Erstattung angeflogener LH-Tickets (nur Steuern)

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von vpkrauss, 31. Dezember 2007.

  1. vpkrauss

    vpkrauss Co-Pilot

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    Hallo,

    über die Feritage habe ich meinen Schribtisch aufgeräumt und dabei einige offene elektronische Flugscheine (neudeutsch: e-tickets) der LH aus dem Jahr 2007 gefunden. Ich hatte schon ein par mal Anläufe zur Erstattung der Zuschläge und Steuern genommen, aber ob der widersprücklichen Aussagen an diversen LH-Ticketschaltern, FTL/SEN-Lounges oder Callcentern (Kapstadt / Gütersloh?) bis jetzt noch nichts fertiggestellt.

    Wer kann für alle drei unten beschriebenen Fälle mal etwas aus den Regeln oder eigener Erfahrung zur Erstattung der Zuschläge und Steuern sagen (über den eigentliche Flugpreis brauchen wir nicht zu diskutieren, die Tickets warn alle nicht erstattbar) und ggf. auch mit Hinweisen zu LH-AGB oder zur Rechtssprechung (gern auch bei anderen Fluglinien) sagen? Gegeben sei ein LH-Ticket TXL-MUC-MXP:

    Fall 1: komplettes Ticket nicht benutzt
    Fall 2: nur TXL-MUC benutzt, MUC-MXP sowie MXP-MUC-TXL nicht benutzt
    Fall 3: nur TXL-MUC-MXP benutzt, MXP-MUC-TXL nicht benutzt

    Gibt es Unterschiede, ob es C- oder M-Tickets bzw. elektronische oder Papiertickets sind?
    Habe ich als SEN irgendwelche Vorteile bei der Erstattung (z.B. über die SEN-Nummer in Kassel)?
    Geht das auch irgendwie online?

    Mir bisher gegebene Auskünfte gingen von "Fall 1 bis 3 = nein" über "nur im Fall 1 ja" bis zu "Fall 1 bis 3 = nein".

    Danke für Hinweise!

    vpkrauss
     
  2. miles-and-points

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    Aha. 8)

    Ich würde allenfalls im "Fall 1" einen "Erstattungsanspruch" anmelden. :mrgreen:
     
  3. Guest

    Guest Guest

  4. miles-and-points

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    Und bis dahin nur im "Fall 1" eine Erstattung anstreben. :mrgreen:
     
  5. vpkrauss

    vpkrauss Co-Pilot

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    Danke für die prompten Informtionen. Hat denn jemand schon persönliche Erfahrungen mit diesen Erstattungen? Ich meine, vor längerer Zeit hier mal was gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.
    Was könnte mir (außer einem Ablehnungsschreiben) denn passieren, wenn ich in Fällen 2 und 3 eine Erstattung beantrage?
     
  6. miles-and-points

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    Es könnte - wie schon berichtet - zu einer Neuberechnung kommen.
    Das würde dann u.U. (keine rechtliche Bewertung von mir) bedeuten:
    keine Erstattung, sondern Nachzahlung der Differenz zum O/W-Tarif.
     
  7. kasi

    kasi Diamond Member

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    Dies müsste aber dann LH Einklagen und was das für den Gerichsstand der LH zuständige Amtsgericht zu diesen AGBs sagt, ist ja hinreichend bekannt.
     
  8. miles-and-points

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    , allenfalls die Nachzahlung müßte von der LH eingeklagt werden.
    Die Zuschläge würde der Pax einfach nicht erstattet bekommen -
    und wenn er sie dennoch haben möchte, müßte er (nicht LH) klagen.

    Es bleibt also bei meiner Empfehlung: nur im 1. "Fall" nachfragen. :mrgreen:
     
  9. kasi

    kasi Diamond Member

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    Da Fragen nichts kostet, kann das doch jeder für sich entscheiden, wieviel Zeit/Lust er hat. Mir ist die Zeit auch zu kostbar. Werde es mal aber bei einem angeflogenen Ticket ausprobieren, bei dem nämlich der Rückflug von der LH gestrichen wurde. Mal gucken, wie da die Antwort lautet.
     
  10. miles-and-points

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    Da wäre ich eher für ganz pragmatisches Vorgehen:

    Wenn es (derzeit) keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, überhaupt nachzufragen,
    unterlasse ich es nicht nur, um Zeit und Nerven zu sparen, sondern ebenfalls,
    um meinen Vertragspartner nicht unnötig zu "ärgern". Das wäre m.E. dumm. :mrgreen:

    Dein nun "aus dem Hut" gezauberter "Fall" ist etwas völlig anderes. Viel Spaß.
     
  11. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Dem kann ich mich nur anschliessen: Ganz pragmatisch sollte die LH bei jedem ungenutzt verfallenem Ticket die Gebühren automatisch ohne Anfrage erstatten. Denn natürlich soll sich der Vertragspartner, der zahlende Kunde der das Gehalt der LH Angestellten bezahlt nicht geärgert werden! Auf diese Art und Weise spart der Kunde Zeit und Nerven. Gute Idee! Sollte das nicht aber SELBSTVERSTÄNDLICH sein?
     
  12. LTU

    LTU Bronze Member

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    ich hatte bislang nur deinen fällen 1 und 3 verlgeichbare umstände.

    fall 1: prompte gutschrift des erstattbaren betrages auf meine cc
    fall 3: bin in demütiger dankbarkeit versunken, dass mir nicht der o/w-tarif nachberechnet wurde :mrgreen:

    fazit: lass die finger von fall 3; bringt (derzeit) nichts.

    für fall 1: anruf genügt.
     
  13. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Wir haben doch einige Anwälte hier im Board, erfüllt es bei Fall 3 nicht den Tatbestand der Unterschlagung wenn LH diese Gebühren ( sein es Airport- oder Regierungsbezogene ) kassiert aber nicht abführt bzw. dem Kunden zurückerstattet?
     
  14. miles-and-points

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    Nein, selbstverständlich nicht, solange das Nicht-Erstatten mit der o.a. "Neuberechnung" begründet wird. Einer solchen (einigermaßen merkwürdigen?) "Idee", die Du da vorträgst, könnte ein Jurist doch allenfalls dann einen Gedanken schenken, wenn denn tatsächlich einmal ein "richtungsweisendes" Urteil eines Gerichtes vorliegen würde, das nicht nur den Einzelfall behandelt hat. Aber das ist ja noch nicht der Fall (und wird's wohl auch in absehbarer Zeit nicht sein).

    Also: nur im "Fall 1" ist eine Anfrage angesagt. Alles andere überlaßt Ihr besser den "Experten", die stets und ständig alle und jeden verklagen wollen (aber es ja doch nicht tun). :mrgreen:
     
  15. Gangsitzer

    Gangsitzer Pilot

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    Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit dieser Regelung gemacht, seit es die günstigen Eco O/W gibt?
    Da kann ja man ja schon mal einen O/W für ca 50 EU bekommen. Wenn man dann ein Ticket TXL-MUC-MXP return ebenfalls in einer günstigen Buchungsklasse hat und nur TXL-MUC nutzt, dann kann die LH ja gerne die Differenz zum O/W in Rechnung stellen.
     
  16. miles-and-points

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    Klar, wenn denn zum Zeitpunkt der Neu-Berechnung der Billig-O/W noch buchbar ist.
    Was das allerdings (für den Pax) für einen "Sinn" machen sollte, verstehe ich nicht. :mrgreen:
     
  17. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Ist das die Meinung von jemandem der ein juristisches Staatsexamen abgelegt hat? Wenn es sich sich "selbstverständlich nicht" um Unterschlagung handelt dann muss es wohl eine "Schenkung" des Kunden sein, der diese eigentlich für den Airport bzw. Staat bestimmten Gebühren der Airline schenkt?
     
  18. miles-and-points

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    Nö. :lol:
    Einfach noch einmal nachdenken, was der Kunde (bei einer Nach-/Neuberechnung als O/W) für Gebühren zahlt? Richtig: die für einen einfachen Flug. Den hat er in Deinem Beispiel ja auch angetreten und die Gebühren sind an die entsprechenden Stellen abgeführt worden. Über die Zulässigkeit der Nach-/Neuberechnung habe ich keinerlei Einschätzung abgegeben. Da warte ich ganz pragmatisch auf ein entsprechendes Urteil (so es denn einmal ergehen und uns öffentlich vorliegen sollte). Bis dahin:

    Im o.a. "Fall 1": Rückerstattung anfragen. :mrgreen:
     
  19. BER Flyer

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    Mit dem Nachdenken klappt es bei mir wohl nicht so. Wenn ich von einem bestimmten Flug nur den Hinflug ( oder nur den Rückflug ) wirklich fliege und aber trotzdem für die andere Hälfte des Tickets bereits die Airportnutzungs-, Passagier- und Sicherheitsgebühren bezahlt habe welche die Airline einfach mal einbehält handelt es sich nicht um Unterschlagung der Airline oder eine Schenkung von mir an die selbige....das habe ich jetzt von dir gelernt. Aber was ist es dann? Ich denke das alleine in D jählich etliche Millionen zusammenkommen wegen ungenutzter Ticketsegmente. Wer hat entschieden das die LH dieses Geld behalten darf?
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Bisher halt noch niemand, der das zu entscheiden hätte - ein Gericht oder so... :lol:
    Bis dahin: im "Fall 1" ganz einfach und unkompliziert die Erstattung anfordern. :mrgreen:
     

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