Streitgegenständlich war die Stornierung eines non-refundable Tickets, gebucht bei der LH über ebookers.de unter gleichzeitigem Angebot eines Ersatzpassagiers, den die Airline ablehnte. Gem. § 649 S. 2 BGB verlangte der Kunde nun die Zahlung des Ticketpreises zurück. Kern des Urteils: 1. Grundsätzlich gilt Werkvertragsrecht und daher auch § 649 S. 2 BGB 2. Die Formulierung "Flugschein nicht übertragbar" ändert nichts an der Regelung des § 649 S. 2 BGB (Abtretung ist eben nicht gleichzusetzen mit dem Angebot, dass ein anderer das Ticket nehmen WÜRDE) 3. Englischsprachige AGB auf Internetseiten, die sich an deutschsprachige Verbraucher wenden, werden nicht Vertragsbestandteil. Im VFT wurde die Sache noch etwas intensiver diskutiert. Die Bedeutung für den Normalpassagier ist, dass er - solange diese Gestaltung mit den AGB sich nicht ändert - auch non-refundable Tickets nicht einfach verfallen müssen. Ein Ersatzpassagier dürfte damit auch fliegen oder der Kunde bekommt sein Geld zurück. Das Urteil im Volltext findet sich unter http://www.brueckner-lange.de/dateien/a ... thansa.pdf
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest 1. Eine schallende Ohrfeige für die LH. 2. Dass bei einem Reisevertrag oder bei einem Luftbeförderungsvertrag im Falle der Stornierung durch den Passagier dieser ein Recht auf Stellung eines Ersatzkunden haben müßte, ist in der Literatur seit jeher unbestritten. Freilich halten sich Airlines ungern daran. 3.Dogmatisch hätte das Eintrittsrecht eines Dritten auch aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht hergeleitet werden können. 4. Glückwunsch.
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest Schade, dass der verehrte Mitvorist TAZO drüben rausgeschmissen wurde. Sein Kommentar zu dem Urteil hätte mich interessiert. (Mit TAZO und embraer sind drüben ja die letzten kritischen Geister ausgeschlossen worden.) :lol:
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest embraer ist doch als "embraer 2.0" wieder auferstanden. Oder wurde er auch als "Version 2.0" bereits wieder mundtot gemacht? :shock:
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest Auch wieder gesperrt. Ansonsten versucht er sich anzubiedern. Vielleicht sollte ihm mal einer verraten, dass er sich gegen Zahlung von 500 EUR auch "einkaufen" kann.
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest Was sagt Mappy eigentlich dazu, der ja immer nicht glauben mag, dass die Prozessführung gegen LH zum Erfolg führt? Auch an dieser Stelle Gratulation fürs Durchziehen dieses Streites. Franz I. braucht noch ein paar mehr davon.
Re: AG Köln: Englischsprachige AGB werden nicht Vertragsbest Was Mappy dazu sagt, können wir uns ja denken. Die ganzen armchair CEO, die sonst immer groß rumtönen, halten sich hüstelnd zurück. Und über das Schicksal von TAZO spricht auch keiner im öffentlichen Bereich. Hinter den Kulissen schon. :lol: Neid, Missgunst und Habgier rules!