Flugbuchungen mit Preisfehlern (Error Fares)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 8. Juni 2016.

  1. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Immer wieder passiert es, dass Fluggesellschaften ungewollt Flüge zu Preisen buchbar machen, die weit unter den sonst üblichen Tarifen liegen. In solchen Fällen haben sich die Fluggesellschaften anschließend sehr unterschiedlich verhalten und entweder
    1. die Buchungen anerkannt (z. B. die inzwischen berühmten Flüge mit Alitalia von Europa nach Japan und zurück für gerade mal einen Euro) oder

    2. die Buchungen ohne weitere Begründung einfach storniert und den gezahlten Flugpreis kommentarlos erstattet oder

    3. sich auf einen "Erklärungsirrtum" berufen und sind mit dieser Begründung vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurückgetreten.
    Die Rechtslage in den Fällen 2) und 3) ist ziemlich unübersichtlich und hängt wohl zunächst davon ab, das Recht welchen Landes im Einzelfall anwendbar ist. Wenn für Flüge von deutschen Flughäfen deutsches Recht anwendbar ist (kann das von ausländischen Fluggesellschaften in ihren AGB ausgeschlossen und stattdessen auch für Flüge von deutschen Flughäfen das Recht des Heimatlandes der ausländischen Fluggesellschaft vereinbart werden?), stellt sich die Frage, ob danach eine Fluggesellschaft Buchungen mit Preisfehlern so ohne Weiteres stornieren und den gezahlten Flugpreis erstatten oder unter welchen Voraussetzungen sie unter Berufung auf einen "Erklärungsirrtum" vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten darf.

    Sachdienliche Hinweise sind gern gesehen.
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Keine Ahnung, was bei kurzfristigen Flügen rechtens ist.
    Bis zu 2 Wochen vor dem Abflug kann allerdings jede Airline, die aus einem EU Staat abfliegt, nach Artikel 5 der EU Richtlinie den Flug stornieren gegen Rückzahlung des Ticketpreises, es gibt dann keine Ausgleichszahlung. Kann mir nicht vorstellen, dass daneben noch zivile Ansprüche durchsetzbar sind, sonst macht die Richtlinie ja wenig Sinn (lass mich aber gerne belehren).
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Ich habe mich wohl ungenau ausgedrückt. Gemeint sind nicht Flüge, die komplett abgesagt worden sind und insgesamt nicht stattfinden werden, sondern allein Stornierungen von Buchungen mit Preisfehlern für Flüge, die als solche tatsächlich durchgeführt werden, allerdings nach dem Willen der jeweiligen Fluggesellschaft eigentlich nur zu deutlich höheren Tarifen.
     

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