Erstattung auch von Ticketgebühr?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von afdhh, 4. Januar 2011.

  1. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Moin,

    ich war im Dezember auch vom "wilden" Streik in Spanien betroffen und habe daraufhin die Flüge storniert. Nun wurde mir am Flughafen und auch später bei der Hotline gesagt das alle Kosten erstattet werden.
    Auf meinem Kreditkartenauszug sehe ich nun, dass die Ticketgebühr in Höhe von jeweils 15 Euro nicht erstattet wurden, wundert mich.

    Was sagen die Profis?

    Werden die 15 Euro auch erstattet? Ich habe eine E-Mail an LH geschickt aber bis dato noch keine Antwort erhalten.

    Besten Dank.
     
  2. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Nein, die werden nicht erstattet. Die Logik ist die folgende:
    Der Vermittler des Fluges (und wenn es die Airline selbst ist) möchte für deren "Bemühungen" bezahlt werden. Dafür wird die Ticketinggebühr berechnet. Da diese Leistung erbracht wurde, ist sie auch zu zahlen.

    Dazu gibt es eine Vorgeschichte, die das vielleicht einfacher macht zu verstehen: Fluggesellschaften zahlen keine Provision mehr auf Flüge. Also müssen Reisebüros eine Gebühr erheben, die sie dem Passagier in Rechnung stellen. Sonst würden sie an dem Flugverkauf nichts mehr verdienen. Das ist auch legitim, denn das Reisebüro erbringt ja eine Leistung, die insbesondere bei komplexeren Flügen durchaus auch das Geld wert ist.
    Die Reisebüros sind gegen die Abschaffung der Provision sturm gelaufen, da sie befürchteten, dass die Kunden dann direkt bei der Fluggesellschaft buchen würden (klar: Beim Reisebüro muss man eine Gebühr zahlen, bei der Airline direkt nicht).

    Die Airlines sind den Reisebüros dann insofern entgegengekommen, indem Sie eine Art "Status Quo" schaffen wollten, indem sie ebenfalls eine Gebühr verlangen. Somit hätte der Kunde keinen Vorteil mehr direkt bei der Airline zu buchen, und die Reisebüros wären ruhig gestellt. Da die Airlines meist erheblich geringere Ticketinggebühren verlangen als die Reisebüros, ist das natürlich kein echtes Entgegenkommen, aber so ist das nun mal.

    Lange Rede kurzer Sinn: die Ticketinggebühr - egal ob an Airline oder Reisebüro gezahlt - ist die Bezahlung für die eigentliche Leistung der Flugbuchung. Und diese ist nun mal erbracht worden, also auch keine Erstattung.

    Übrigens zu diesem Thema am Rande: Reisebüros sind sogar berechtigt Ticketinggebühren für Umbuchungen und Erstattungen zu verlangen, sprich für jeden Aufwand dem Du dem Reisebüro verursachst. Wenn Du ein Ticket umbuchen oder stornieren willst, entsteht dadurch dem Reisebüro ein (meistens erheblicher) Aufwand, an dem das Reisebüro aber nichts verdient, sofern keine Ticketinggebühr gezahlt wird. Zumindest für Erstattungen gibt es jedoch nur ganz wenige Reisebüros, die dann auch nochmal eine Gebühr verlangen.
     

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