ich sitze grade am flughafen dresden und habe den fehler begangen germanwing zu buchen. unser flug hat nun ca 3,5h verspätung wg technischem defekt. germanwings ist nicht ansprechbar weil sie kein agent da haben und alles von LH geregelt wird die aber nichts machen können weil alles über die hotline geht. die LH MA sagt das 4U keine entschädigung zahlt und sie wollen uns mit einem voucher von 7,5 für essen zufriedenstellen... das ist doch ein witz... bei 3,5h verspätung... ist das rechtens so oder nicht? ich blicke leider in der fluggastverordnung nicht durch....
Bei technischem Defekt: ja, ist rechtens. Technische Defekt sind daher auch die beliebteste Ausrede, wenn irgendwas schief geht. Einerseits als psychologischer Moment (wer will schon in einem technisch defektem Fluggerät nach Hause fliegen "Ihre Sicherheit geht bei uns vor"), andererseits weil die Passagiere dann eben auch nicht entschädigt werden müssen.
also wir hatten nun insgesamt knapp 5h verspätung.... es ist rausgekommen das 1. germania hätte diesen flug durchführen sollen und das flugzeug kaputt war und dann 2, germanwings ein eigenes flugzeug geschickt hat das beste war das sie uns dann noch als gipfel nach 5h wartezeit noch kostenpflichtigen botrdservice andrehen wollten.... alleine das hätte man ja als gute geste dann mal umsonst machen können.... es hat auch niemand was gekauft. nun 2 fragen: ist es nicht die pflicht der airline über die tatsächlich durchführende airline zu informieren? ich habe wie gesagt germanwings gebucht (ok das ist ja nicht gut an sich) aber es geht hier ums prinzio, wieso können die dann einfach ohne informatione den flug von germania durchführen lassen? 2. laut fluggastrechten ist ja mit einer angemessenen summe für essen und trinken zu dienen.... sind 7,50 ernsthaft angemessen? ich meine jeder kennt flughafenpreise und man kann meiner meinung nach nicht 5h lang mit 7,50 auskommen.. ich habe es jedenfalls nicht geschafft und es gab keinen champagner....
Nur Einschätzungen: 1. in den AGB steht sicher drin, dass sie dich von A nach B schicken. Wer da durchführt, werden die sich offenhalten - glaube nicht, dass das Gesetz da Aufklärungspflicht vorsieht. 2. Rechnungen einschicken. Müssten sie normalerweise (wenn sie das als angemessen erachten) übernehmen. Wenn nicht bleibt Dir der Umweg über eine unabhängige Instanz, die dann die eigenen Massstäbe ansetzen werden.
aber das kann doch nicht sein das ich eine airline buche und die mich dann ohne jeglichen hinweis mit einer anderen airline befördern wollen... wenn ich LH buche und das zB united durchführt dann werde ich ja drauf hingewiesen... aber wenn ich 4U buche und germania es macht dann gibt es keinerlie hinweis darauf....
Während das Lufthansa Streiks hat Air Berlin auch einige Langstreckenflüge für Lufthansa von Düsseldorf durchgeführt. Dort stand sicher auch nicht LH*operated by Air Berlin ...Außerdem ist das ganze sicher kein Germanwings Problem. Andere Airlines handhaben das so ähnlich. Ich kann bisher nur positives über Germanwings berichten.
Ist doch auch völlig normal. Germanwings hatte auch zeitweilig Spanair MD80 und Nordic MD80 im Einsatz. Die WDL übernimmt auch ab und zu mal Flüge mit Avro/BAe wenn ein A319 ausgefallen ist. Sehe es genauso, du wirst von A nach B befördert. Welche Gesellschaft den Flug ausführt ist da so ziemlich egal. Zumal Germanwings an Board immer Germanwings-"Standart" im Service hat. Die Crew hat ja sogar die GWI-Uniform an. Übrigens: Germania führt neben Germanwings, auch Flüge für Air Berlin, Condor und Tuifly durch. So kommt es auch mal vor, dass sich die Stewards 1-2mal am Tag für die jeweilige Gesellschaft umziehen müssen. Wurde übrigens mal auf nem AB-Flug von DRS nach DUS (mit Fokker 100; op by Germania) im Namen von "Tuifly" begrüßt... :twisted:
Hallo LH 630, Mal schauen, ob ich noch alles richtig in Erinnerung habe : hatte vor ca. 2 Jahren ein änliches Vorkommen betr.der ausführenden Gesellschaft, welches sich dann (mit ausgiebigem Schriftwechsel) folgendermaßen auflöste: die Fluggesellschaft / Reiseanbieter / Charterunternehmen hat immer irgendwo in den Bedingungen stehen, daß kein Anspruch darauf besteht, mit der im Katalog etc. angegebenen Airline tatsächlich transportiert zu werden. Man bemühe sich in den entsprechenden Fällen um "äquivalenten" Ersatz, aber einen definitiven Anspruch zur Beförderung durch die Gesellschft xyz gibt es nicht. Zu irgendwelchen Ersatzleistungen / Schadensersatzleistungen sind die Gesellschaften nicht verpflichtet, wenn der Flug (egal mit welcher Airline) durchgeführt wird. Zum Thema Verspätungen kann ich leider nichts konstruktives beitragen. Hoffe, mit meinen evtl. veralteten Infos dennoch weitergeholfen zu haben : blank99
Da bist du hier nicht allein , nur Lesen hilft weiter : EG Verordnung 261/2004 , die muß man haben sonst klappt es nicht . Dann schauen wir unter , genau : " Verspätung " Da muß man erst mal drauf kommen . §6 , 1, a : " bei Entfernung unter 1500 km und Verspätung von 2 Stunden oder mehr " wird angeboten , was in $9,1,a steht , nämlich Mahlzeiten im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit sowie 9,2 : Telefon und Fax . Sind es mehr als 5 stunden , gilt §8,1,a und es geht um Erstattung des Tickets etc . Was dein Voucher über 7,50 € anbetrifft , hättest du also höchstens die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen , daß die darin enthaltene Mahlzeit nicht "angemessen " war und ich empfehle hier Folgendes : alles aufessen , sodann die Hotline der Germanwings anwählen und dann das Handy auf deinen noch knurrenden Magen halten . Es kommt also praktisch zu einer live-Übertragung der Unangemessenheit . Du darfst auf KEINEN FALL ein Bäuerchen übertragen weil dies schon auf Überfüllung hindeuten würde und dein Konzept ist im Arsch . Wir blättern jetzt weiter und unser Blick fällt auf §12 " Weiter gehender Schadensersatz " . Der hier vertretene berühmte Luftrechtanwalt senator69 erläutert hierzu die Praxis der Airlines , einen angeblichen technischen Fehler zwecks Flucht aus dem Schadensersatz zu bekagen . Die Airline braucht dies aber alles gar nicht zu behaupten , sie könnte auch sagen der Pilot hat Durchfall oder das Karma von der Purserin ist irgendwie heute durcheinender . Das Blöde ist nämlich , daß der Reisende erstens seinen Schaden und zweitens der Airline ein Verschulden nachweisen muß . Hierbei wünscht Somkiat bereits jetzt viel Erfolg und vor allem viel Zeit .
nö, eigentlich Maßstäbe. Wenn man aber irgendwo in der Welt herumgondelt, und von einem PC mit nicht-deutschsprachigem Tastaturlayout aus hier ins Forum postet, so wird man wohl, da man das ß nicht auf der Tastatur finden wird, ein doppel-s als Ersatz für das ß heranziehen, wodurch sich die originelle sss-Schreibung ergibt. (Angeblich ist es auch üblich statt dem ß ein sz zu verwenden...)
Oder man macht sich die Mühe und arbeitet - auch im Ausland und mit nicht-deutscher Tastatur - etwas umständlicher mit Tasten-Kombinationen oder fügt Umlaute wie ß-Zeichen und ähnliches per C+P ein. Geht alles.
Bei plusminus gab es in diesem Jahr einen Bericht zum Thema "Wechsel der Fluggesellschaft", hier zu finden: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/940942