Anschlussflug wegen Verspätung verpaßt - Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von rescuebernd, 10. Februar 2010.

  1. rescuebernd

    rescuebernd Pilot

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    Hallo liebes Forum,

    leider finde ich im Internet keine eindeutige Aussage zu meinem Fall:
    Gestern in der Früh wurde meine LH-Maschine von MUC-ZRH streikbedingt annuliert und ich auf die nächste Maschine (ebenfalls LH-Metall) umgebucht.
    Diese hatte dann soviel Verspätung, daß ich in Zürich meinen Anschlußflug (Swiss) nach Nairobi knapp verpaßte und einen Tag Zwangspause in Zürich einlegen mußte.
    Steht mir in diesem Fall eine Entschädigung zu? Buchung erfolgte als ein Ticket bei der Swiss, "verschuldet" hat es aber die LH.
    Was mir vielmehr stinkt ist, daß von verspäteter Ankunft bis zu Abflug 25 Minuten Zeit waren und mit einem Direkttransfer der Flieger locker zu erreichen gewesen wäre. Dies hat jedoch niemanden interessiert, so daß ich den normalen Terminalwechsel vollziehen mußte und damit den Anschluss um Haaresbreite verpaßt habe.
    Viele Grüße aus Nairobi,
    Bernd
     
  2. sebt

    sebt Gold Member

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    Auf einem Ticket gebucht?
     
  3. B743

    B743 Silver Member

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    :arrow: Buchung erfolgte als ein Ticket bei der Swiss, "verschuldet" hat es aber die LH. :!:
     
  4. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    Tja, IMHO einen Versuch an eine Entschädigung direkt oder über Beschwerde bei der LBA zu kommen wäre es wert.

    Kann davon ausgegangen werden das Du auch eine Boardkarte für deinen Flug ab ZRH schon hattest (In MUC bekommen)?

    Quelle: http://www.sellpage.de/recht_flug.htm

    Wird der Anschlußflug verpasst, stehen dem Fluggast keine Entschädigungszahlung zu
    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stehen einem Fluggast keine Schadensersatzansprüche zu, wenn der Anschlußflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst wird.
    Im verhandelten Fall hatten zwei Urlauber eigenmächtig (also keine Pauschalreise) eine Flugreise mit Air France von Frankfurt via Paris nach Bogotá in Bolivien gebucht. Leider hatte der Zubringerflug von Frankfurt nach Paris Verspätung, weshalb der einmal täglich durchgeführte Interkontinentalflug von Paris nach Bogota verpasst wurde und somit die Flugreise nach Bogotá erst einen Tag später gestartet werden konnte. Aus diesem Grund verklagten die zwei Urlauber die Fluggesellschaft zur Zahlung eines Schadensersatzes von 600 Euro pro Person, weil ihnen durch den verspäteten Zubringerflug ein ganzer Urlaubstag entgangen ist und ihnen zusätzliche Kosten für einen Tag Aufenthalt in Paris entstanden sind.
    Die Richter des BGH wiesen allerdings die Klage der Reisenden ab, weil das Recht der Fluggäste auf Entschädigungszahlung bei Nichtbeförderung bzw. bei großer Verspätung eines Fluges, nur dann gilt, wenn der Fluggast pünktlich zum Check-In-Schalter kommt.
    (Quelle: http://www.spiegel.de -> Nachriten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: :"BGH-Urteil - Keine Entschädigung für verpassten Anschlussflug", 30.04.2009)
    Pauschaltouristen stehen in solchen Fällen im übrigen mehr Rechte zu. So ist ein Reiseveranstalter durchaus verpflichtet, wenn im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise von Deutschland nach Bolivien via Paris, der Anschlußflug von Paris nach Bogotá verpasst wurde, dem Reisenden eine Entschädigung für den entgangenen Urlaubstag und für die zusätzlich entstanden Kosten (Transferkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten etc.) zu zahlen.
     
  5. mankap

    mankap Co-Pilot

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    Das liest sich so, als wären diese Personen zu spät an den Flughafen gekommen und mussten deshalb den nächsten Zubringer nehmen. In dem Fall wärs ja klar. Find ich etwas zweideutig.

    Besser hingegen das:
    Entschädigungszahlungen wenn der Anschlußflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst wird
    1.Fall: Der Flug wurde als Paket von Zubringerflug und Weiterflug, bei einer Fluggesellschaft bzw. Flugalliance (z.B. Star Alliance von Lufthansa, Singapore Airlines, United u.a.) gebucht. Sollte in diesem Fall der Weiterflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst werden, stehen dem Fluggast, nach einer EU-Verordnung (EG-Verordnung, Nr. 261/2004), eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zu (zzgl. die Kosten für einen Ersatzflug, Hotelkosten etc.)

    Eindeutig?!

    ABER:

    Bei Flugausfälle wegen Streik muß die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen
    Nach einer seit 2005 geltenden EU-Verordnung stehen dem Fluggast, im Falle einer Flugannulierung, Entschädigungszahlungen zu. Diese Verordnung gilt allerdings nicht, wenn die Fluggesellschaft wegen eines Streikes Flüge streichen muß.

    Hmm. Da soll einer wissen was Sache ist.

    Quelle: http://www.sellpage.de/recht_flug.htm
     
  6. meilenheini

    meilenheini Bronze Member

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    die haben nichts bekommen, weil Bogota nicht in Bolivien liegt sondern in Kolumbien :lol:
     
  7. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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  8. rescuebernd

    rescuebernd Pilot

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    Wie oben schon geschrieben waren beide Flüge auf einem Swiss-Ticket gebucht und ich habe in MUC auch die Boardingpässe für beide Flüge erhalten. Zu diesem Zeitpunkt stand aber auch noch nichts wegen einer Annulierung im Raum. Als ich mich gerade von der SEN-Lounge auf dem Weg zum Gate machen wollte habe ich auf der Anzeigetafel die Annulierung feststellen müssen. Ich wurde dann von der netten Dame auf die nächste Maschine nach ZRH umgebucht. Dies wäre auch die von der Swiss bei der Buchung vorgeschlagene Zubringermaschine gewesen, ich habe jedoch aus Sicherheitsgründen lieber eine Maschine früher genommen.
    Eine Stunde später ging es dann noch pünktlich in die Maschine, bis zum Abflug verging dann aber noch soviel Zeit, daß eben der Anschlussflug weg war.
    Morgen bin ich wieder zurück in MUC und werde dann mal bei der LH und der Swiss nachfragen ob mir eine Compensation zusteht, da ich auch (genauso wie Ihr hier) beide Möglichkeiten gefunden habe.
    Gruß,
    Bernd
     
  9. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    gute flüge und viel erfolg!
    bin gespannt auf deine ergebnisse, die wir dann hoffentlich zur allgemeinen bereicherung hier dann finden.
     
  10. -el-

    -el- Silver Member

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    Die Antwort der LX oder LH ist auf jeden Fall "nein" gleich wie die rechtliche Lage ist. :lol:
     
  11. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    das ist auch meine erfahrung bis jetzt. es bleibt aber noch der weg über die LBA.
     
  12. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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  13. rescuebernd

    rescuebernd Pilot

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    So, mittlerweile haben mir sowohl die Swiss als auch die LH eine Entschädigung der mir daraus entstanden Unkosten (die erste "verpaßte" Hotelübernachtung mußte trotz Stornierung komplett bezahlt werden) abgelehnt.
    Mal gucken wie es jetzt weitergeht,...
     
  14. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    versuch dein glück über www.euclaim.de mit denen habe ich heute wegen einem anderen fall von mir selber heute gesprochen nachdem lh eine entschädigung abgelehnt hat die mir aber sicher zusteht.
     

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