nach einem AerLingus Rückflug stellten wir in Düsseldorf fest, dass der Koffer beschädigt war: Der Ausziehbügel war nicht mehr herausziehbar, offenbar hatte irgendwo im Transit ein großer Druck auf den Rahmen den gesamten Bügel eingeklemmt. Schadensmeldung wurde aufgenommen, ich sollte die Repräsentanz von Aer Lingus in München anrufen. Dort wurde mir von einer sehr netten Mitarbeiterin die leider sehr schnodderige Antwort von Aer Lingus übermittelt, dass man "für Veschleißteile wie Räder, Halterungsbügel usw. grundsätzlich keinen Haftung und keine Erstattung" übernehme. (Den neuwertigen Koffer kann ich so wie er jetzt ist, wegwerfen...) Welche Erfahrung habt ihr damit, ist diese Haltung rechtlich korrekt und üblich, oder, wie ich finde, schlicht eine Frechheit?