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Reisende in die Schweiz müssen sich künftig mit neuen Regelungen vertraut machen. Dies betrifft einerseits eine neue Testpflicht für Flugpassagiere und andererseits neue Quarantänebestimmungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.
Testpflicht für Flugpassagiere
Im Hinblick auf die sich immer rascher verbreitenden Corona-Mutationen verschärft die Schweiz die Einreiseregelungen für Flugreisende. So gilt ab 8. Februar die Regel, dass man bei der Einreise in die Schweiz einen negativen COVID-19 Test vorweisen muss. Dieser Test darf nicht früher als 72 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Zudem ist es notwendig, dass ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt wird, welches die persönlichen Kontaktdaten enthält.
Die Kontrolle des Tests findet bereits vor dem Einsteigen ins Flugzeug ab Abflugort statt, es ist also nicht möglich die Testpflicht zu umgehen. Reist man aus einem Risikogebiet zurück in die Schweiz gilt im übrigen eine Testpflicht unabhängig des Verkehrsmittels.
Änderung der Quarantäneregeln in der Schweiz
Ebenfalls ab dem 8. Februar 2021 gelten neue Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Reist man aus einem Corona-Risikogebiet in die Schweiz muss man verpflichtend 10 Tage lang sich in häusliche Isolation begeben – unabhängig dessen, ob man einen negativen COVID-19 Test vorweisen kann oder nicht. Neu ist jedoch, dass man diese Quarantäne ab dem siebten Tag durch einen neuen negativen COVID-Test vorzeitig beenden kann. Dies kann entweder ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test sein.
Auch zwei deutsche Bundesländer befinden sich auf dieser Risikoliste, Sachsen und Thüringen. Ansonsten zählen hierzu auch Länder wie Malta, Portugal, Estland, Spanien, die Niederlande, Schweden, Tschechien, Südafrika und weitere Regionen. Eine komplette Auflistung der Schweizer Corona-Risikogebiete ist online verfügbar.
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