Keine kostenlose Beförderung von Aufgabegepäck ohne ausdrückliche Zusicherung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 11. Juli 2016.

  1. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Es hat sich offensichtlich noch nicht überall herumgesprochen, dass es bei vielen Fluggesellschaften inzwischen jede Menge Tarife gibt, bei denen im Preis nur die Mitnahme von mehr oder weniger Handgepäck enthalten ist, nicht aber die Beförderung von Aufgabegepäck, wofür bei solchen Tarifen ein Zuschlag zu bezahlen ist.

    Das wollten Passagiere bei Flügen zu einem Handgepäcktarif von Berlin nach Tel Aviv und zurück nicht akzeptieren und verklagten die Fluggesellschaft auf Erstattung von jeweils 40 US-Dollar, die sie beim Einchecken für den Rückflug pro Person für die Beförderung von Aufgabegepäck entrichten mussten.

    Mit ihrer Klage blitzten sie beim Amtsgericht München ab, das entschied, bei der Buchung eines Fluges sei ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen werde (Aktenzeichen 159 C 12576/15).

    https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2016/pm53___160708.pdf

    Was lernen wir daraus: Bei Flugbuchungen wird man außer der reinen Beförderung von A nach B keine Leistungen erwarten dürfen, die nicht ausdrücklich zugesichert worden sind. Deshalb wird man beispielsweise bei Ryanair auch weiterhin gegen eine Wand laufen, wenn man verlangt, bei einem Flug von Berlin-Schönefeld nach Köln/Bonn für 9.99 Euro müsse selbstverständlich ohne Mehrkosten auch ein Lounge-Zutritt vor dem Abflug und nach der Ankunft ermöglicht werden.
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Ich finde insbesondere die Suchmaschinen wie kayak etc. bei derartigen Flügen "gefährlich". Man ist von dem Preis (auch zB. bei LH) angetan, muss aber arg aufpassen, weil die billigen Preise eben ohne Gepäck sind.
     

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