Nein, ein polizeilicher Schusswaffengebrauch ist schon gerechtfertigt, wenn es um das Abwenden einer schweren Straftat geht oder ein Taeter, welcher einer solchen verdaechtigt wird, sich der Verhaftung durch Flucht entzieht. Ein Beispiel: ein Provinzflughafen in Suedamerika ein Passagier, welcher des Kokainschmuggels, mithin einer schweren Straftat verdaechtigt wird dieser will sich dem Roentgenuntersuch durch Flucht entziehen und boooooom Und in den U.S.A. sieht man den polizeilichen Schusswaffengebrauch noch lockerer ...
Also in Südamerika gebe ich dir unumwunden Recht. Die Typen hatten jedenfalls immer eine Waffe bei der Hand und die zögern da auch nicht lange... Der Wellensittich
In D heißt doch sowas finaler Rettungsschuss. Alles schon dagewesen, wenn auch bisher nicht im Flieger.
Es hat sich viel damit zu tun ob ein getrillter Rambo vor dir steht oder ein mit denkender Mensch unabhägig von den Bestimmungen. Ich neheme mal an das solch Späße auf Flügen in manche Regionen des öfteren vorkommen. Vermutlich würden sich sonst in Malle die Leichen türmen.
auch hier ich glaube es sind nur 2 Bundesländer wo der erlaubt ist(möchte mich da aber im moment nicht festlegen). Muss das vom Innenminister des Landes genehmigt werden. Was Peruaner meinete ist vermutlich Notwehr oder Nothilfe.
Der sog. finale Rettungsschuss ist eine besondere Variante der Notwehrhilfe, welcher primaer in Faellen von Geiselnahmen zur Anwendung kommt. Im vorliegenden Falle, dh. dem potentiellen Bombenleger, welcher noch nicht zur Tat geschritten ist, mithin noch keine Rechtsgueter unmittelbar angriff, waere der Schusswaffengebrauch wohl durch das jew. Polizeirecht abgedeckt bzw. gerechtfertigt. Ist nun alles klar - und wenn nicht, so macht dies auch nichts, dh. auch ich habe den Unterschied nie verstanden bzw. Projektil bleibt halt Projektil ...
Schlussendlich macht diese ganze Theorie keinen Unterschied, dh. Blei bleibt Blei und geschrieben werden nachher Berge und aendern kann man eh nichts mehr. Aber nicht vergessen: Pfingsten dauert - zumindest bei Euch - noch weitere 30 Minuten und dieser Tag ist unsere unmoderierte Forumsfasnacht ... Somit zurueck zu gebratenem Dromedar und aehnlich wichtigen Themen :wink:
Wobei die Frage interessant ist, nach welchem Recht oder Gesetz der Sky Marshal im Flugzeug während des Fluges über dem Ozean handelt (schießt)
Ganz einfach: an Bord eines sich im Fluge befindlichen Luftfahrzeuges gilt normalerweise das sog. Flaggenprinzip, dh. das Recht desjenigen Landes, in welchem das Flugzeug immatrikuliert ist. Aber warum so viel Rechtstheorie am spaeten Abend ...
moin moin ... mein erster Beitrag im Forum, deswegen erstmal ein kurzes "Hallo" ... zum Thema: genauer geregelt ist das Thema im Tokioter Abkommen. Einen kleinen Abriss zum Thema "SkyMarshalls" gibt es hier.
Ebenfalls ein herzliches Willkommen, wenn auch zu frueher Stunde :wink: Und vielen Dank fuer den Link bzw. den Verweis auf das Tokioter Abkommen.