Reisen in Risikogebiete – Welche Regeln gelten?

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Die Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts umfasst nun immer mehr Länder. Zuletzt wurden Tschechien, Luxemburg und Tirol hinzugefügt. Weiterhin soll die generelle Reisewarnung für 160 Länder ab dem 1. Oktober entfallen und die Länder einzeln betrachtet werden. Fraglich ist nun, wo und wie Urlaub im Herbst bzw. Winter noch möglich ist. 

Welche beliebten Länder gelten als Risikogebiet?

Das RKI hat viele Länder, die diesen Sommer ein beliebtes Ziel für Urlauber waren, als Risikogebiet eingestuft. Dazu zählen Spanien, die Türkei, einzelne Regionen Österreichs, die Niederlande, Frankreich, die Schweiz, Tschechien, Luxemburg, Tirol und Ägypten. 

Reisen in Risikogebiete

Ist es möglich trotz Reisewarnung zu verreisen?

Reisen trotz Reisewarnung sind grundsätzlich möglich, jedoch sollte man sich vor dem Antreten einer Reise über die Konsequenzen im Klaren sein und sich über die AGB der Auslandskrankenversicherung informieren. 

Mehr: Reisen trotz Reisewarnung – was ist zu beachten?

Was muss derzeit nach dem Urlaub beachtet werden?

Seit dem 15. September gibt es keine kostenlosen freiwilligen Tests mehr für Reiserückkehrer. Zuletzt waren es noch 1,1 Millionen kostenlose Tests, die von Reiserückkehrern durchgeführt wurden. Dies hatte eine Überlastung der Labore zur Folge sowie eine Wartezeit von bis zu einer Woche auf das Testergebnis. Nun sollen die Tests nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten mit Corona-Symptomen kostenlos bleiben. Für sie gilt weiterhin eine Testpflicht innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland oder 72 Stunden nach der Rückkehr. Weiterhin besteht die Pflicht einer häuslichen Isolation bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses. Diese Regelung soll noch bis zum 15. Oktober gelten.

Ab Mitte Oktober sollen dann digitale Einreiseanmeldungen eingeführt werden. Die Quarantänepflicht wird sich auf zehn Tage verlängern und kann erst ab dem fünften Tag mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden. 

Reisen in Risikogebiete & Stornierung der Reise

Wie verhält es sich, wenn eine Region zum Risikogebiet erklärt wurde und somit eine Reisewarnung ausgesprochen wird? Kann die Reise storniert werden? Das Auswärtige Amt meint: „Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen“.

Eine Reisewarnung ist demnach ein Anhaltspunkt, jedoch nicht unbedingt notwendig. Somit ist auch ohne Reisewarnung die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben. 

Reisen in Risikogebiete

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Kulanzregelung bei Lufthansa

Für Flüge die nach dem 16. Mai 2020 gebucht wurden bietet Lufthansa eine Kulanzregelung, welche für alle Tickets und Reiseklassen gilt.

So lässt sich im Fall einer Flugstreichung das Datum der Reise kostenfrei verschieben, solange der Flug in derselben Beförderungsklasse erfolgt. Ist der Flug nicht gestrichen kann man das Ticket kostenfrei auf ein Datum bis Ende Dezember 2021 umbuchen, es kann jedoch die Tarifdifferenz fällig werden.

Zudem ist es auch möglich das Ziel und den Abflughafen zu ändern. Das Ticket behält seinen Wert und kann für Reisen bis Ende 2021 genutzt werden. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Fall einer Flugstreichung, als auch für Fälle, in denen man trotz stattfindenden Fluges die ursprünglich gebuchte Reise nicht antreten möchte – beispielsweise wenn Reisen in Risikogebiete für einen keine Option sind.

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