Dürfen die das einfach so?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von kaninchen, 11. Juni 2009.

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  1. kaninchen

    kaninchen Gold Member

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    Gerade hab ich folgende Mail erhalten,dass sich meine Flugzeiten kurzfristig geändert haben.Darf eine Airline die Flugzeiten vor dem Abflug beliebig ändern bzw.anpassen? Ob das wohl an der Nachfrage für diesen Reisetermin oder an der Strecke lag?



    Betrifft Flugzeitenänderung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich,
    die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern.


    Buchungsnummer:XXXXXXXX Reiseteilnehmer: XXXXXXXXXXXXXX

    Datum Flug Strecke (Via)

    Neuer Flug

    03.08.2009 AB6203 Berlin - Tegel 18:45 - München 19:55 ()

    Alter Flug

    03.08.2009 AB6205 Berlin - Tegel 20:30 - München 21:40 ()


    Wir bitten für diese Flugzeitänderung und die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten um Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Flug.
    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Air Berlin Serviceteam
     
  2. Zartbitter

    Zartbitter Gold Member

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    Ja. Sie duerfen.
     
  3. G_Star

    G_Star Pilot

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    :idea:
     
  4. headpro81

    headpro81 Platinum Member

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    teilweise ändern die nicht nur die flugzeiten, sondern auch den flieger :p
     
  5. telefoni2

    telefoni2 Co-Pilot

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    Hallo,

    also einen früheren Flug würde ich, wenn ich die Zeit bis zum ursprünglichen gebuchten Flug wirklich brauche, nicht akzeptieren. Bei einer Verschiebung von ca. 2 Stunden nach hinten würde ich das noch tolerieren.

    Fliegen die nicht nochmals abends (etas später?)

    Ansonsten Alternative suchen, und Umbuchung vorschlagen.

    Gruß

    telefoni
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Selbstverständlich dürfen die das. Zumal das ja nun praktisch nur eine winzige Änderung ist (da gibt es noch ganz andere Kaliber). Selbstverständlich steht es dir frei, kostenfrei zu stornieren wenn airberlin dir auf Nachfrage keine andere rationale Lösung anbieten kann (was sie nicht müssen sofern das Recht zur Stornierung eingeräumt ist). Ich würde im Übrigen für diese Änderung kein allzugroßes Theater an der Hotline machen, das könnte etwas befremdlich wirken und eine kulante Lösung durchaus hemmen.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    falls es einen späteren flug geben sollte: je eher du anrufst, um so wahrscheinlicher ist es, daß du den nehmen kannst. so viele wochen im voraus hatte ich nie probleme
     
  8. belgrad

    belgrad Pilot

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    Sie dürfen es nicht. Fixgeschäft nach BGB.
     
  9. headpro81

    headpro81 Platinum Member

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    so ein unsinn.... :roll: erstmal AGB´s lesen


    # Änderungen/Flugzeitänderungen
    Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Hin- oder Rückflug über das Service-Center unter Tel.: 49 (0)1805-737 800 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) bestätigen zu lassen. Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Flugbuchung eine Rufnummer zu hinterlegen, unter welcher der Reiseteilnehmer auch am Zielort erreichbar ist. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall eines Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informiert wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).
    # Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Luftbeförderung infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
    # Haftung
    8.1. Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug auf Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie seines Gepäcks. Ausgenommen von Personenschäden ist die Fluggesellschaft nur für mittelbare oder Folgeschäden haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Eine etwaige Gepäckreklamation ist direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorzunehmen. Andernfalls ist die schriftliche Schadensreklamation innerhalb der im Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Fristen an die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Abt. Kundenservice, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin oder an die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Abt. Kundenservice, Flughafen Halle 8, 40474 Düsseldorf, Deutschland, zu senden. Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern. Im übrigen gelten die im Flugschein aufgeführten Hinweise auf Haftungsbeschränkungen. Soweit im vorangegangenen Absatz nichts anderes bestimmt ist, gelten die Einwendungen aus dem Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren nationalen Recht uneingeschränkt.


    das ist ein auszug aus den AGB´s von air berlin - jetzt dürfte alles geklärt sein :!: :!: :!:
     
  10. Huehnerhugo

    Huehnerhugo Bronze Member

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    Damit ist nix geklärt. Die Fluggesellschaften schreiben das zwar schön in ihre AGBs. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob diese überhaupt wirksam sind. Das Thema, ob und inwieweit Fluggesellschaften Abflugzeiten überhaupt ändern dürfen, ist in Rechtsprechung und Literatur massiv umstritten. Ein letztinstanzliches Urteil gibt es meines Wissens noch nicht.

    Derzeit ist es so, dass Linienflüge (bei Charterflügen sieht das noch anders aus) von der Rechtsprechung als Fixgeschäfte eingestuft werden. Es spricht also einiges dafür, das Fluggesellschaften nicht ohne weiteres die Flugzeiten ändern dürfen. Das macht ja auch Sinn. Buche ich einen Flug am Tag x um 22h, weil ich einen früheren Flug nicht wahrnehmen kann und die Airline verlegt den Flug dann auf 6h morgens am gleichen Tage ist der Flug für mich uninteressant. Bekomme ich aber bei der Konkurrenz der Airline einen Flug für 22h, so ist es doch nur recht und billig, wenn mir meine Airline die Kosten hierfür ersetzt. Schließlich gibt es einen Vertrag, wonach meine Airline mich um 22h hätte transportieren sollen. Es bleibt aber abzuwarten, wie die einzelnen Gerichte das bewerten. Es müsste nur mal jemand auf die Idee kommen und Schadensersatz einfordern...hat aber meines Wissens noch niemand versucht.
     
  11. headpro81

    headpro81 Platinum Member

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    das ist eben das problem, dass es kein urteil gibt....einfach mal klagen und testen ;-)
     
  12. Guest

    Guest Guest

    So einfach ist das nicht. Hätte eine Klage aussicht auf Erfolg, wäre schon geklagt worden - allerdings gibt es nichtmal kritische Urteilskommentare zur Umbuchungspraxis, wenn es in Verhandlungen um Schadensersatz-Forderungen ging.
     
  13. belgrad

    belgrad Pilot

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    Süß.

    Und warum gibt es wohl kein Urteil? :roll:
    Noch nie jemand geklagt? :lol:
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Da ich in einem Reisebüro arbeite, habe ich ständig mit Zeitenänderungen und sogar Flugstreichungen regelmäßig zu tun. In letzter Zeit hab ich immer mehr das Gefühl, dass sogar die renommierten Airlines heutzutage alles dürfen.

    Air Berlin zählte früher zu den Charterfliegern und in dem Bereich waren die Flugzeiten immer nur vorläufig. Erst die Zeiten, die auf dem Ticket standen, waren dann endgültig.
    Aber es kommt immer mal wieder vor, dass Airlines die Zeiten ändern, da sie z.B. den Slot zur ursprünglichen Zeit nicht mehr bekommen oder aus Kostengründen Strecken reduziert werden müssen.

    Es ist also nichts besonderes mehr, wenn die Zeiten geändert werden. Wie es scheint, ist deine ursprüngliche Maschine gestrichen worden, da der neue Flug eine andere Flugnummer hat.
    Ist zwar blöd, kommt aber leider immer mal wieder vor.
     
  15. AirportResident

    AirportResident Bronze Member

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    Hallo zusammen,

    leider ist das ein Thema, was für viele besonders ärgerlich ist.

    Nur meistens, speziell bei Ferienflügen, ist man auf den Flug letztendlich angewiesen und akzeptiert dann die neuen Flugzeiten oder das geänderte Routing.

    Da ich häufiger nach Teneriffa fliegen, versuche ich inzwischen Air Berlin und Condor zu meiden.
    Hier passiert es nämlich in einer zuverlässigen Regelmäßigkeit, daß die Routings geändert werden.
    Aus einem Direktflug, wird dann ein Flug via Gran Canaria, Fuerteventura, usw... und die Flugzeiten verändern sich natürlich auch.
    Aber es gibt kaum Alternativen und somit bin ich diesen Airlines "ausgeliefert".

    Also werden diese beiden (leider) weiterhin so agieren...

    Happy Landings
    Gruss
    TIM
     
  16. EmoHunter

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    Also ich finde bei Linie ist es noch schlimmer.
    Ich reche damit das ich jeden Flug ohne änderungen bekomme und Buche zb Zug Tickets die man nicht mehr ändern kann. Eine änderung der Flugzeit würden für mich einen Megga Verlust bedeuten da Ticket die kurzfristig gebucht werden ja megga Teuer sind.
     
  17. miles-and-points

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    Nimm Buchungen ohne Zugbindung. Die sind häufig "mega-billig". :idea:
     
  18. EmoHunter

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    Nachtzüge oder Fernverkehrszüge (Wien -> Zürich) fahren nun mal nur 1x pro 24h da kann man ned einfach so einen anderen nehmen. :shock:
     
  19. miles-and-points

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    Und warum fliegst Du nicht? :shock:
     
  20. EmoHunter

    EmoHunter Diamond Member

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    Weil ein Nachtzug und ein Tagzug Deutlich bequemer sein können.
    Und auf machen strecken keine gescheite flüge gibt.
     
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