Naja kleine Rechnungssache für 59,25 POLO gebucht AUDI A6 3.0 Quattro bekommen ;-) ein netter spass 12 fach upgrade lol
Glück gehabt, sowas passiert nicht immer. Es soll aber auch Leute geben - hat mir eine Sixt-Dame erzählt - die wollen keine upgrades, weil der Sprit so teuer ist.
Kenn ich auch. Fahr ich auf Kosten meiner Firma lehne ich auch oft ab oder nehm den Diesel. Fahre ich auf Kosten vom Auftraggeber, steht der Fahrspass an erster Stelle.
wenn ich schon mal dabei bin, wenn ihr die hon etc rate ohne vollkasko bucht, weil ihr über die vise/master inkl. vers. paket abgesichert seid, dann achtet zum einen darauf was ihr für Fahrzeuge bekommt(es sind nur Fahrzeug bis zu einem bestimmten neuwert versichert) und bedenkt das ihr für den Schaden in Vorleistung treten müßt!
Dazu noch zwei Anmerkungen: 1. "Neuwert" ist selbstverständlich der Wert, der tatsächlich für das Fz bezahlt worden ist und nicht irgendwelche ominösen "Listenpreise", die je nach Marke sicher 30 bis 50% (teilweise auch noch mehr) über den tatsächlichen Preisen liegen. 2. IdR hat ein Unfallwagen auch noch einen Restwert, der ebenfalls noch zu berücksichtigen ist. Auch eine S-Klasse sollte damit in den allermeisten Fällen noch im Limit der KK-Versicherung liegen. R.
Wenn ich eine S-Klasse in soviele Einzelteile zerlege, das ich mit den 75 T€ nicht auskomme, dann muß ich mir keine Sorgen mehr um die Versicherung machen
Zitat Rostow: "...irgendwelche ominösen "Listenpreise", die je nach Marke sicher 30 bis 50% (teilweise auch noch mehr) über den tatsächlichen Preisen liegen. ..." Woher hast Du denn diese interessanten Informationen? Da kommen mir zuviele: "sollte, sicher 30 bis 50% (teilweise auch noch mehr)" vor. Nix Genaues weiss man nicht!
Doch, dass weiss man ziemlich genau, wenn * man schonmal Prozesse gegen Mietwagenfirmen geführt hat.... :roll: * der Neuwert des Mietwagens im Vertrag angegeben ist und man diese Summe für den Fall, dass man keine Versicherung wünscht, nochmal extra abzeichnen muss (so geschehen bei meiner letzten Anmietung bei Hertz: der Wert für einen Mondeo war mit knapp 20T€ angegeben, der Ford-Listenpreis für dieses Fz und ohne zusätzliche Sonderausstattung betrug aber bereits 31T€). Ausserdem hilft hier der gesunde Menschenverstand: Wenn Dir ein Autohändler auf einen Neuwagen schon bis zu 30% Rabatt gibt, ist es weltfremd anzunehmen, dass ein Vermieter für ein paar tausend Fz direkt vom Hersteller und somit ohne zusätzliche Schritte in der Wertschöpfungskette für ein solches Fz mehr bezahlt. R.
Man darf ja nicht vergessen, dass auch ein Neuwagen bereits mit der Zulassung an Wert verliert, und das setzt sich dann gerade im ersten Jahr mit jede Monat und jedem gefahrenen Kilometer fort. Vollkaskoversicherungen ersetzen aber immer nur den Zeitwert, also die Summe, mit der man auf dem Markt ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug bekommt. Selbst wenn die Autovermietung "offiziell" den Listenpreis des Wagens als Neuwert ansetzt (evtl. mit Hilfe interner Buchungstricks oder dadurch, dass das Auto gar nicht der Vermietung gehört, sondern dem Hersteller, der es nach einer vereinbarten Zeit oder mit einem bestimmten Kilometerstand wieder zurücknimmt und dafür dann selbst ein Leihentgelt bekommt), liegt der Versicherungsschaden bei einem geschrotteten Mercedes S mit zB 10.000 km auf dem Tacho deutlich unter dem Listenpreis.
OK, Rostow, danke für die ausführlichen Informationen. Kann nicht verkehrt sein, diese in Erinnerung zu behalten. Man weiss ja nie, was mal passieren könnte, auch wenn man bis zu 51.000,- Euro mit dem Businesspaket abgesichert ist.
Bis zu einem bestimmten Alter/einer bestimmten Laufleistung des Fz ersetzen Vollkasko-Versicherungen idR den Neuwert. Der Vermieter ist für die Höhe des Schadens voll beweispflichtig und wird sich hüten, vor Gericht mit zu ausschweifenden "Buchungstricks" zu arbeiten (Stichwort: Prozessbetrug). IdR wird man bei Zweifeln die Neuwagenrechnung anfordern, die den tatsächlichen Betrag ausweist. Vielleicht noch eine Anmerkung: Rechtlich ist bei einem an eine Vermietung überlassenen Fahrzeug grundsätzlich (soweit keine Abtretung etc. vorliegt) nicht der Vermieter, sondern der Hersteller Eigentümer und damit Anspruchsinhaber = Prozessgegner. R.
das mit dem Eigentümer stimmt aber auch nur bei manchen Autovermietern, Eigentümer ist der der im Brief als Zulasser steht, wenn ich mich nicht irre, wenn man also auf den KFZ-Schein(Zulassungsbestätigung 2 neudeutsch) Europcar, Hertz oder Sixt oder sonst was liest ist wohl die jenige Firma auch eigentümer, viel Fahrzeuge sind Buy-Back Fahrzeuge die nach der Laufzeit zurückverkauft werden, in der zwischenzeit ist jedoch die Autovermietung eigentümer.
Du irrst. Der Halter, das ist die (jur.) Person die auf der ZB steht, muss nicht der Eigentümer der des Fahrzeuges noch der VN sein. Und der Eintrag als Halter macht einen nicht automatisch zum Eigentümer (-> Leasingfahrzeuge bzw. per Autokredit gekaufte Fahrzeuge).
Du irrst. Der Halter, das ist die (jur.) Person die auf der ZB steht, muss nicht der Eigentümer der des Fahrzeuges noch der VN sein. Und der Eintrag als Halter macht einen nicht automatisch zum Eigentümer (-> Leasingfahrzeuge bzw. per Autokredit gekaufte Fahrzeuge).[/quote] stimmt mist, hätt ich auch selber drauf kommen können.....