ESTA leicht gemacht – Grundsätzliches & Neuerungen

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New York, Miami, Los Angeles, Washington oder Chicago – viele von uns führt es regelmäßig in die USA, sei es für einen City Trip, für eine Rundreise durch einen der vielen pittoresken Nationalparks oder einfach für etwas Entspannung am Strand. Für jegliche Einreise in die USA, muss man als Deutscher Staatsbürger eine Reisegenehmigung im Rahmen des Visa Waiver Programms ESTA beantragen. Da immer wieder Fragen bezüglich des ESTAs auftauchen und es kürzlich auch eine Neuerung beim ESTA Programm gab, stellen wir die wichtigsten Informationen vor.

Das Viva Waiver Programm der USA

Dank unseres Deutschen Reisepasses haben wir das Glück weit über 170 Länder weltweit ohne die lästige Beantragung eines Visums bereisen zu können. So auch die USA, wo wir am Visa Waiver Programm teilnehmen und so bis zu 90 Tage ohne Visum in den USA verbringen können. Hierfür ist die Beantragung eines ESTA (Electronic System for Travel Authorization) notwendig. Diese lässt sich sowohl auf der offiziellen Seite des Department of Homeland Security, als auch über diverse Visaagenturen beantragen.

Eine ESTA Genehmigung ist für beliebig viele Einreisen binnen zwei Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Jeder einzelne Aufenthalt darf jedoch maximal nur 90 Tage andauern. Die maximale Aufenthaltsdauer gilt nicht nur für die Vereinigten Staaten, sondern auch für anschließende oder Zwischenaufenthalte in Kanada, Mexiko und den Inseln der Karibik.

Übrigens: Ein ESTA gilt sowohl für private, als auch geschäftliche Reisen, bei denen Ihr zwar bezahlt werdet, die Firma für die Ihr tätig seid jedoch ihren Sitz im Ausland hat. Man darf jedoch kein Beschäftigungsverhältnis in den USA eingehen, auch falls man journalistisch in den USA tätig sein möchte, braucht man offiziell ein Journalistenvisum.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen ESTA Antrag

Um die Einreisegenehmigung für die USA zu erhalten, ist es zwingend notwendig bereits im Besitz eines Hin- und auch Rückflugtickets zu sein. Insbesondere der Rückflug ist wichtig, da es als Absicht gewertet wird die USA auch tatsächlich wieder zu verlassen. Falls ihr nach dem 1. März 2011 in Syrien, im Iran, im Irak, in Sudan, in Jemen, in Lybien oder Somalia gewesen seid, könnt Ihr kein ESTA beantragen. Übrigens: Auch für Reisen nach Alaska, Puerto Rico, Guan und Hawaii benötigt Ihr zwingend ein ESTA. Falls Ihr übrigens der glückliche Besitzers eines Privatflugzeugs oder eines eigenen Schiffs seid, könnt Ihr bei Nutzung von diesen nicht mit dem ESTA in die USA einreisen.

ESTA auch bei Transfers benötigt

Wichtig zu wissen ist, dass man die elektronische Einreisegenehmigung nicht nur braucht, wenn man in die USA einreisen möchte, sondern auch, wenn Ihr nur im Transit seid auf dem Weg nach z.B. Kanada oder Südamerika. Ihr müsst beim Boarding in Europa eine gültige ESTA Genehmigung vorweisen können, um mitfliegen zu dürfen. Dies ist übrigens dasselbe mit der kanadischen ETA und einem Transfer in Kanada.

Neu: ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragen

Bis Ende 2018 erhielt man häufig binnen weniger Minuten nach Beantragung des ESTAs die Bestätigung, dass die Einreise genehmigt wurde. So konnte man prinzipiell auch noch kurz vor dem Check In noch schnell die Einreisegenehmigung beantragen, wenn man es vorher vergessen hatte. Insbesondere auch für kurzfristige Geschäftsreisen war dies ein sehr praktisches Feature. Leider hat sich dies nun geändert: Ihr müsst Euer ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragen. Gründe für diese Veränderung sind nicht bekannt. Viele Visaagenturen bieten bei Unterschreitung dieser Frist einen sogenannten Eilantrag an, der teils in weniger als 30 Minuten genehmigt wird. Eine 100%ige Sicherheit hat man jedoch auch hier nicht. Bis zu der 72-Stunden-Änderung gab es an großen Flughäfen wie Frankfurt auch ESTA-Antragsbüros, die noch in letzter Minute die Einreisegenehmigung besorgt haben. Auch dies geht mittlerweile nicht mehr.

5 Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem USA Visum und einem ESTA?

Ein ESTA ist kein Visum und eignet sich ausschließlich für private und geschäftliche Reisen in die USA, die maximal 90 Tage andauern. Für die Beantragung eines ESTAs ist kein Besuch in der amerikanischen Botschaft notwendig.

Muss ich ein exaktes Reisedatum angeben?

Nein, es reicht auch ein ungefähres Einreisedatum für die Beantragung eines ESTA.

Benötigen auch Kinder ein ESTA?

Ja, auch Minderjährige müssen im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung für die USA sein. Kinder benötigen jedoch einen normalen biometrischen Pass, ein Kinderreisepass ist für die Einreise in die USA nicht ausreichend.

Brauche ich für den Transit in den USA ein ESTA?

Ja, auch für den Transit nach z.B. Kanada oder Mittelamerika benötigt man zwingend ein ESTA.

Muss ich das ESTA ausgedruckt mitführen?

Nach der ESTA-Genehmigung werden die Daten automatisch an die Grenzbehörde und an die Airline übermittelt. Es ist also nicht notwendig das ESTA ausgedruckt mitzuführen.

 

Kommentare

  1. Phillip sagt

    Notiz zu:
    Muss ich das ESTA ausgedruckt mitführen?

    Nach der ESTA-Genehmigung werden die Daten automatisch an die Grenzbehörde und an die Airline übermittelt. Es ist also nicht notwendig das ESTA ausgedruckt mitzuführen.
    ———–
    Airlines wollen Teilweise das ESTA auch in Papierform vorliegen haben. Bei Singapur Airlines wäre ein Check-In am FRAPort ohne Ausdruck, laut Check-Inn Personal, nicht möglich gewesen. Ob dass wirklich so ist kann ich natürlich nicht beurteilen.

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