Bausparvertrag - Widerspruchsfrist

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von DariusTR, 14. Juli 2009.

  1. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

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    Liebe Gemeinde,

    der Sohn einer Bekannten von mir (17) hat gestern mit einer bekannten Bausparkasse einen Bausparvertrag abgeschlossen. Wie so oft leider unüberlegt. Jetzt möchte es von seinem Widerspruchsrecht (allgemein gültig 2 Wochen) Gebrauch machen. Das sei kein Problem, so die Bausparkasse, allerdings müsse er eine Gebühr von 250€ Bearbeitungskosten bezahlen.

    Ich denke nicht, dass dies rechtens ist, weil ja mit Wahrung der Widerspruchsfrist kein Vertrag zustande gekommen ist.


    Wie seht ihr das ? Hatten wir nicht mal hier im Forum Rechtsanwälte oder Richter ?

    Danke für eure Meinungen und fachlichen Auskünfte.
     
  2. Benny1807

    Benny1807 Silver Member

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    Bin zwar kein Jurist aber BWLer :p

    Wenn die Eltern nicht zugestimmt haben ist der Vertrag ja sowieso erstmal schwebend unwirksam (§108GBG). Wenn die Eltern jetzt Ihre Zustimmung verweigern dürfte der Vertrag dadurch hinfällig sein. Ausnahme sind dabei ja nur Verträge die durchs "Taschengeld" bezahlbar sind (§110BGB), dazu gehört ein mehrjähriger Vertrag mit monatlichen Zahlungen m.M. nach nicht..
     
  3. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

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    danke für deine Antwort. Die Eltern (in dem Fall die Mutter ) hat schon zugestimmt. Wie sieht es dann aus ?
     
  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Wenn ein Widerrufsrecht besteht (zB. weil ein Fernabsatzvertrag vorliegt - zB. bei Abschluss über das Internet), richtet sich die Rückabwicklung nach den
    §§ 355 ff BGB. Zwar hat der Besteller im Einzelfall u.U. Wertersatz oder Portokosten für die Rücksendung zu tragen. Wieso hier aber 250 Euro fällig sein sollen, erschließt sich mir so nicht. Wurde im Vertrag darauf hingewiesen? Da müßte das Kreditinstitut ja einen Riesenaufwand betrieben haben, der jetzt zu ersetzen wäre. Kann ich mir nur ganz schwer vorstellen.
    Nicht zahlen! Sollen die sich doch überlegen, ob sie wirklich klagen wollen. Aufpassen, falls ein Mahnbescheid kommt, nicht rechtskräftig werden lassen.
     
  5. Barbaraberta56

    Barbaraberta56 Bronze Member

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    Würde sofort wiederspruch einlegen und die Mutter auch . Nicht zahlen und mit Verbraucherberatung reden
     

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