Habs hier im Forum schon mal berichtet. AUf einem FRA-LAX Flug hat der Freund einer Flugbegleiterin seinen ganzen Rucksack (und das war so ein Bundeswehr Teil) mit Alkoholika aus der Galley vollgepackt. So etwas kommt definitv vor und war bestimmt kein Einzelfall. Geschenke an Gäste verteilen (weil Geburtstag, weil Kaffee übergeschüttet,...) ist ja auch o.k. Und wenn Mitreisende die Frau des Kapitäns ist, dann hat das schon einen gewissen Geschmack. Sicherlich wurde sie nicht ohne Grund kontrolliert, d.h. wahrscheinlich als PAD geflogen (und für den Flug weniger bezahlt als die Flasche Champagner wert ist) oder im Crewbus mitgefahren. Das vollzahlende Gäste einfach mal so am Gate vom LH Werksschutz gefilzt wurden, kann ich mir nicht vorstellen :roll:
Im Artikel heisst es ja: Das ist also alles im gruenen Bereich, und das finde ich auch gut so. /xanth
Wenn sie geschäftlich unterwegs war, wird sie denke ich nicht als PAD fliegen - immerhin sind die ja die ersten, die bei Überbuchung rausfliegen...
Wenn Sie geschäftlich unterwegs war - zahlt den das ZDF Ihren Morderatoren First-Class Flüge von unseren Rundfunk-Gebrühren?
tja, wenn's nichts mehr zum Verschenken gibt, muss eben der Rotwein oder Champagner schon an Bord vernichtet werden und wenn dann "Flasche leer", kann man auch nix mehr mitnehmen. 8) Wäre interessant, wann der Werkschutz dann nach Pyjamas, Decken, Speisekarten u.ä. sucht.
Schon erstaunlich, dass manche ihren Arbeitsplatz wegen geklauter "Plempe" auf's Spiel setzten... *kopfschüttel* Und jetzt kann ich mir noch besser erklären, warum auf meinem letzten USA-Flug schon im ersten Service gleich zwei Sorten Wein "aus" waren. :!:
Vom Werkschutz durchsucht? Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich würde mich als Pax sowas von nullkommanull durchsuchen lassen. Und schon gar nicht vom Werkschutz! Die gute Frau Haas muss im Crewbus o.ä. mitgefahren sein...
Ich redete von zwei anderen Dingen: A) Durchsuchen lassen vom Werkschutz. Da gehören Zoll und Fluggastkontrolle nicht dazu! B) Die Flasche kann ja erst während des Fluges überreicht worden sein. I.d.R. kontrolliert einen die Fluggastkontrolle und der Zoll dann nicht mehr. (Ausnahmen: Umsteiger aus Nicht-Schengen bzw. Zollkontrolle) Ich frage also explizit nach der Rechtsgrundlage für das Durchsuchen einer Person/Passagiers durch den Werkschutz!
Sag ich doch! Der LH Werksschutz hat im Terminal wahrscheinlich keine Befugnis Passagiere zu kontrollieren (warum auch). Aber im Crewbus, auf dem LH Gelände sicher schon. Kann mir nicht vorstellen, dass das ZDF First Class Flüge bezahlt. Habe neulich auf einem TXL-FRA Flug einen dieser Sprotschau Moderatoren gesehen und der ging durch in die Eco. Ein Thomas Gottschalk wird sicher solche Privilegien haben, aber der ist ja auch in einer anderen Gehaltsklasse unterwegs.
Da so etwas nicht vorkommt, frage ich mich, wieso du danach fragst? Wollen wir nicht lieber darüber diskutieren, wie der Werkschutz Passagiere kontrolliert, die ihr Ticket auf lh.us gekauft aber mit einer dt. MasterCard bezahlt haben?
Das klingt so, als ob Du Bedenken hättest? Könntest Du mal hierzu eine offizielle Erklärung der LH, mit Unterschrift, hier einstellen?
Einem mit mir fliegenden Arzt wurde auf einem Transatlantikflug mal eine Flasche Champagner überreicht, weil er eine Dame reanimierte. Diese Flasche wurde ihm aber bei der Sicherheitskontrolle für den Anschlußflug nach TXL wieder abgenommen. Das war aber nicht mit LH sondern mit KL in AMS. Da gelten wohl andere Regeln.