Ich habe eine Frage, neulich hatte ein Flug von mir ca 9 Stunden verspätung, es sollte von tunis nach Köln gehen. Wahrscheinlich war es ein technischer Fehler. Hat man in dem Fall Anspruch auf eine Entschädigung? Wenn ja, wie mache ich das am besten geltend?
naja meiner ansicht nach stehen mir 250€ zu, ich wollte nur mal die Leute die oft AB fliegen fragen wie man das am besten durchkriegt, kenne mich nicht aus bei AB...
Air Berlin zahlt nur sehr ungern bei Verspätungen, Du musst sie einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Wichtig ist außerdem, dass Du wirklich mehr als 5 Stunden im Terminal gewartet hast, denn wenn sie euch vor Ablauf von 5 Stunden aus dem Terminal irgendwo anders hin gekarrt haben siehst Du alt aus.
naja, man hat uns schon beim check mitgeteilt das der flug soviel verspötung hat und uns dann nach hause geschickt.... mir ist es eigentlich egal ob die gerne zahlen oder nicht, es gibt doch eine EU regelung. ich dachte es kommt auf die verspätung an und nicht darauf ob man im terminal wartet oder zu hause.
Das ist schon richtig, aber ich habe es schon erlebt dass Air Berlin uns nach 4h57m im Terminal in die Busse auf das Vorfeld verfrachtet hat und die mehreren Stunden Wartezeit in den unklimatisierten Bussen nicht als Verspätung angerechnet hat. Ich hab da persönlich ganz schlechte Erfahrungen mit AB gemacht, sowohl was das Management der Verspätung durch die ground crew anging als auch den Umgang damit seitens des Kundenservice.
na gut, meine frage ist ja primär einmal OB ich anspruch auf entschädigung habe wenn der flug über 10 stunden verspätet ist. 9 oder 10 stunden kann man ja nicht wegdiskutieren, das ist ja anders als bei 4h55min oder 5h30min...... auf jeden fall wollte ich halt fragen ob ich BERECHTIGT bin zur Not einen Streit mit AB anzufangen, denn das ist es mir bei 2x250€ wert...
Hi Randy12, ich würde mal schätzen, Du hast Anspruch auf Entschädigung. Diese gibt es schon bei einer Verspätung der Ankunft ab 3 Stunden. Das hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 (verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07) entschieden. Allerdings muss die Airline dann nicht zahlen, wenn die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände gem. Art. 5 Abs. 3 der VO 261/2004 hervorgerufen wurde. Dazu zählen aber im Regelfalle keine technischen Mängel des Flugzeugs. Dein Entschädigungsanspruch hängt also nur noch von der Abwesenheit eines außergewöhnlichen Umstands ab. Vor Gericht ist AirBerlin aber für den außergewöhnlichen Umstand beweispflichtig. Es kommt weder auf irgendwelche 5h-Wartezeit noch darauf an, wo Du die Wartezeit verbracht hast. Allerdings kannst Du zusätzlich noch Fahrtkosten vom Flughafen nach Hause und zurück sowie etwaige Restaurantrechnungen vom Flughafen als Schadensersatz geltend machen, wenn Dir keine Beförderung und Verpflegung von AirBerlin angeboten worden ist. Mein Tipp wäre: Wende Dich an AirBerlin (idealerweise per email), berufe Dich auf den Entschädigungsanspruch gem. Art. 7 VO 261/2004 in Höhe von 250,- EUR bzw. 2x250,- EUR wenn Du 2 Tickets gekauft hattest. Außerdem verlangst Du Fahrtkosten etc ersetzt. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie AirBerlin reagiert. Zumindest solange würde ich EUClaim außen vorlassen. Sir