Firmenmeilen privat verwenden "Geldwerter Vorteil"?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 23. Juni 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Liebe Vielflieger.

    Ich habe ein M+M Konto, in dem ich vor allem über Firmenkreditkarten eine Menge Meilen sammle. Diese Meilen möchte ich in Zukunft auch für Privatflüge verwenden. Zum Thema "Geldwerter Vorteil" und daraus resultierende Versteuerung habe ich jetzt 3 verschiedene Aussagen bekommen:

    1.) Mein Steuerberater sagt, der Wert der Flüge muss auf jeden Fall versteuert werden und es gibt auch standardmässig Kontrollmeldungen von M+M ans Finanzamt.
    2.) Mein Reisebüro sagt, eigentlich müsste man versteuern, macht aber in der Praxis niemand.
    3.) Die Miles-More Hotline sagt mir heute, man muss gar nichts versteuern, da "alle Flüge pauschal von M+M versteuert werden" !!??

    Hmmmmm, was stimmt den jetzt? Ich brauche wirklich Hilfe, schliesslich will ich nicht im Nachhinein eine böse Überraschung erleben.

    Falls versteuert werden muss, frage ich mich weiterhin Folgendes:
    - Wie wird der zu versteuernde Wert ermittelt? Lohne es sich, Schnäppchen zu buchen und bei der Wahl der Airline die günstigere zu nehmen?
    - Da ich auf einem M+M Konto private und Firmenmeilen sammle, frage ich mich, ob ich das hinterher wieder trennen muss. Stelle mir die Zuordnung ziemlich kompliziert vor.

    Danke für eure Hilfe.
    pepe
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wechsel Deinen Steuerberater so schnell wie moeglich. Antwort 3 ist korrekt. S
     
  3. oberneulander

    oberneulander Pilot

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    das stimmt grundsätzlich.

    aber:

    http://businesstravel-web.de/abobtn/btw ... tnach.html

    andere meldungen sprechen sogar nur von 1008 euro gegenwert die steuerfrei sind.
     
  4. oberneulander

    oberneulander Pilot

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    vorsicht - siehe ein posting höher.
     
  5. markhh

    markhh Bronze Member

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    oberneulander hat recht. betrieblich gesammelte meilen, die für private flüge eingesetzt werden, sind vom steuerpflichtigen mit ausnahme des pauschbetrages zu versteuern. mir wurde allerdings vor drei jahren noch ein anderer pauschbetrag genannt, nämlich 1278 euro.

    das finanzamt würde den privaten flug mit den kosten eines regulären tickets ansetzen, was schon einmal viel platz für interpretationen und diskussionen lässt. der zum pauschbetrag differierende wert müsste mit dem individuellen steuersatz versteuert werden.

    das gleiche spiel beginnt übrigens auch, wenn man z.b als einzelfirma den überweisungsservice nutzt und die anfallenden gebühren als kosten des geldverkehrs in anrechnung bringt. die aussage der steuerberater war damals sogar, das die gesammelten meilen mit dem wert wie sie bei lh zu erwerben sind in die bilanz eingestellt werden müssen. wohlgemerkt, diese aussage galt für eine einzelfirma.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Stellt sich nur die Frage wie der Pauschalbetrag zu verstehen ist. Da man Bonusmeilen zur steuerlichen Behandlung ueblicherweise mit 1.5% der zugrundeliegenden Fluege bewertet, auf denen die Meilen gesammelt wurden, wuerde eine Pauschbetrag von Euro 1000 Fluege bis zu einem Wert von Euro 66,6666 abdecken. In vielen Faellen sollte das genug sein, um die Problematik zu vermeiden.

    S
     
  7. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Ich kann mich ebenfalls erinnern, dass auf meiner Anmeldung zu M&M (1999) stand "Der Geldwerte Vorteil wird pauschal von LH versteuert".

    Inwiefern sich da Aenderungen ergeben haben... scheinbar gar keine !
     
  8. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und eins ist sicher, hier in Singapur sind die Meilen nicht steuerpflichtig...;-))))

    S
     
  9. markhh

    markhh Bronze Member

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    ich glaube, hier machst du einen gedankenfehler. das fiamt setzt den pauschalbetrag auf den durchschnittspreis eines regulären tickets an. dies auch nicht bei jedem flug auf neue, sondern überhaupt nur bis zur höhe des pauschalbetrages. die steuerliche behandlung ist identisch mit der von incentive-reisen die auch als geldwerter vorteil zu versteuern sind.

    setzt man beispielsweise einmalig im jahr 100.000 betrieblich erflogene meilen für einen privaten flug in f nach dubai ein, und unterstellt man einen regulären ticketpreis von 6.000 euro, so wären tatsächlich 4.776 euro davon als geldwerter vorteil zu versteuern, unterstellt man den pauschalbetrag der in der bt genannt wird. bei einem angenommenen steuersatz von 40% wären das 1.910 euro.

    als sozialversicherungspflichtig tätiger wäre hier die firma für die abfuhr der steuer verantwortlich. wie im artikel beschrieben, haben daher arbeitgeber nahezu immer die regelung verankert das bonusmeilen nur zu betrieblichen zwecken verwendet werden dürfen.
    allerdings dürfte in der praxis die kontrolle schwer fallen. selbst bei einer betriebsprüfung müsste der prüfer ja die konten der mitarbeiter mit den betrieblichen flügen vergleichen. da die m&m konten aber privat geführt werden, dürfte dies nicht einfach werden.
     
  10. joel10

    joel10 Bronze Member

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    nur gut, dass 70% aller fachliteratur zum thema steuern auf der welt in deutsch geschrieben sind. da kann uns hier ja nix passieren... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
     
  11. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Bei mir auf den Seychellen auch nicht :mrgreen:
     
  12. spongebob

    spongebob Bronze Member

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    Hier in KUL auch nicht 8)
     
  13. MandM

    MandM Bronze Member

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    Zeitungsartikel vom 09. Juni 2009:
    http://www.welt.de/die-welt/article3888 ... reqdrucken
    "... hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Bankangestellten gegen sein früheres Unternehmen zurück (AZ 8 Sa 188/08).
    ...
    Laut Urteil gehören Sachleistungen wie etwa Freiflüge bei Flugunternehmen, der Haustrunk bei Brauereien oder eben die Privatnutzung von Dienstwagen grundsätzlich nicht zum Bruttomonatsgehalt.
    ..."

    Hier ging es um einen Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen sehen wollte.
    Auf dass ja keiner später seine Dienstflüge für die (Betriebs-)Rente einklagt! :mrgreen:
     
  14. MandM

    MandM Bronze Member

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    In D wohl aber durchaus, jedenfalls lese ich als Laie das aus folgendem "Urteil":
    http://web1.justiz.hessen.de/migration/ ... endocument
    Gibt es auf den Seychellen eine Zulage in Form eines „Haustrunk“ oder „Kohledeputat“ :?: :mrgreen:
     
  15. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Ich bin fast von Anfang an bei M&M dabei und habe diesen Steuerprozess Finanzministerium gegen LH damals mitbekommen, finde aber keine Unterlagen mehr dazu. In der Tat wurde damals per Anschreiben von LH mitgeteilt, dass Freiflüge pauschal bis zu 2500,- DM versteuert werden (War damals mal ne gültige Währung), käme also etwa hin mit den hier erwähnten 1278,- Euros.
    Bemessungsgrundlage war damals der Y, bzw. C Tarif, sodass oben genannte Rechnung mit dem 6000,- Euro Flug nach Dubai stimmt.
    Diese Berechnungsgrundlage galt übrigens auch (ca. Jahr 1999) für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei 10% Flügen der LH Mitarbeiter. Wie das heute läuft kann ich nicht beurteilen.
    Kontrollmitteilung ans Finanzamt kann ich nicht ganz glauben, wieso sollte die LH das tun? Gesetzesgrundlage?
    Alle ausländischen Meilenprogramme unterliegen der Versteuerung des geldwerten Vorteils durch den Nutznießer.............. Theoretisch auch Payback, Happy Digits, etc? Wo ist die Grenze zur Steuerpflicht?
    Was für mich neu in dieser Diskussionsrunde ist: Gilt das nur für geschäftlich erflogene Meilen? Kann hier jemand ne qualifizierte Aussage machen?

    Gruß: Tristarfreak
     
  16. kuususi

    kuususi Bronze Member

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    Steuerfrei sind
    ...
    38. Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt;
    ...


    Nachzulesen in Paragraph 3 EStG. Auch bekannt unter dem Namen "Miles & More Paragraph".
     
  17. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    @kuususi
    Na das ist doch mal ne brauchbare Antwort. Danke dem (Hobby?) Juristen
     
  18. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Haustrunk gibt es, musst aber dann vorbeikommen wenn ich 2-3x im Jahr meine P.O. Box leere :mrgreen:
     
  19. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Tja mit 1.080 EUR kommt man selbst bei einen einzigen Freiflug in C (geschweige denn in F) nicht weit. Wobei dann wieder die Frage erlaubt sein muss, welche Wertmessung hier zugrunde liegt ? Kaufticket ? Welche Buchungsklasse ? Abo-Cent-per-Mile ? :|

    Das were interessant zu wissen.... morgen gehts nach YVR, in C und auf Meilen... zum 4. Mal dieses Jahr... wenn das FA davon wuesste :oops:
     
  20. Amari

    Amari Bronze Member

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    ja,M&M versteuert pauschal,ca.1100 Euro
    beim katalog von Lh (worldshop) stehst im Kleingedruckten
     

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