Gültigkeit des Reisepasses - was soll das?

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von LH630, 26. Dezember 2011.

  1. LH630

    LH630 Silver Member

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    Ich muss mich mal über diverse Einreisebestimmungen aufregen. Ich verstehe nicht warum ein Pass in einigen Ländern eine gewisse Zeit vor dessen offiziellem Ablaufdatum nicht mehr gültig ist.
    Wo liegt da der Sinn? Also entweder ist mein Pass bis zum 1.1.2013 gültig oder er ist es nicht, aber wieso ist er in manchen Ländern dann schon ein halbes Jahr oder einen Monat vorher nicht mehr gültig?!
    Also ist de facto ein brauchbarer Reisepass ja immer ein halbes Jahr weniger gültig als angebenen!?!?
    Beispiele:
    Russland:
    Ukraine:
    Südafrika:
    Kann mir jemand den Sinn dahinter erklären?
     
  2. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Diese Liste kanst Du gerne erweitern. China, Singapore, Australien etc.. Die jeweiligen Einreisebestimmungen schreiben dies vor. Auch bei Einreise für Ausländer in Deutschland.
    Somit möchte jedes Land vorsorgen, dass Dein Passport auch bei ungeplanter Aufenthaltsverlängeung seine Gültigkeit behält. Das ist Legitim und weltweit üblich. Hol Dir einfach einen neuen Pass, dann kannst Du auch entspannter reisen.
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Gültigkeit von Reisepässen bei Einreise

    Du mußt Dich nicht aufregen. Ehrlich nicht. 8)

    Die Gültigkeit der Pässe wird von den Einreisebestimmungen der
    einzelnen Länder ja nun wirklich nicht im Geringsten berührt ...
    Sie schreiben nur vor, wielange die Pässe noch gültig sein müssen,
    wenn jemand in ihr Land einreisen möchte. Und das ist ja auch ihr
    gutes Recht. Noch ein paar Beispiele? Hier nur ein erstes Dutzend:

    Laos:
    Indonesien:
    Brunei:
    Kambodscha:
    Taipei:
    Costa Rica:
    Ecuador:
    El Salvador:
    Fiji:
    Island:
    Jordanien:
    Kenia:
    Darüber muß man sich nicht aufregen - denn auch nach (D)einem
    Aufenthalt in einem dieser (oder anderer) Länder hat (D)ein Paß
    selbstverständlich weiter die darin angegebene Gültigkeitsdauer.
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Gültigkeit von Reisepässen bei Einreise

    Bei Singapur ist das richtig (6 Monate). Aber:

    Volksrepublik China:
    Australien:
     
  5. philtim

    philtim Gold Member

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    Re: Gültigkeit von Reisepässen bei Einreise

    Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China. (2011-11-30). Erforderliche Papiere: 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate,
    :mrgreen:
     
  6. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich wollte dieses Thema nicht unendlich ausweiten, aber Danke philtim.
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es gilt zu unterscheiden:
    Frist bei Einreise (IATA) und Frist bei Beantragung des Visums.
     
  8. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wobei die Frist bei Einreise wohl das Thema unterstreicht. Darauf wird bei Visa-Erteilung nicht nur hingewiesen, sondern auch geachtet. Bei Erteilung eines Visa wird in den meisten Fällen auch der Reisezeitraum erfragt, sowie im Falle China auch die anhängige Buchung eines Hotels/ Unterkunft.
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es gilt zu unterscheiden:
    Die Frist bei der Einreise (s. IATA) und die Frist bei Beantragung des Visums.
    Noch etwas klarer? Gerne doch:


    Voraussetzungen für die Einreise in die Volksrepublik China sind folgende:

    a) ein Reisepaß, der zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein muß (IATA)
    b) ein gültiges Visum

    Wenn Du also auf einem Airport in Deutschland auf einen Flug nach China
    einchecken möchtest, müssen die dortigen MA darauf achten (gem. IATA/
    timatic), daß Du ein gültiges Visum im RP hast. Ist dies nicht der Fall, wird
    es für Dich unmöglich sein, an Bord zu gehen. Nach einer Gültigkeit von 6
    Monaten ab Ankunfts-Darum muß nicht geschaut werden (und wird wegen
    der - im timatic-System hinterlegten - Bedingungen auch nicht geschaut).

    Das ist bei den Ländern, die eine Frist vorschreiben, die bei der Einreise
    zu laufen beginnt, ganz anders. Dort wird sogar penibel darauf geachtet,
    daß diese - im System hinterlegte - Bedingung auch eingehalten wird. Bei
    Nicht-Beachtung trägt nämlich zunächst die befördernde Fluggesellschaft
    das auch finanzielle Risiko. Ein im jeweiligen Land durch die Immigration
    zurückgewiesener Passagier muß nämlich nicht nur wieder außer Landes
    gebracht werden - es drohen auch ganz empfindliche Strafen für die AL.



    Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für die VR China sind in
    dem besagten Merkblatt der Konsularabteilung aufgeführt. Dort heißt es u.a.,
    daß der Reisepaß bei der Beantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein
    muß (nicht etwa, daß dies bei der Einreise noch so sein müßte). Darauf habe
    ich hingewiesen. Ich hoffe, daß der Unterschied nunmehr klar geworden ist.
     

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