30 Euro Lufthansa Gutschein zum Black Friday

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Auch zum Black Friday 2020 gibt es wieder einen Lufthansa Gutschein in Höhe von 30 Euro auf zukünftige Flugbuchungen – egal ob Kurz- oder Langstrecke.

Lufthansa Gutschein mit 30 Euro Rabatt

Der Gutschein zum Black Friday gilt für Buchungen, die Ihr ab dem 2z. November 2020 bis zum 30. November 2020 tätigt. Dabei können die Flüge bis Ende Oktober 2021 stattfinden, was natürlich ein angenehm langer Reisezeitraum ist.

Um die 30 Euro auf Eure Lufthansa Flüge zu sparen, müsst Ihr bei der Buchung auf der Website von Lufthansa während des Bezahlschrittes im Feld „Gutschein Code“ einfach nur den Code ZFL59R20QHEQ eingeben. Der Flugpreis reduziert sich dann um 30 Euro. Auf Steuern und Gebühren gibt es jedoch keinen Rabatt.

Lufthansa Gutschein

Der Gutschein gilt nur für Flüge von Lufthansa und Lufthansa Cityline, die Ihr über die Lufthansa Homepage bucht. Der Gutschein gilt nur für Flüge mit Start in Deutschland. Ihr könnt sowohl oneway- also auch Hin- und Rückflüge mit dem Gutscheincode buchen. Reist Ihr zu zweit oder mehreren Personen, kann es sich lohnen, dass Ihr separate Buchungen tätigt. Denn: Der Gutschein gilt für den jeweiligen Flugpreis, nicht jedoch pro Person.

Umbuchungsregelung

Für Flüge die nach dem 16. Mai 2020 gebucht wurden bietet Lufthansa eine Kulanzregelung, welche für alle Tickets und Reiseklassen gilt.

So lässt sich im Fall einer Flugstreichung das Datum der Reise kostenfrei verschieben, solange der Flug in derselben Beförderungsklasse erfolgt. Ist der Flug nicht gestrichen kann man das Ticket kostenfrei auf ein Datum bis Ende Dezember 2021 umbuchen, es kann jedoch die Tarifdifferenz fällig werden.

Zudem ist es auch möglich das Ziel und den Abflughafen zu ändern. Das Ticket behält seinen Wert und kann für Reisen bis Ende 2021 genutzt werden. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Fall einer Flugstreichung, als auch für Fälle, in denen man trotz stattfindenden Fluges die ursprünglich gebuchte Reise nicht antreten möchte – beispielsweise wenn Reisen in Risikogebiete für einen keine Option sind.

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