Stornierung Mietwagenbuchung durch m-broker: wie verhalten?

Dieses Thema im Forum "Bus & Bahn" wurde erstellt von NCC1701DATA, 25. März 2009.

  1. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Ich habe beim Mietwagenvermittler m-broker
    http://www.m-broker.de
    vor Monaten einen Mietwagen gebucht. Der Preis dafür war sensationell günstig, vielleicht ein Error-Fare. Abbuchung von der Kreditkarte ist sofort erfolgt, Anschreiben mit Bestätigung, dass der Vermieter vor Ort (Nizza, Budget) die Anfrage bestätigt habe und Voucher habe ich bekommen.
    Jetzt bekomme ich eine lapidare Mail, in der m-broker mir die Stornierung des Vertrags verkündet (angeblich weil die Mietwagenfirma vor Ort nicht mehr Partner sei) und mir die Rückerstattung des abgebuchten Betrags ankündigt.
    Mein Verständnis ist aber, dass ich einen weiterhin gültigen Vertrag mit m-broker habe, der aus dem genannten Grund nicht storniert werden kann und somit m-broker verpflichtet ist, mir für den Vertagszeitraum meinen gebuchten Mietwagen zur Verfügung zu stellen. Verweigern sie das, miete ich woanders und mache meinen Vermögensschaden (Unterschied Kosten m-broker zu Neuanmietung) geltend - und bekomme am besten auch noch Recht. :roll:
    Wie ist Eure Einschätzung?
     
  2. MrDaniel

    MrDaniel Newbie

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    Also ich würde vielleicht einfach mal dort anrufen und mich mit denen in Kontakt setzen, ist oft der angenehmere und einfacherer Weg.

    Auf deren HP schreiben die nichts expezietes zu Stornierungen ihrerseits.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Im Zweifelsfall besteht für einen solchen Vertrag von beiden Seiten ein Rücktrittsrecht. Wie sich dies auf eventuelle Ersatzleistungen auswirkt weiß ich nicht.
     
  4. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    "Im Übrigen haften wir nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)."

    Das sollte doch die Haftung dafür, dass plötzlich KEIN Mietwagen bereitgestellt wird, eindeutig regeln...
    Der Kunde selbst kommt so einfach wie es sich m-broker hier selber machen will natürlich nicht aus dem Vertrag:

    "Die Stornogebühren betragen EUR 40,- bis 24 Stunden vor reserviertem Anmietzeitpunkt. Ab 24 Stunden vor reserviertem Anmietzeitpunkt EUR 85,-."

    (Passagen in Anführungszeichen = Auszüge aus den AGB von m-broker)
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Die "Verletzung wesentlicher Vertragspflichten" hat nichts mit einem Rücktritt vom Vertrag zu tun, dieser steht allen Parteien i.d.R. offen und keine Firma ist so wahnsinnig und schließt das für sich aus. Das würde z.B. greifen wenn du zur Anmietstation gehst und dir dort gesagt wird "Du kriegst keinen Wagen, Pech."
     
  6. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Neuigkeiten:
    Hatte m-broker per Mail mitgeteilt, dass ich die einseitige Vertragsauflösung nicht akzeptiere. Daraufhin kam ein Angebot, den Mietwagen wie gebucht, allerdings bei einem anderen Partner zu bekommen. Habe ich gerne angenommen. Jetzt ist Hertz der Partner, ansonsten hat sich nichts geändert (Preis, Versicherung etc.).
    Fazit: Sie haben es versucht, allerdings ohne große Diskussion wieder sein gelassen. Kommen also weiterhin bei meinen Mietwagenbuchungen in die Auswahl.
     
  7. marian

    marian Silver Member

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    m-broker habe ich in anderer angelegenheit übrigens als ziemlich üblen saftladen erlebt. kulanz = 0. die reagieren nur auf druck, das ist meine erfahrung.
     

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