Reisepassdauer USA - Erfahrungen Lufthansa FRA

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von USA-Fan, 22. August 2014.

  1. USA-Fan

    USA-Fan Newbie

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    Liebe Vielflieger,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich fliege im Oktober mit der LH von FRA in die USA. ESTA habe ich, APIS erledigt, Reisepass ist bis 03/15 gültig. Die offiziellen Reisebestimmungen (s. Auswärtiges Amt, US Botschaft) sind eindeutig: Für Deutsche muss der Pass nur solange gültig sein, wie die Reise dauert, also bis Mitte Oktober 2014. Eine 6-Monate-Regelung gilt für Deutsche nicht.

    Da ich aber schon einmal eine Diskussion mit dem Bodenpersonal bei einem anderen Carrier führen musste bzgl. nicht-biometrischem Pass (Ausstellung vor 26.10.2006), dachte ich mir, dass ich bei der Lufthansa nachfrage, wie die das praktisch beim Check-In handhaben. Zur Sicherheit quasi.

    Bei der Reservierungshotline kann man fragen, wen man will: Die haben bei sich im Info-Pool die falsche Regelung stehen, nämlich dass generell 6 Monate Gültigkeit erforderlich ist. Hinweise auf die offiziellen Seiten interessieren da wenig, es wird klar gemacht, dass die LH 6 Monate verlangt. Interne Anweisungen - für alle verbindlich - auch beim Check-In. Was der Kunde erzählt, interessiert nicht. Basta.

    Nach längerem Insistieren habe ich es dann geschafft mit einer übergeordneten Stelle verbunden zu werden. Die Dame las mir dann "ihre" Version der Einreisebestimmungen vor und siehe da: diese entsprach der offiziellen Regelung (s. Auswärtiges Amt usw.). Offenbar hatte die Dame Zugriff auf einen anderen Lufthansa-Info-Pool ("Timatic" oder so ähnlich).

    Jetzt meine Frage: Wie sind eure Erfahrungen beim Check-In in Frankfurt? Wie verhalten sich die Mitarbeiter dort? Gucken die auch in diesen "Timatic", wo es ja offenbar richtig drinsteht, oder in den Info-Pool der Hotline mit den Falsch-Infos? Ich habe keinen Bock da zu stehen und hin und her zu diskutieren, ob richtig ist, was das Auswärtige Amt schreibt oder ob die Lufthansa-Richtlinien vorgehen.

    (Natürlich könnte ich auch noch einen neuen Pass beantragen: Aber zweimal ESTA mit zwei verschiedenen Pässen in so kurzer Zeit auf den gleichen Namen - nee, besser nicht.)

    Vielen Dank
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Für die Einreise in die USA sind weder die Infos von Mitarbeitern der Airline noch im Timatic maßgeblich, sondern allein die offiziellen Einreisebestimmungen der USA. Danach ist für die visumfreie Einreise ein Reisepass ausreichend, der für „die Dauer des Aufenthaltes“ gültig ist.

    http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/

    Allerdings richten sich die meisten Airlines bei der Prüfung der Frage, ob die jeweiligen Einreisebestimmungen erfüllt sind, in der Tat nach dem Timatic.

    http://www.vielfliegerforum.de/road-23/einreisebestimmungen-fuer-alle-laender-welt-393174/
     
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  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Vollkommen richtig!!!
    Sollte man diese Vorschrift einhalten und einem die Beförderung wegen angeblicher Nichteinhaltung der Paß- u. Visabestimmungen durch die Airline dennoch verweigert werden, hätte man entprechende Schadenansprüche gegen die Airline (Stichwort: 'EU-Fluggastrechteverordnung'). Dies nur schon als 'Munition' zur evtl. Argumentation am Flughafen, falls es dort Probleme mit der Airline geben sollte.
     
  4. USA-Fan

    USA-Fan Newbie

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    Danke schon einmal.

    Die Sachlage ist ja klar: der Reisepass muss nur gültig sein für die Dauer des Aufenthalts. Das steht sowohl auf den Websites des Auswärtigen Amtes als auch bei der US Botschaft selbst. Auch im Timatic ist es gleichlautend hinterlegt.

    Wie aber verhält man sich, wenn man am frühen Samstagmorgen - keine Supervisor in Sicht - einchecken möchte und sich der entsprechende Mitarbeiter mangels besseres Wissens bockig stellt und sich auf seine falschen Informationen beruft, die möglicherweise im internen Info-Pool hinterlegt sind?

    Kann ich mich darauf verlassen, dass die beim Check-in in den Timatic gucken?
     
  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das wird Dir wohl niemand in diesem Forum zusichern können. Wenn ich in Deiner Situation wäre, hätte ich Ausdrucke aus den Infos der US-Botschaft und des Timatic (nicht des Auswärtigen Amtes, weil das unzuständig ist) bei mir und würde, wenn auch die nicht überzeugen, dem Rat des Users Schlesinger folgen:

     

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