FFM - Paris - New York - weiterflug in Paris verweigert

Dieses Thema im Forum "Air France / KLM" wurde erstellt von hasenbraten, 3. Oktober 2008.

  1. hasenbraten

    hasenbraten Entdecker

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    Hallo liebes Forum,

    Ich wollte versuchen hier Informationen zu oben stehendem Fall zu suchen. Hierbei geht es um meine Freundin.
    Ich habe sie gestern hier in Frankfurt zum Flughafen gebracht, für die obenstehende Verbindung. Beim checkin hat man gleich ihr Gepäck für den weiterflug nach NY - Kennedy gebucht, wusste also wo sie hinwollte.
    In Paris hat man ihr aufgrund eines nicht-korrekten Passbildes den weiterflug verweigert. Dies ist natürlich ärgerlich aber - wer sich nicht informiert ist selber dumm, klar.

    Was mich persönlich allerdings sehr aufregt ist folgendes: Hätte dies nicht schon dem Schalter in FFM auffallen müssen? Die Stellungnahme von Air France hierzu war:"Die Beförderung nach Paris ist so wie gebucht erfolgt, für alles weitere ist der Passagier zuständig". Ein zunächster versprochenes Hotelzimmer und umbuchung auf den nächsten Tag, um ein Visum bzw einen neu ausgestellten Pass bei der italienischen Botschaft in Paris zu besorgen - wurde in zweiter Instanz als "lächerlich" abgetan. Im Endeffekt wurde weder für den Aufenthalt in Paris noch die Rückreise nach Frankfurt Hilfestellung in Form von Beratung oder Geld / Flug / Hotel / Buchung / Sonstwas unternommen.

    Der Umstand, nicht nach NY fliegen zu können ist natürlich vollkommen ihre Schuld, keine Frage.
    Aber ist abschätzbar, was von der Airline zu erwarten oder zu bekommen ist? Meines erachtens nach trägt sie eine Mitschuld für die in Paris entstandenen kosten, da schon am Schalter in Frankfurt hätte auffallen müssen, dass das Passbild keinem Biometrischen standard entspricht. Sie dennoch nach NY zu buchen und hier in den Flieger zu lassen ist ja wohl mindestens grob fahrlässig. Ich persönlich war sehr schockiert, aufgrund der Tatsache das hier nichtmal aus Kulanzgründen irgendwie ausgeholfen wurde.

    Kann mir jemand einen Ratschlag oder eine Einschätzung geben, was im nachhinein erwartbar oder zu tun ist?
    Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und wir wohl auch in jedem Fall angestrengt um zumindest die aufenthalt + rückreisekosten aus Paris ein zu fordern.
    Ich finde das Verhalten der Airline in diesem Fall "unter aller Sau" muss ich sagen...

    Danke für eure Zeit und Hilfe!
     
  2. Gentleman

    Gentleman Bronze Member

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    Also ich weiß ja jetzt nicht so genau wo das Problem lag, aber man kommt auch noch ohne biometrisches Bild im Reisepass in die USA. So lange man einen maschinenlesbaren Pass hat. Anscheinend war letzteres nicht der Fall bei deiner Freundin. Warum sollte dies in FRA kontrolliert werden wenn man von dort aus nur bis Paris fliegt? Die "richtige" Ausreisekontrolle findet immer an dem Flughafen statt von dem aus man in die USA startet.

    Seh es positiv - viel schlimmer wäre es gewesen wenn ihr in den USA die Einreise verweigert worden wäre.
     
  3. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    Man sollte sich vorher Gedanken machen, was man für die Einreise in das jeweilige land braucht...
     
  4. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    So ein Unsinn!

    Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich die Dokumente der Passagiere zu kontrollieren. Wäre in den USA die Einreise verweigert worden, hätte sich Air France um die Rückreise nach Deutschalnd kümmern MÜSSEN.

    Grenzwertig ist die Tatsache, dass in Düsseldorf nach USA durchgecheckt wurde (waren ja keine 2 seperat gebuchten Tickets, so wie ich das verstanden habe). Demnach war das Endziel der Reise die USA und nicht Paris. Wurde denn in DUS der Pass von Air France Mitarbeitern kontrolliert?

    Wie das rechtlich aussieht, kann Dir ein Anwalt besser beantworten. Torzdem keine schöne Erfahrung!
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Das seh ich ebenfalls so- Die Fluggesellschaft kontrolliert ja sonst auch, ob ein Visum vorliegt.

    übrigens... ein biometrisches Photo ist nicht notwendig!!!


    auswärtiges amt
     
  6. Cien

    Cien Silver Member

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    Ich rechne mal nicht damit das da was rauskommt. Ist schon ärgerlich, aber mal ehrlich, kann man (oder Frau) sich nicht vorher umsowas kümmern???

    ... würde sagen, sie nimmt all die Kosten als Lehrgeld und beim nächsten Trip wird sie dran denken!!!! :wink:
     
  7. Guest

    Guest Guest

    wie gesagt, solange der Pass ausgestellt wurde, ist er auch gültig und berechtigt zur Einreise. Also nicht ihre schuld.
     
  8. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Seine Frau schein Italienerin zu sein (warum sollte sie sich sonst bei der italienischen Botschaft in Paris einen neuen Pass besorgen). Daher keine Ahnung, was das für ein Pass ist (maschinenlesbar) und was die Amis da für Anforderungen haben.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Wenn der Pass nicht maschinenlesbar ist, braucht man ein Visum!

    Ähnlichen Fall hatte ich im Juli FRA - CDG - LAX - PPT
    Gepäck war verschlossen und wurde am Checkin nach Papeete durchgecheckt ohne den Hinweis daß das Gepäck in LAX untersucht wird.
    Es kam wie es kommen mußte.... die TSO hat den Koffer (Delsey) aufgebrochen und dabei die Schlösser und den Koffer beschädigt!
    Habe einen nagelneuen Koffer von Air France bekommen!

    Air France Frankfurt hat wohl Personal Probleme.... solche oder ähnliche Vorfälle häufen sich dort!
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Die Regeln für italienische Pässe sind ja recht eindeutig und keineswegs neu:

    http://italy.usembassy.gov/visa/default.asp


    Diese Regeln gelten bekanntlich auch für deutsche Pässe.
    Allgemein gilt für das VWP nämlich folgendes:

    http://travel.state.gov/visa/temp/witho ... 0.html#mrp

    Da diese Änderung bereits 2005 ausführlich kommuniziert wurde, ist es kein Zufall, dass ich meinen aktuellen Pass im Juli 2005 habe ausstellen lassen. Ich hatte nämlich keine Lust auf biometrische Scans, wollte andererseits aber einen Pass haben, der vollumfänglich am VWP teilnehmen kann. Zwar habe ich bis Sommer 2011 noch ein US-Visum, habe aber vielleicht keine Lust und auch keinen Bedarf, dieses zu verlängern. Und der Pass gilt ja bis Sommer 2015.
     
  11. hasenbraten

    hasenbraten Entdecker

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    Danke für die prompten und Hilfreichen Antworten.

    Das meine Freundin nicht in die USA einreisen konnte ist klar ihre Schuld, ich wollte nur wissen was man bezüglich des Umstandes erwarten kann erst auf einen Flug gebucht zu werden, dessen zweiten Teil man mit Sicherheit nicht antreten kann. Es war wie jemand richtig erwähnt hatte ein Ticket welches in Frankfurt ausgestellt wurde, wo auch der Pass überprüft wurde.

    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Bodenpersonal von Air France hier einen Fehler gemacht hat, den Pass dahingehend nicht zu prüfen und deswegen für die Rückreise nach Deutschland aufkommen muss, oder seht ihr das anders?

    Nochmal - nicht in die USA zu kommen ist klar ihr Fehler, aber darum ging es nicht, sondern darum dann erstmal auf eigene Faust wieder aus Paris weg kommen zu müssen...
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Es ist doch nicht die gesetzliche Pflicht der Airlines, zu überprüfen, ob jemand die richtigen Reiseunterlagen hat. Sie machen das freiwillig, um sich hohe Strafen (seitens des Zielorts) zu ersparen und die Kosten für den Rücktransport.

    Deine Freundin kann zunächst also dankbar sein, dass der Fehler noch in CDG bemerkt wurde, da sie sonst am Zielort evtl. eine Nacht in Abschiebehaft hätte verbringen müssen, je nach dem, ob und wann es am gleichen Tag noch eine geeignete Rückflugmöglichkeit gegeben hätte. Darüber hinaus führt eine verweigerte Einreise automatisch zum Ausschluss aus dem VWP, sodass deine Freundin fortan für den Rest ihres Lebens nur noch mit einem Visum in die USA hätte einreisen dürfen, jeweils verbunden mit einer evtl. stundenlangen Befragung (Verhör) im Secondary Screening. Auch dieses Schicksal blieb ihr durch das aufmerksame Personal in CDG erspart, zumal ein freundlicher Richter dem Personal am Abflugort durchaus eine Mitschuld wegen Unterlassung zusprechen könnte.

    Allerdings sollte die Airline durchaus für die Rückreise nach DUS sorgen. Die Kosten dafür kannst du wohl einklagen, schließlich bestand auch für das Segment CDG-DUS ein gültiger Beföderungsvertrag, wenn auch wohl mit einer Umbuchungsgebühr verbunden, oder aber erst ab einem bestimmten Tag gültig (Mindestaufenthaltsdauer). Abhängig von den Ticketregeln kommt auch eine anteilige Rückerstattung des anteiligen Flugpreises für CDG-NYC in Betracht, auf jeden Fall aber eine Erstattung der anteiligen Steuern für diese Segmente. AF mag das natürlich alles völlig anders sehen, vor Gericht werdet ihr jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.
     
  13. hasenbraten

    hasenbraten Entdecker

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    Danke für die wohl sehr fachkenntliche Antwort. Als Laie habe ich noch einige Fragen zum Verständniss:

    1. "Auch dieses Schicksal blieb ihr durch das aufmerksame Personal in CDG erspart, zumal ein freundlicher Richter dem Personal am Abflugort durchaus eine Mitschuld wegen Unterlassung zusprechen könnte."
    Dem Personal in Frankfurt für das nicht überprüfen? Oder in dem Fall das sie von CDG nach NYC befördert worden wäre?

    2. "Allerdings sollte die Airline durchaus für die Rückreise nach DUS sorgen"
    Du meinst nach Frankfurt, oder? Weshalb "sollte" sie dass? Aus kulanzgründen oder aus rechtlichen Gründen? Wenn rechtlich - welche Grundlage gibt es da?

    Für CDG - FRA bestand kein Beförderungsvertrag, da die komplette buchung (FRA - CDG - NYC // NYC - FRA) war, der rückflug also ein direktflug gewesen wäre.
    Weshalb kommt die Erstattung der Steuern in betracht? Gibt es da Präzedenzen?

    Wie sieht es dann mit dem Rückflug aus - den sie ja wohl nicht wahrnehmen können wird? Könnte man sich da auch was zurück holen - zumindest an Steuern(Die einen nicht unerheblichen Teil der Reisekosten betragen).

    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe, wenn ich selber mehr fliegen würde, würde ich mich bestimmt öfter hier rum treiben, sehr nettes Forum!
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das musst du alles deinen Anwalt fragen, natürlich einen, der sich auf Reiserecht spezialisiert.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Den Ausführungen von Flysurfer ist kaum etwas hinzuzufügen. Höchstens, dass er, wenn er DUS schreibt, höchstwahrscheinlich FRA meint, denn dies war ja wohl Ausgangsort und auch wieder Zielort der Beförderung.

    Die Fluggesellschaften haben sich über ihre Beförderungsbedingungen das Recht eingeräumt, die Reisedokumente der Reisenden zu kontrollieren, um Einreisehindernisse möglichst frühzeitig zu erkennen. Ob die Beförderung zu Recht verweigert wurde, kannst wohl nur du oder deine Freundin beurteilen. Du bejahst dies ja.

    Inwieweit die Fluggesellschaft nun eine Pflicht trifft, die Kontrolle der Dokumente bereits am Abflugort korrekt vorzunehmen, wage ich zu bezweifeln. Die Air France wird argumentieren, in Paris würde das entsprechende sachkundige Personal vorgehalten, während bei den Zubringerflügen nur eine erste, oberflächliche, Kontrolle stattfindet. Vielleicht auch, weil dort auf das Personal von beauftragten Dienstleistern zurückgegriffen wird.

    Insbesondere ist die Kontrolle, wie Flysurfer sehr richtig betont, eine freiwillige Veranstaltung der Fluggesellschaft, obgleich die Damen und Herren, die das tun, hier häufig eine besondere Akribie und Wichtigkeit ihrerselbst an den Tag legen.

    Wieso die Air France für eine Betreuung, eine Unterbringung im Hotel oder einen Rücktransport aufkommen sollte, erschließt sich mir nicht.

    Bezüglich der Höhe einer möglichen Erstattung von Steuern und Gebühren will ich dir keine allzugroßen Hoffnungen machen.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    So sehe ich das auch. AF wird die Erstattung des neu gebuchten Rückflugs vermutlich unter Hinweis auf die Tarifbedinungen ablehnen. Es handelt sich ja wohl um einen Sondertarif mit Umbuchungsgebühren, Mindestaufenthalt usw., bei dem das Routing nicht geändert werden kann. Deshalb sehe ich eigentlich nur den Weg über das Gericht, denn Richter haben in der Vergangenheit schon mehrfach im Sinne des Kunden entschieden, wenn Tickets nicht vollständig bzw. Segmente nicht in der richtigen Reihenfolge abgeflogen wurden. Wobei es in diesem Fall vielleicht vorteilhafter wäre, wenn das Routing FRA-CDG-NYC-CDG-FRA gelautet wäre. Aber wie gesagt, das musst du alles mit einem Experten besprechen, der solche Fälle schon bearbeitet hat.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Leider gibt es recht wenige Anwälte und noch weniger Richter, die sich auch nur ein wenig mit der Materie auskennen oder bereit sind, sich da einzuarbeiten.

    Dann dürfte der Streitwert bei wenigen Hundert Euro liegen, was die Sache nicht besonders interessant macht. Der Stundensatz eines Anwalts sollte bei mindestens 300 Euro liegen, da kannst du dir selbst ausrechnen, dass sich so eine Sache für ihn nicht lohnt.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Er wollte es ja anscheinend über die Rechtsschutzversicherung versuchen.
     
  19. hasenbraten

    hasenbraten Entdecker

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    Nun ja, mit der kompletten rechtlichen Grundlage bin ich nicht vertraut, aber meines Erachtens nach verpflichtet sich eine Airline beim check-in dazu, Passagiere die ihr Reiseziel niemals erreichen werden darüber vorab zu informieren. Ich meine - es wurde in Frankfurt nicht ein Flug nach Paris eingecheckt sondern ein Flug nach New-York, vom Bodenpersonal der Airfrance selbst. Entschuldigung aber wenn ich auch nur einen Funken gesunden Menschenverstand habe und einen Ausweis in die Hand bekomme von einem Passagier der mit meiner Airline nach New York fliegen will und wohl jeder, der über den Sachverhalt informiert ist diesem ansieht, dass der Inhaber damit nicht von Paris nach New York kommen wird, dann nennt man das zumindest mal grob fahrlässig diese Person in den Zubringerflug zu setzen. Und für diese Fahrlässigkeit wird man zu recht versuchen Air France haftbar zu machen. Wenn es sich so nicht erschließt, erschließt es sich wohl nie, fürchte ich..

    Danke nochmal für eure Hilfe, der Rest wird sich dann wohl nur auf dem Rechtsweg klären lassen.
     
  20. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    Helfen kann ich dir vermutlich nicht. Aber ich sehe es schon auch so wie du!
     

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