Hi, wir wollten am 15.11. mit ThaiAirAsia von BKK nach KUL fliegen. Heute schick mir AirAsia eine Info, dass der Flug gecancelt wurde, und ich nun auf den nächsten Flieger (2,5 Stunden später) umgebucht wurde. So weit so gut, nur wenn ich heut auf der AirAsia-Homepage für den selben Tag den gleichen Flug buchen will, dann scheint da noch immer die Flugnr. auf, die lt. AirAsia gecancelt wurde. Was meinen die Airline-Experten hier, zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob der Flug nicht doch stattfindt wenn er auf der Homepage zum buchen ersichtlich ist oder das Email von AirAsia einfach zur Kenntnis nehmen und den späteren Flieger akzeptieren? Wie siehts rechtlich aus mit den Billigfliegern, hätte ich theoretisch Anspruch auf Rückerstattung der Flugkosten wenn ich zum späteren Termin nicht fliegen will/kann, um dann woanders vielleicht einen Alternativ-Flug zu buchen? LG jr78
Theoretisch wahrscheinlich (müßtest dir mal die AGB von Thai Airasia ansehen). Praktisch bringt es wohl nichts, müßtest es im Streitfall vor Gericht in Bangkok einklagen.