Ich habe diesen Beitrag bewusst doppelt (in 2 verschiedenen Bereichen) eingestellt, weil es aus meiner Sicht ein wichtiges Urteil ist und alle (Viel-) flieger betreffen kann: Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf einen Passagier auffordern, mit der Kamera in seinem Handgepäck ein Foto zu schießen. Darauf hat das Verwaltungsgericht München einen Fluggast hingewiesen, der gegen den Freistaat Bayern geklagt hatte. Der Mann zog daraufhin seine Klage zurück. Der selbstständige Bankkaufmann wollte im Januar 2014 in die Ukraine fliegen. Bei der Kontrolle im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens weigerte er sich, den Auslöser seines Fotoapparats zu betätigen. Daher wurde er nicht durchgelassen und verpasste seinen Flug. Mehr: http://www.airliners.de/fluggaeste-kontrolle-kamera-foto/34414 Quelle: airliners.de
Ich bin nicht gerade wenig unterwegs, musste aber noch nirgends mit meiner grossen DSR ein Photo machen! Falls doch wäre es kein Problem, ist ja schnell wieder gelöscht! Wenn sich einer da weigert, so er zuhause bleiben!
Neulich LHR: Wie so oft, wird mein Fotorucksack (2 Bodys, ein Haufen Objektive, zwei Kompakte usw.) aussortiert. Das Mädel von der Security macht ihn mit meiner Erlaubnis auf, sagt laut "Wow!" - und macht ihn wieder zu. Dabei wäre ich durchaus bereit gewesen, mit ihr den "Miss-Security-Calendar" 2015 zu schießen.
Wenn das wirklich stimmt ... was ist schon dabei, ein Photo zu machen. Dafür würde ich bestimmt nicht den Flug verpassen. Die Jungs sind eh König. Da kann ich auch anfangen zu diskutieren, das ich mit meinem Bleistift viel besser einen Flugbegleiter bedrohen kann, als mit einer Nagelschere. Zu Beginn der Digitalphotographie hatte ich eine Agfa 1280 ... das war ein dicker Brummer. Da musste ich dauernd Photos machen.
Gestern hatte ich 2 Plastikbeutel mit Flüssigkeit von mir und +1 im Koffer, habe diese an der Siko entnommen und es musste aus den 2 Beuteln einer gemacht werden, dass soll einer verstehen. (Beide zusammen unter 1000 ml.)