Bei der Diskussion über die üppige Übergangsversorgung der Lufthansa-Piloten ist – soweit ich das übersehe – noch nie die Frage angeschnitten worden, ob die frühverrenteten Piloten mit einer Betriebsrente auf Kosten ihres Arbeitgebers von bis zu 120.000 Euro jährlich sich dabei auch noch ein kleines Zubrot hinzuverdienen dürfen (beispielsweise bei fortbestehender Flugtauglichkeit als Pilot bei der Konkurrenz) oder ob sie mit diesem Betrag knapp über der Hartz4-Grenze ohne Zuverdienstmöglichkeit auskommen müssen. Weiß dazu jemand mehr?
Das wäre ja noch schöner, mit der Hinzuverdienstmöglickeit. Mit der Zahlung müsste die Lizenz, die ja i.d.R. die LH bezahlt hat abgegeben werden.
Ich glaube auch gehört zu haben, dass bspw. wenn die Lufthansa einen Engpass hat und der Kandidat noch flugtauglich ist, ein Aushilfsdienst denkbar ist. Man müsste dann allerdings wissen, ob dieser Verdienst auf die Übergangsrente angerechnet wird. Das ist ja wohl auch so, wenn man als stinknormaler Rentner über ein bestimmtes Zuverdienstniveau kommt. Dann greifen die Rentenkassen auch zu. Aber grundsätzlich finde ich es ja total unsinnig... wenn ein Pilot körperlich und mit Attest des Arztes fliegen kann, dann sollte er das auch tun. Ich kann allerdings keine Aussage darüber treffen, in wie weit das körperlich anstrengend ist und deshalb die frühere Rente notwendig ist. Aber mal ne Frage: Gibt es so eine Übergangsrente denn auch für das andere Flugpersonal? Eine Stewardess ist ja der gleichen körperlichen Anstrengung ausgesetzt. Die werden aber entweder vorher "aussortiert" oder bekommen Aufgaben als Bodenpersonal. Aber Aufgaben als Bodenpersonal, die können ja grundsätzlich auch Piloten erfüllen. Müsste man nur schauen, wie man die Gehaltsanpassung hinbekommt.
Bei normalen staatlichen Renten gibt es sozialversicherungsrechtlich klar definierte Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, erfolgte eine Anrechnung auf die Rente. Ob und inwieweit dies auch bei der Über(gangs)versorgung der Piloten der Fall ist, ergibt sich aus der entsprechenden Betriebsvereinbarung. Wer Zugang zu dieser Betriebsvereinbarung hat, sollte sie hier mal zitieren, anstatt mal wieder nur unbelegte Behauptungen aufzustellen. Es heißt, diese Betriebsvereinbarung regele auch, daß die Piloten garantiert, d.h. jenseits aller erstreikten oder sonst ergaunerten Gehaltserhöhungen jdf. jedes Jahr 3% mehr erhalten. Auch nicht schlecht angesichts der Inflationsrate der letzten Jahre. Vor dem Hintergrund einer solchen Regelung gehe ich davon aus, daß LH von vornherein gar nicht den Versuch unternehmen wollte, ihre Frührentner auf etwaige Hinzuverdienste zu überprüfen. Es würde mich daher sehr wundern, wenn die Betriebsvereinbarung eine Hinzuverdienstgrenze vorsieht. Möglicherweise wird die Übergangsversorgung jedoch davon abhängen, daß der Pilot erklärt, nicht mehr flugtauglich zu sein.
Die Übergangsversorgung ist gerade keine Rente, weder eine Rente des Unternehmens noch eine Rente der Deutschen Rentenversicherung. Insofern können die Piloten selbstverständlich, bis sie die Rentenaltersgrenze erreicht haben, unbeschränkt hinzuverdienen. In diesen zehn Jahren wird dann richtig Geld verdient. Geschickterweise mit einem steuerlich interessanten Wohnsitz im Ausland, besipielsweise in Südafrika, USA oder Dubai. Der ehemalige LH-Kapitän fliegt dann als (Check-)pilot für Emirates, BA oder eine sonstige Airline. Es gibt auch einige Zeitarbeitsfirmen in GB, Malta oder Dubai, die die Piloten unter Vertrag nehmen. Sehr lukrativ sind Einsätze, wenn es darum geht Flugzeuge zu überführen, beispielsweise LH-Maschinen nach Manila oder nach China., wenn es in die Werft geht. http://www.ltp.com.ph/default.aspx
Während der Übergangsversorgung besteht ein aktives Arbeitsverhältnis mit der LH und selbstverständlich kann der AG untersagen weitere Beschäftigungsverhältnisse aufzunehmen. In vielen anderen Betrieben gibt es ähnliche Regelungen. Oft nennen diese sich ATZ (Altersteilzeit) und beinhalten entsprechende Regelungen. Von daher ist die Aussage des Thaimädel's, dass hier unbeschränkt zuverdient werden kann, natürlich mal wieder absoluter Blödsinn!
Eine Fruehpansionierung und Alterszeit sind sehr unterschiedliche Konstrukte. Während der Passivphase in der Altersteilzeit besteht tatsächlich noch ein Arbeitsverhältnis und somit ist eine Nebenbeschaefigung normalerweise untersagt. Bei einer Frühverrentung besteht hingegen meist kein Arbeitsverhaeltnis mehr und ein Wettbewerbsverbot ist nur sehr schwer (und teuer) durchzusetzen. Sowas
Es geht doch nichts über eine konsequente Argumentation, durch die man nicht mit sich selbst in einen Widerspruch gerät.
Gerade die LH nimmt die Dienste der Piloten in der Übergangsversorgung für Transferflüge sehr gerne in Anspruch. Diese Flugzeiten werden bezahlt (und zwar sehr gut) und werden sehr gerne wahrgenommen, weil es angenehme Flüge ohne Passagiere und ohne Zeitdruck sind. Es gibt halt in der Fliegerei mehr als das, was sich so manche Experten hier in den Foren zusammenlesen.
Da sollte man doch künftig mal klar überlegen, ob jemand der dem Unternehmen geschadet hat, dann in Zukunft noch belohnt werden soll.