt wurde. Seit Anfang November 2020 wurde dies durch eine 10-tägige Heimquarantäne ersetzt, welche frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen COVID-19 Test beendet werden konnte. Nun ändert sich die Regel erneut.

Neue Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten

Im Prinzip handelt es sich bei der neuen Regel um eine Kombination der beiden bisherigen Prozedere: Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss entweder einen maximal 48 Stunden alten COVID-19 Test vorlegen können oder sich direkt nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Dabei ist es irrelevant, ob man mit dem Auto, per Zug oder mit dem Flugzeug nach Deutschland reist.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Ein möglicher negativer COVID-19 Test bewahrt Reisende jedoch nicht vor der Quarantäne. Auch trotz eines negativen Tests muss man sich ab heute weiterhin in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die man nach dem fünften Tag durch einen weiteren negativen Corona-Test beenden kann. Beide Tests müssen die Reisenden selbst bezahlen, die kostenfreien Tests aus Sommer und Herbst 2020 gibt es nicht mehr. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge gilt diese neue Regelung erstmal nur bis zum 31. Januar 2021. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regelung in den kommenden Wochen auch über dieses Datum hinaus verlängert wird. Die Musterverordnung des Bundes ist jedoch nur eine Arbeitshilfe: Die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Bundesländern, sodass es Abweichungen in einigen Punkten geben kann. Insofern ist es ratsam einen Blick auf die Verordnung des jeweiligen Bundeslands zu werfen.

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Ausnahmeregelungen

Die wichtigste Ausnahmeregelung ist schonmal für Bürger aus Nordrhein-Westfalen zu nennen: In diesem Bundesland gilt die neue Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten nämlich nur eingeschränkt. Reisende müssen hier zwar auch bei der Rückkunft einen COVID-19 Test machen, die zusätzliche Quarantäne entfällt jedoch. Es gibt jedoch auch die Option, dass man sich freiwillig anstatt den sofortigen Tests, in eine 10-tägige Quarantäne begibt, die man ab dem fünften Tag durch einen negativen Corona-Test beenden kann.

Auch darüberhinaus sieht die Musterverordnung der Bundesregierung weitere Ausnahmen für Rückkehrer aus Risikogebieten vor: Sofern man sich beispielsweise auf einer Transitreise durch eine Risikogebiet befindet, entfällt die Quarantänepflicht. Auch Reisen von weniger als 24 Stunden oder aufgrund von familiären Gründen, die nicht länger als 72 Stunden dauern, sind von der Quarantänepflicht bei Rückkehr ausgenommen. Auch wer nur bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreist ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Die genauen Regelungen der Musterverordnung sind hier einsehbar.

 

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