AA-Flugverspätung über 3h. Benötige Hilfe für Entschädigung, da AA nicht-EU Airline!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von wolverin007, 12. August 2015.

  1. wolverin007

    wolverin007 Newbie

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    Hallo liebe vielflieger-Gemeinde,

    ich benötige Eure Hilfe bei der Beantragung einer Entschädigung eines verspäteten Fluges von AA.

    Flugnr.: AA250
    Route: MIA --> FRA
    Abflug (geplant): 10.08.2015 um 14:20 Uhr
    Ankunft (geplant): 11.08.2015 um 06:15 Uhr
    Ankunftsverpätung (flightstats.com): 203 Minuten (3,38 h)
    Verspätungsgrund: Reifenwechsel (Maintenance)

    Da American Airlines keine EU-Fluggesellschaft ist und in meinem Fall auch nicht von einem EU-Flughafen abgeflogen ist, hat man formal gesehen mit dem Verweis auf die EU-Verordnung 261/2004 (EU-Fluggastrecht) nur bedingt eine Chance, da die Airline dies abwimmeln kann mit den beiden im Anfang dieses Satzes genannten Gründen. Laut EU-Recht würden mir 600 EUR Entschädigung zu stehen, da Strecke über 3500 Meilen und Verspätung größer 3 Stunden betrug.
    In diesem Thread (Link: http://www.reisefrage.net/frage/entschaedigung-bei-flugverspaetung-von-american-airlines) ist beschrieben, dass man jedoch trotzdem eine Entschädigung (z.T. als Fluggutscheine) erhält, jedoch wird man evtl. zunächst abgewimmelt. Erst durch einen Tipp der "Reiseschiedsstelle" hat es dort geklappt. Dies sind auch die Erfahrung anderer Mitreisender mit denen ich gesprochen habe.

    Von dem Mitreisenden wurde mir gesagt, dass ich mich mit dem Verspätungsgrund etc. an die Beschwerdestelle von AA wenden soll und dort nach Prüfung dies Vorgangs die Höhe einer Entschädigung festgelegt wird.

    Nun meine Frage an die Vielflieger-Gemeinde hier:
    - Habt ihr Erfahrungen bei der Beantragung von Entschädigungen bei AA ohne Berufung auf das EU-Recht?
    - Auf welche Gesetze kann ich mich bei meiner Entschädigungsanfrage berufen?
    - Gibt es evtl. im Netz oder von Forumsmitgliedern Musterschreiben?
    - Wisst ihr was mit der "Reisescheidsstelle" gemeint ist (siehe Link)?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    wolverin007
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Eigene Erfahrungen mit Entschädigungsforderungen an American Airlines habe ich zwar nicht, aber Du kannst ja formlos eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten durch die Verspätung beantragen. Vielleicht lässt sich American Airlines aus Kulanz darauf ein. Gesetze oder andere Vorschriften, auf die Du Deine Forderung stützen kannst, sind mir nicht bekannt. Auch Musterschreiben kenne ich nicht, aber es sollte nicht allzu schwer sein, so eine Forderung (freundlich) zu formulieren.

    Mit der "Reiseschiedsstelle" könnte die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehrs gemeint sein (https://soep-online.de/index.html), aber die wird Dir nicht helfen können, weil American Airlines nicht Mitglied im Trägerverein ist. Das wäre aber Voraussetzung für eine Schlichtung
     
  3. erdmännchen

    erdmännchen Bronze Member

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    Ich habe im Bezug auf amerikanische Airlines im Allgemeinen die Erfahrung gemacht, dass die bei Entschädigungen nicht sehr kulant sind. Man kann froh sein, wenn die einen 50$-Voucher rausrücken, ansonsten habe ich bei Beschwerden immer nur Meilen bekommen. Wie du selbst feststellst, sind die Bedingungen für EU261/2004 nicht erfüllt und die Airline wäre "schön blöd", würde sie dir einen Betrag von in der Größenordnung von 600€ auszahlen.

    Ein Versuch kann nicht schaden, aber da AA eine amerikanische Airline ist, vermute ich, dass du (vor allem, da ich davon ausgehe, dass du statusloser Economy-Passagier auf einem ca. 1000€ Ticket bist) keine Chance hast, mehr als, sagen wir, 100$ in Voucherform zu bekommen.
     
  4. sowas

    sowas Gold Member

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    Kein Anspruch, Du kannst nur auf Kulanz hoffen. Und wenn Du bei AA keinen Status hast wird das wohl nichts. :) Warum Leute immer wegen solcher Lappalien auf einmal nach "Entschädigung" geifern verstehe ich allerdings ohnehin nicht.
     
  5. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Sorry, aber ich bleibe dabei:
    Ich habe bei meinen ganzen 1840 Flügen (allein in den letzten 21 Jahren, in denen ich dies erfasst habe) zusammenaddiert bestimmt eine ganze Woche Verspätung im Leben aufgebaut und 2-3 Monate ohne Koffer.
    In all der Zeit wäre es mir gar nicht in den Sinn gekommen eine Airline anzuschreiben bezüglich einer Entschädigung, bestenfalls habe ich 3 oder 4x eine entsprechende Kompensation für das nötigste Waschzeug und Wäsche angenommen.
    Und ich habe darüber dutzendweise Anschlüsse verpasst oder musste Geschäftstermine verschieben.

    Zum Teil ist es sicher daran gescheitert, weil es noch nicht so gute Gesetze zum Konsumentenschutz gab, wie die EU sie geschaffen hat. Aber die Idee dieser Gesetze ist es, diejenigen zu Entschädigen, die wirklich Schaden nehmen und die Airlines zu einer gewissen Achtung gegenüber den Kunden und dem eigenen Fahrplan zu zwingen.
    203 Minuten sind übrigens 3.23h Verspätung, da hast Du 15min dazugemogelt.
    Du bist also um 9:38h statt um 6:15h früh in Frankfurt gelandet auf dem Rückweg aus dem Urlaub (liegt bei Miami nahe) und ohne verpassten Anschlussflug (da AA nach FRA). Und, was hat dies in Deinem Leben negativ beeinflusst? Da stehen andere länger im Amt für ihre Transferleistungen an.
    Darf ich fragen was der ganze Flug gekostet hat, wenn Du jetzt nach 600 Euro trachtest?

    Ich weiss, dass von mir durchaus sehr geachtete Mitglieder hier anderer Ansicht sind, aber es ist genau dieses Anspruchsdenken, das dazu führen wird, dass die Gesetzeslage zu unser aller Nachteil revidiert wird!

    In erster Linie finde ich es richtig, dass ein Reifen gewechselt wird wenn er vor Ende seiner Laufzeit nicht mehr den Ansprüchen von American genügt.
     
  6. erdmännchen

    erdmännchen Bronze Member

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    Der Beitrag von NWC bringt es echt auf den Punkt.
    Äußert sich der Threadersteller denn nochmal, oder ist er eingeschnappt?
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Ich vermute mal, daß der Threadeisnteller begriffen hat, daß er gem. VO (EG) 261/2004 keinen rechtlichen Anspruch gegen AA hat und daß er -wohl oder übel- einen "Bettelbrief" an AA schreiben muß, um ein Standardscheiben als Antwort, evtl. verbunden mit einem kleinen Gutschein, zu erhalten.
     
  8. ckosch61

    ckosch61 Bronze Member

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    Aber nic ht zu Knapp, ich habe mal bei DFW-FRA mit AA wegen "fehlender crew" So Nachmittag in Dallas mit anschliessender Verspätung von ca. 2 Stunden 10.000 meilen bekommen. War mir viel lieber als ein AA-voucher... gruss aus MIA, ckosch
     
  9. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Durchaus nachvollziehbar:)
     
  10. shania78

    shania78 Einsteiger

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    Ich habe einen Gutschein in Höhe von 150 Euro bekommen. Die Verspätung war in etwa gleich lang. Aber nicht gebettelt, wurde mir und meinen Mitreisenden angeboten. Fand ich sehr freundlich.
     

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