Hin/Rückflug < Einfachflug - rechtliche Perspektive

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von wisdom, 11. Juni 2011.

  1. wisdom

    wisdom Entdecker

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    Hin- und Rückflug billiger als einfacher Flug

    Auf der Suche nach der günstigsten Flugverbindung kann es vorkommen, dass man ein Hin- und Rückflugpaket entdeckt, das weniger kostet als der gewünschte Einfachflug. Dann liegt es nahe, das Paket zu buchen und nur die Flugstrecke in Anspruch zu nehmen, die man braucht. Fluglinien versuchen sich allerdings mit diversen Klauseln gegen diese Buchungspraxis schlauer Konsumenten zu wehren - was aber rechtlich kaum haltbar sein dürfte.

    Kategorie: Reiserecht

    Martina K. ist Theaterleiterin in Graz. Für drei Schauspielerinnen ihres Ensembles wollte sie nach mehreren Gastspielen im Ausland Rückflüge von Zürich nach Graz buchen. Im Zuge ihrer Recherchen hat sie entdeckt, dass ein Hin- und Rückflug Graz-Zürich-Graz um die Hälfte, wenn nicht um zwei Drittel billiger ist, als wenn sie von Zürich nach Graz einen Einfachflug nehmen würde.Also buchte sie das günstigste Angebot bei der Lufthansa und ließ die Hinflüge verfallen.
    Rückflug darf nicht storniert werden

    Einen Tag vor dem Rückflug wollte sich Frau K. die Buchung zur Sicherheit nochmals telefonisch vom Flugvermittler fluege.de bestätigen lassen. Da erfuhr sie, dass die Rückflüge storniert worden seien, weil die Hinflüge nicht in Anspruch genommen worden waren. Deshalb mussten die Schauspielerinnen mit dem Zug nach Graz zurückfahren und hatten so Mehrausgaben von rund 300 Euro für die Reise. Rechtlich ist die Stornierung der Rückflüge klar unzulässig, sagt die Expertin des Vereins für Konsumenteninformation Maria Ecker. Denn der deutsche Bundesgerichtshof hatte im Vorjahr die Klausel, wonach das Ticket seine Gültigkeit verliert, wenn man es nicht in der richtigen Reihenfolge abfliegt, für unzulässig und gröblich benachteiligend erklärt. Hier könne man den Konsumenten nur empfehlen, die entstandenen Mehrkosten zurückzufordern, so Ecker.

    Laut Auskunft der Lufthansa würden Rückflüge, wenn der Hinflug verfällt, aber ohnehin nicht mehr storniert, sondern nur im Computersystem "deaktiviert" – das heißt, der Flug ist zwar noch reserviert, kann aber nicht mehr ohne weiteres in Anspruch genommen werden. Denn nach dem Verbot der Stornoklausel berufen sich die Fluglinien nun auf neue Klauseln, wonach man zwar den Hinflug verfallen lassen kann - dann wird aber der Rückflug um den Betrag teurer, den der einfache Flug zum Zeitpunkt der Buchung gekostet hätte. In diesem Fall dürfte also fluege.de eine falsche Auskunft gegeben haben, weil der Flug zwar deaktiviert, aber nicht gänzlich storniert worden sein dürfte. Auf die Möglichkeit einer Aufzahlung wurde Frau K. auch nicht hingewiesen.
    Neue Klauseln für Aufpreis

    Auch diese Aufpreisklauseln hält VKI-Reiserechtsexpertin Ecker allerdings für gesetzwidrig: "Airlines formulieren die Klauseln so, dass nur der mündige Konsument, der weiß, wo er ein billiges Ticket bekommt, diesen Aufpreis bezahlen muss. Hingegen der Konsument, der aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt daran gehindert ist, der soll diesen Aufpreis nicht bezahlen müssen. Wir halten das für unzulässig. Und es ist ja sehr spannend: Die EU-Kommission möchte den informierten, mündigen Bürger in der Verbrauchergesetzgebung forcieren, und hier soll plötzlich der mündige Bürger dafür, dass er sich den besten Preis am Markt sucht, bestraft werden - das kann nicht sein."

    Und deshalb hat der VKI auch schon eine Verbandsklage gegen die Lufthansa und die AUA eingebracht, um die Rechtmäßigkeit der fragwürdigen Aufpreisklauseln überprüfen zu lassen. Laut Lufthansa kann Frau K. – wie jeder Kunde – die nicht genutzten Tickets retournieren und bekommt die Steuern und Gebühren und je nach Buchungsklasse einen Teil des Ticketpreises zurück.
    Flexible Flugreihenfolge

    Wer übrigens weiterhin günstige Hin- und Rückflüge buchen möchte, aber nicht beides in dieser Reihenfolge nutzen will, kann einen Tarif mit beliebiger Flugreihenfolge buchen – allerdings auch das gegen Aufpreis.

    (http://help.orf.at/stories/1683601)
     
  2. miles-and-points

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    Das ist allerdings alles nichts Neues - und wurde/wird hier im Vielfliegerforum
    schon in diversen Threads diskutiert. Einfachste Möglichkeit: So buchen, daß
    der gewünschte Flug ein "Hinflug" ist - und den dazugehörenden "Rückflug" im
    Nirwana verschwinden /verfallen lassen. Wenn nicht die Steuern und Gebühren
    ("frecherweise") zurückgefordert werden, wird in aller Regel nichts geschehen.

    Einen preiswerten Rückflug zu buchen, den Hinflug verfallen zu lassen und den
    Rückflug antreten zu wollen, ist kontraproduktiv und wird zumindest stressig.
     

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