Schadensersatzanspruch?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von besucher, 25. November 2008.

  1. besucher

    besucher Guest

    Hallo zusammen,
    brauche mal den Rat von euch Vielfliegern, ob es sinn macht, bei airberlin Schadensersatzansprüche zu stellen.

    Wollte Sonntag, 23.11.08 mit AB 6041 von DUS nach MUC.
    Schneechaos in DUS (3cm Neuschnee).
    LH hat gleich annuliert.
    AB nicht. Verspätung wegen nicht ankommender Maschine, verspätetes Einsteigen, ca.1,5 Stunden,
    Warten auf Enteisung 2 Stunden, Abflug DUS um 0.05 statt 20.55.
    Landen in Nürnberg, 1.00,weil MUC keine Landeerlaubnis nach 1.00 erteilt hat. Weitertransport in Bussen nach MUC. Busse kamen um 3.45, wieder Schnee, allerdings hat AB die Busse aus Freising kommen lassen, anstatt Nürnberger zu beauftragen.
    Wir waren schließlich um 6.00 in Muc angekommen.
    Duschen und ab in die Arbeit.

    Das, was alle am Meisten geärgert hat war, dass es kaum Erklärungen gab. Der Pilot hat uns alle zwei Stunden was von ca noch 'ner halbe bis stunde gesagt und danach aufs Bodenpersonal verwiesen. Aber dort gab es keinen ! Der Flughafen schlief!
    Nur ein einziger Mann vom Flughafen hat ab und an mit airberlin telefoniert.

    Kann sich airbelin nun mit dem Wetter rausreden?
    Ich habe ja keine Kosten gehabt, die ich erstatten bekommen könnte. Keiner hat gesagt, dass die Busse aus München komme und im Schnee stecken, sonst hätte man auch um 1 Uhr noch ein paar Stunden Schlaf im Hotel bekommen.

    Was kann ich da fordern, sozusagen als Schmerzensgeld für fehlenden Schlaf und mein Chef für die schlechtere Arbeit, die ich gestern bestimmt gemacht habe.

    Bin dankbar für jeden Tipp
     
  2. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Dafür gibt es leider nichts.

    Wenn dann ev.für die Verspätungen,die aber auf das Wetter zurüchzuführen ist, also leider wieder nichts.
    Sei froh das nichts passiert ist und hake es ab. :roll:
     
  3. besucher

    besucher Guest

    Danke,

    ich probier's trotzdem, denn das war einfach keine freundliche Behandlung. Nicht mal 'nen warmen Tee hat's gegeben!
     
  4. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Wenn dann versuche es sachlich und freundlich.
    Habe mich mal bei Condor über die vorne fast immer geschlossenen Toiletten beschwert und 25 € bekomme.

    Mir ging es aber mehr darum das dies nicht mehr gemacht wird,scheint aber nichts gebracht zu haben. :|
     
  5. vbeck1

    vbeck1 Gold Member

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    Also, dass mit der vorderen Toilettentür bei Condor ist wirklich ein Ärgerniss.

    Bei meinem lezten Flug mit denen am 7.9.08 ( MUC - TFS) war die vorderne Toilette mal wieder fürs Personal reserviert,
    ca 150 oder so Passagiere (A320) mussten sich die zwei hinteren Toiletten teilen - ich persönlich finde so was unverschämt.

    Auf Nachfrage bei der Oberstuardess teilte diese mir mit, dass die vordene Toilette immer für die Piloten frei sein müssten,
    dass währe halt so. Auf meinem Einwand, dass diese Praxis nur bei Condor angewendet wird, also wohl nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, kam die patzige Antwort: " Dann fliegen sie mit anderen , die akzeptieren, dass das fliegende Personal sich die Toiletten mit Passagieren teilt, wir tun es nicht".

    Hab dann die Diskusion aufgegeben und der Dame gesagt, dass ich nicht für sie hoffe, dass ein anderer mal die Condor kaufe oder übernehme, da dann dieses Spiel wohl vorbei sei und sie dann die Toiletten mit Passagieren teile müsse, auch, da ich langam sauer wurde, gefragt, ob wir Passagiere irgendwie was haben, dass sie sowas macht. Keine Antwort, nur Schulterzucken, sie ist weitergegangen.

    Denen würde es mal gut tun, von Herren Hunold übernommmen zu werden, damit solchen Personen mal Anstand beigebracht wird.

    Grüsse aus Teneriffa - Volker
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Zumindest den warmen Tee würde ich einklagen.

    Für die Verspätung und Umleitung sehe ich kein Verschulden bei AB.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Hallo Ihr Betroffenen,

    ich war ebenfalls im Flugzeug und freue mich über so viel Engagement bei der Traumabewältigung. Zu den Fakten.

    Grundsätzlich kann bei höherer Gewalt ein Schadensanspruch geltend gemacht werden, vorausgesetzt der Flug wird annuliert. Am Beispiel Lufthansa bedeutet dies: Die Lufthansa zahlt eine Übernachtung in Düsseldorf und eine Umbuchung am nächsten Tag nach München. Dies konnte ich in meiner langjährigen Praxis schon dreimal in Anspruch nehmen und es funktioniert. Wie gesagt, vorausgesetzt der Flug wird nicht angetreten.
    Im Falle Air Berlin hätte man sicherlich eine Ersatzmaschine einsetzen können um das Problem zu lösen. Dies aber bedeutet zusätzliche Kosten für die Gesellschaft, und, die Crew und das Flugzeug sind im Ablauf am nächsten Tag an der falschen Position und müssen "proceeded" werden.
    Durch die Nachtflugbeschränkung in München hätte der Flug bereits begonnen haben müssen, um in die Ausnahmeregelung aufgenommen zu werden. Bewiesen werden kann, dass die Gesellschaft einen Flugplan von Düsseldorf nach Nürnberg um 2345 Ortszeit aufgegeben hat (Eurocontrol). Damit war bereits zu dieser Uhrzeit die Entscheidung gefallen. Ein zusätzlicher Beweis hierfür ist die geringe Flughöhe von 23000 Fuß und der ausbleibende Service nach dem Start. Es war nie beabsichtigt nach München zu fliegen. Die Ansage nach dem Start war also nur teilweise richtig. Wären wir zurück ans Gate gerollt, wäre die Gesellschaft verpflichtet gewesen, jedem Gast eine Übernachtung in Düsseldorf zu bezahlen.
    Die Gesellschaft hat Ihre Transportverpflichtungen "erfüllt", denn nach der Landung wurden Möglichkeiten zur Fahrt nach München zur Verfügung gestellt.

    Ich denke, eine Schadensersatzklage anzustreben lohnt sich nicht, da die Kosten in keinem Vergleich zu dem eventuellen Erfolg stehen.

    Es war für mich mein zweiter und letzter Flug in meinem Leben mit AB. Ich darf jedem Geschädigten den Rat geben, beim nächsten Mal eine GUTE Fluggesellschaft (Lufthansa) zu buchen und sich den Ärger in diesem Leben zu ersparen. Seien Sie konsequent. Teilen Sie jedem Reisenden, Freund und Bekannten Ihre Erfahrungen mit AB mit. Somit erreichen Sie das höchste Ergebnis des Schadensanspruches.
    Das Verhalten an diesem Abend zeigt die Wertigkeit, die Sie als Fluggast bei dieser Gesellschaft geniessen dürfen.
    Wenn schon bei Verspätungen nicht mehr die Wahrheit gesprochen wird, möchte man sich nicht vorstellen, was in anderen Situationen als Information weitergegeben wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ein Insider
     
  8. SunshineMouse

    SunshineMouse Bronze Member

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    Hallo,

    ich hänge mich einfach mal ran - auch wenn es ein anderer Fall ist, obwohl es zum gleichen Zielflughafen gehen sollte und es auch um einen Air Berlin Flug geht.

    Gebucht hatten wir Paris Orly (ORY) nach Düsseldorf (DUS) mit AB 8419 am Sonntag 30.11. Abflug lt. Plan um 20:55, geplante Ankunft um 22:15 Uhr. Es gab wie bereits im ersten Beiträg geschrieben Schneechaos in DUS (3cm Neuschnee).

    Wir kamen überpünktlich am Flughafen Orly an und checkten 2h vor dem Abflug am Schalter ein, zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweis auf eine evtl. Verspätung. Laut den Flugtickets sollte das Boarding um 20.15 Uhr beginnen und es erschienen auch Mitarbeiter am Gate um mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dann gegen 20.30 Uhr die Meldung über Mikrofon, dass die Maschine 1h Verspätung hat. Diese Durchsage sollte die einzige am gesamten Abend bleiben. Gegen 21.30 Uhr habe ich dann bei Air Berlin angerufen und habe die Mitarbeiterin gebeten den Schichtleiter / Trafficmanager bzgl. aktueller Infos zu kontaktieren. Die Mitarbeiterin stellte mich ein paar Minuten in die Warteschleife, anschließend die Info das die Maschine um 22.15 Uhr abfliegen soll. Am Gate machte sich natürlich, wie auch solchen AB Wochenendflügen üblich, langsam aber sicher Panik aus, immer wieder gingen Passagiere zu den Mitarbeitern und wollten Infos, wann denn die Maschine starten wird, ob es Infos gibt etc.

    Gegen 22 Uhr gab es jedoch immer noch keinerlei Anzeichen für einen Start um 22.15 Uhr (wie von Air Berlin Schichtleiter in Deutschland zugesagt), weder war die Maschine aus Düsseldorf da, noch gab es sonstige neue Informationen seitens des Flughafen-Personals. Ein paar Minuten später gab es dann vom Personal (nicht per Durchsage über Mikro, sondern vis-a-vis die Aussage, dass man noch nicht absehen könnte, ob überhaupt geflogen würde und es könnte ja umgebucht werden (und die Bordkarten abgegeben werden - die Hotelkosten müssten auf jeden Fall selbst getragen werden...) - daraufhin kontaktierte ich nochmals die Air Berlin Hotline, schilderte die Situation und fragte nach, wo denn die Maschine aus DUS bleibt, ob eine Annulierung geplant ist und wie dann verfahren werden würde. Der Mitarbeiter von AB informierte mich zunächst als Erster darüber, dass die Maschine bis vor 5 Minuten noch in DUS war und erst kurz nach 22 Uhr abgeflogen sei. Zudem sei nun der Start der Maschine um 23.35 Uhr geplant und dieser würde auf jeden Fall durchgeführt, wenn nicht außergewöhnliche Wetterereignisse einen Weiterflug unmöglich machen sollten. Darüber hinaus sicherte er mir zu, dass im unwahrscheinlichen Fall einer Annulierung AB auf jeden Fall Hotelzimmer organisieren wird.

    Na ja, es kam wie es kommen musste - die Maschine kam nicht, der Flug wurde nach 23 Uhr lt. dem Flughafenpersonal an den Flughafen CDG verlegt, da in Orly ab 23 Uhr Nachtflugverbot herrscht. Die Mitarbeiterin forderte uns auf nach unten zu gehen, und unser Gepäck zu holen, anschließend sei ein Transport zum Flughafen CDG und start von dort geplant. Auf dem Flughafen Übersichts-Monitor stand zu diesem Zeitpunkt immer noch 23.35 Uhr als neue Flugzeit. Wir mussten also nach unten, dort wurde dann unser Gepäck ausgehändigt, doch von einem Transfer zum Flughafen CDG wusste keiner mehr etwas. Es wurde auf den Air Berlin Schalter verwiesen.

    Ich habe dann nochmal bei Air Berlin angerufen und dort teilte man mir dann mit, dass die Maschine in CDG landet und dort am Boden bleiben würde (Air Berlin Hotline gab mir also dann schlußendlich die Info, dass der Flug annuliert wird). Es wurde mir eine Umbuchung auf die Morgenmaschine am nächsten Tag angeboten, aber ansonsten konnte man mir nicht weiterhelfen. Auf meine Frage nach einem Hotelzimmer gab mir der Mitarbeiter zu verstehen, dass AB nichts organisieren werde und ich ggf. anschließend meine Kosten an AB im Rahmen einer Kulanzprüfung einreichen sollte, da er meinen Namen und Daten im System aufgenommen habe.

    Nun meine Fragen:

    - Gibt es irgendwie einen Rechtsanspruch (auch bei höherer Gewalt wie Wetter), wenn die Fluggesellschaft (hier AB) den Flug annuliert?
    - Gilt da ein pauschaler Betrag oder werden nur meine Kosten erstattet?
    - Für welche Posten kann ich auf eine Erstattung hoffen (hatte einerseits die Telefonkosten für die Informationen seitens AB, die mir der Flughafen Orly nicht gegeben hat, darüber
    hinaus die Hotelkosten und dann noch Kosten für meinen Mietwagen, den ich eigentlich um 9 Uhr abgeben sollte, so ist 12.30 Uhr daraus geworden, also ein Zusatztag)

    Wie seht Ihr die Situation?

    Vielen Dank für Eure Informationen im Voraus und Grüße

    SunshineMouse
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Das ist doch ein schöner Sachverhalt. Nun mal los, ihr Vollprofiflieger! :lol:
     

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