Steuerliche Behandlung des LH VISA Überweisungsservice?

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Guest, 15. Juni 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hat eigentlich jemand nähere Infos zu der steuerlichen handhabe des Überweisungsservice?

    Hintergrund: Bei der Nutzung des Überweisungsservice fallen ja 1.25 % Gebühren an. Und es ergibt sich ein meilenpreis von 1, 25 Ecents /meile

    Ich habe einige Wohnungen die ich allerdings in einer Wohnungsesllschaft GbR führe.

    ich habe mit der bank schon klargemacht, daß ich die hypotheken und die Zinsen über die Karte geltend mache. ( natürlich auch alle handwerkerrechnungen, nebenkosten, etc.)

    Frage: kann ich die Gebühren des Überweisungservice dann bei der Steuer wiederum steuermindernd ansetzen?? Kontoführung etc. geht ja auch.

    Damit würden sich dann die Kosten pro Meile bei meinem Steuersatz auf ca. 0,725 E cent reduzieren.

    2 mal first class lufthansa Buenos Airs oder SEA ( mit sen-companionaward) köme somit auf
    270.000 meilen= 1957 € fpr 2 Ticket = 979 € für ein First Class Ticket..

    jemand schon Erfahrungen gesammelt?
     
  2. markhh

    markhh Bronze Member

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    Hallo Jimmy,

    theoretisch könntest Du die Überweisungsgebühren als Kosten des Geldverkehrs in Anrechnung bringen.

    Das könnte aber den Nebeneffekt haben, das die dadurch generierten Meilen als Betriebsvermögen anzusehen sind. Handelt es sich um eine GmbH, in der der Geschäftsführer über die Firma Meilen sammelt, so wäre die private Nutzung eventuell ein geldwerter Vorteil der zu versteuern ist.

    Da ist die Handhabung der Finanzämter aber wohl noch unterschiedlich, Du solltest mal Deinen Steuerberater dazu fragen. Wir haben darauf verzichtet, weil nach Auskunft unseres hiesigen Finanzamtes, Meilen als Betriebsvermögen und nach Wert eingestellt werden, wie sie bei M&M käuflich zu erwerben sind.
    Das hätte bedeutet, das z.B. 10.000 Meilen mit 245 Euro in der Bilanz erfasst worden wären. Denke nicht das sich das lohnt...

    Best regards
     
  3. highflyer

    highflyer Platinum Member

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    Erfahrungen nicht, aber da Bankgebühren abgesetzt werden können, dürfte das mitgelten. Ähnlicher Fall: Ich habe letztes Jahr einen Teil meiner Kreditkartenkosten von der Steuer abgesetzt, weil ich damit google adwords bezahle. Funktionierte auch problemlos. Dieses Jahr wird es kein Thema mehr, weil ich die Kreditkarte auf 0€ runtergehandelt habe. Das ist noch besser.
     
  4. Singha

    Singha Gold Member

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    Überweisungskosten und Meilenbewertungen

    Ist eigentlich ganz einfach und wird/sollte auch einheitlich gehandhabt werden:

    1.) Überweisungsgebühren sind Betriebsausgaben/Werbungskosten , wenn die zugrundeliegende Leistung auch die Voraussetzungen als WK oder BA erfüllt. Eigentlich logisch.
    Aber Achtung : Bei Überentnahmen sind die Gebühren ebenfalls zu korrigieren, im betrieblichen Bereich bei Gewerbesteuerpflicht auch als Dauerschuldzinsen zu berücksichtigen.

    2.) Im Rahmen der Bestandserfassung sind Meilenguthaben mit dem Wert zu bewerten, der von der jeweiligen Fluggesellschaft bei käuflichem Erwerb zugrundegelegt wird. Eigentlich auch logisch.
    Auch hier Achtung: Es ist der Preis vom Bilanzstichtag anzusetzen, ist dies der 31.12. und es läuft mal gerade wieder ne Sonderaktion hinsichtlich Meilenerwerb, ist dies der massgebliche Preis.

    Das mit den Überweisungsgebühren muss sich rechnen im einzelnen Fall, sonst doch teuer. Meilenguthaben besser verfliegen :?
     

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