Unser Brückentage Guide: Über diese Brücken musst du gehen

Business Class nach NEw York

Bei einigen Links zu Produkten oder Partnern auf dieser Webseite handelt es sich um Affiliate Links. Hier wird nach Klickerfolg eine Kommission ausgezahlt.

2017 wird ein fantastisches Jahr. Mit nur wenigen Urlaubstagen kannst du das Maximum an Zeit heraus holen. 2017 ist das Jahr der Brückentage. Planst du diese geschickt ein, so kannst Du deinen Urlaub sogar mehr als verdoppeln. Wir zeigen Dir ebenfalls, wie es nicht zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt.

Unser Brückentage Guide: Feiertage

Nicht nur die Feiertage liegen in diesem Jahr gut, auch gibt es nur dieses Jahr einen freien Tag geschenkt. Der Reformationstag ist – zum 500. Jahrestag – ein bundesweiter Feiertag.

Bereits an den Osterfeiertagen im April kannst du mit 8 Urlaubstagen gleich 16 freie Tage genießen. Christi Himmelfahrt und Fronleichnam fallen auf einen Donnerstag. Auch Mariä Himmelfahrt und der Tag der Deutschen Einheit liegen günstig auf einem Dienstag. Mit nur je einem Urlaubstag genießt Ihr somit ein richtig langes Wochenende. Die beiden Weihnachstfeiertage fallen auf einen Montag, beziehungsweise einen Dienstag. Damit ist es in 2017 angenehmer wie letztes Jahr.

Auf Momondo findest du eine gute Übersicht aller Brückentage. Weiterhin gut ist dort die Gliederung nach Bundesland. So kannst du ganz bequem deinen Urlaub mit den regionalen Besonderheiten deines Heimatortes planen.

Unser Brückentage Guide: Urlaub nehmen

Brückentage sind begehrt. Nicht alle Arbeitnehmer können daher an Brückentagen frei nehmen, da die Nachfrage dementsprechend groß ist. Bei manchen Arbeitgebern gilt daher das Motto: “ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Daher kann es nicht schaden sich früh genug um die Urlaubsplanung zu kümmern. Doch was sagt die Rechtsprechung dazu?

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (§7 BUrlG)

Das bedeutet unter anderem, dass der Arbeitgeber Alter, Betriebszugehörigkeit, Erholung aufgrund von Krankheiten in die Urlaubsplanung einbeziehen sollte. Weiterhin sollen Eltern während der Ferienzeit bevorzugt werden. Ein genereller Urlaubsanspruch besteht daher nicht.

Am besten sprecht Ihr euch einfach mit den Kollegen ab. Damit könnt Ihr ohne Streit die Brückentage 2017 genießen.

Schreibe einen Kommentar