Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit vom Vermieter nachträglich behaupteten Schäden am Fahrzeug?
Die Hertz-Station in INN war - wieder mal - nicht pünktlich um 7.30 Uhr besetzt und ich mußte somit nach einer viertel Stunde Wartezeit den Schlüssel einwerfen, um meinen Flug nicht zu verpassen.
Nunmehr stellt man mir eine Selbstbeteiligung von 660,- Euro in Rechnung. Nach den mir übermittelten Fotos sind tatsächlich am Scheinwerfer und der Stoßstange sowie an der Ladekante zum Kofferraum leichte, kleine Abschürfungen oder Kratzer zu erkennen.
Die typischen Abschürfungen auf der Ladekante hatte ich bei Entgegennahme in SZG sogar gesehen. Wie Ihr wisst, weist jeder zweite Mietwagen diese "Ladespuren" auf, ich habe diese daher bei der Entgegennahme nicht beanstandet.
Die Spuren am rechten Scheinwerfer und der Stoßstange werden wahrscheinlich bei Übernahme vorhanden gewesen sei, sie sehen auch auf den Fotos aber aus wie Verschmutzungen; ich habe sie bei Übernahme daher nicht näher beachtet.
Der Wagen (entgegengenommen in SZG) ist in INN zugelassen und hat eine Laufleistung von über 22.000 Km. Ich gehe daher davon aus, daß der Lizenznehmer in INN Halter ist, der Pkw (Mercedes A) aufgrund seiner Laufleistung bald aus dem Bestand genommen wird und man solchermaßen nun nach einem Dummen gesucht hat, um die Rundum-Aufbereitung für den Verkauf zu finanzieren.
Die Mitarbeiterin in der Rechnungsabteilung in Wien deutete an, daß man in Innsbruck "sehr genau schaut". Sie gab sich im übrigen aber uneinsichtig und meinte auf meine Nachfrage, ob ich mir bei der Sichtkontrolle meine Lesebrille hätte aufsetzen müssen, "ja, auf jeden Fall". Außerdem meinte sie, daß ich verschuldensunabhänig für solche "Schäden" haften würde, was jdf. nach deutschem Recht Blödsinn ist.
Lange Rede, kurze Fragen:
- Die Belastung meiner M&M Mastercard werde ich sicherlich nicht rückgängig machen können. Weiß hier aber jemand, ob nach deutschem oder europäischem Recht ein deutscher Gerichtsstand für die Klage gegen Hertz auf Rückzahlung begründet ist?
- Meine Umsätze bei Hertz sind zwar klein aber 660,- Euro werden sie recht schnell an Gewinn verlieren, weil ich jetzt weltweit nicht mehr Hertz und Töchtern miete (schon, um ihnen diesen Betrug heimzuzahlen). Außerdem werde ich weitere Personen veranlaßen, nicht mehr bei Hertz, insbesondere nicht bei Hertz INN, zu mieten oder abzugeben.
Kennt sich jemand mit den Eigentumsverhältnissen aus? Gehört ein in INN zugelassener Mietwagen dem Lizenznehmer in INN?
- Hatte jemand irgendwo bei Hertz Erfolg mit einem Appell an die wirtschaftliche Vernunft (= Hinweis darauf, daß Hertz die 660,- Euro und die Versicherungsleistung, die der Lizenznehmer für sich generiert hat, mit einem Vielfachen an Umsatzverlust bezahlen wird?)
Über Eure Gedanken dazu würde ich mich freuen.
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.