Erstattung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von ernst, 10. Februar 2015.

  1. ernst

    ernst Newbie

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    Hallo,
    wie kann ich im Forum Hilfe bekommen?
    Ich habe in 09/2014 bei der LH einen Flug nach USA für 2 Personen zum Preis von ca. 2.750 EUR gebucht und wollte den Flug wegen einer nicht heilbaren Krankheit stornieren. Zu meiner Überraschung will die LH mir nur 220 EUR erstatten, obwohl der Flug bis 09/2015 sicher verkauft werden kann. Kann das sein? Was ist zu tun, um wenigstens annähernd die Kosten erstattet zu bekommen?
     
  2. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde und der gebuchte Tarif kein Storno zulässt gibt es nur die Steuern und Gebühren zurück.
    Btw. falsche Untersektion im Forum.
     
  3. A340

    A340 Guest

    Die Steuern und Gebühren müssen bei 2750€ aber mehr als 220€ ausmachen.
     
  4. Knallkopf

    Knallkopf Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    RRV hilft in solchen Fällen und vor Allem bei solchen Tarifen und Beträgen!!!

    PS: die Stornobedingungen werden bei der Buchung angegeben. Es hilft auch einfach mal zu lesen, bevor man blind den Haken setzt, akzeptiert und sich dann über die böse Airline wundert.
     
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  5. A340

    A340 Guest

    Der Betrag und Tarif ist zweitrangig, wichtig ist dass es überhaupt eine RRV gibt und auch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme vorhanden ist. Auch dazu sollte man den Geltungsbereich kennen.
     
  6. Knallkopf

    Knallkopf Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Naja, sehe ich nicht ganz so. Bei einem full flex Ticket kann man sich die RRV sparen. Bei einem 99 Euro Ticket sicher auch.

    (natürlich nur auf die reinen Flugkosten bezogen)
     
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  7. A340

    A340 Guest

    Das stimmt natürlich, aber dass wird er sicher und auch nicht 1 Jahr im Voraus gebucht haben.
     
  8. Knallkopf

    Knallkopf Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Ne, sicher nicht. Denn bei einem full flex hätte sich die Frage hier ja auch erübrigt. :mrgreen:
     
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  9. Longleg

    Longleg Pilot

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    1. Rechtsschutzversicherung vorhanden?
    2. Die prüfen lassen, weil:
    Artikel:

    "Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen

    Verbraucherzentrale bietet Musterbrief


    Wer seinen Flug storniert, bekommt zumeist nur wenig Geld zurück. Oft zu Unrecht, weiß Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk: "Passagiere haben nach einer Stornierung immer mindestens Anspruch auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren." Pünktlich zur Urlaubszeit geht ein wegweisendes Urteil sogar noch weiter: Verbraucher erhielten fast ihren gesamten Flugpreis erstattet, da die Airline nicht nachgewiesen hatte, ob und welche Erlöse sie durch Wiederverkauf der Tickets erzielen konnte. So musste sich die Airline so behandeln lassen, als hätte sie die Tickets zum gleichen Preis weiterverkaufen können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt die Stärkung der Verbraucherrechte. Wer seinen Flug storniert hat, kann zur Rückforderung den Musterbrief der Verbraucherzentrale Brandenburg nutzen.
    "

    Also versuchen.
     

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