Kratzer am Mietwagen

Dieses Thema im Forum "Mietwagen & Taxi" wurde erstellt von Bozen, 12. November 2014.

  1. Bozen

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    Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrungen mit vom Vermieter nachträglich behaupteten Schäden am Fahrzeug?

    Die Hertz-Station in INN war - wieder mal - nicht pünktlich um 7.30 Uhr besetzt und ich mußte somit nach einer viertel Stunde Wartezeit den Schlüssel einwerfen, um meinen Flug nicht zu verpassen.
    Nunmehr stellt man mir eine Selbstbeteiligung von 660,- Euro in Rechnung. Nach den mir übermittelten Fotos sind tatsächlich am Scheinwerfer und der Stoßstange sowie an der Ladekante zum Kofferraum leichte, kleine Abschürfungen oder Kratzer zu erkennen.
    Die typischen Abschürfungen auf der Ladekante hatte ich bei Entgegennahme in SZG sogar gesehen. Wie Ihr wisst, weist jeder zweite Mietwagen diese "Ladespuren" auf, ich habe diese daher bei der Entgegennahme nicht beanstandet.
    Die Spuren am rechten Scheinwerfer und der Stoßstange werden wahrscheinlich bei Übernahme vorhanden gewesen sei, sie sehen auch auf den Fotos aber aus wie Verschmutzungen; ich habe sie bei Übernahme daher nicht näher beachtet.
    Der Wagen (entgegengenommen in SZG) ist in INN zugelassen und hat eine Laufleistung von über 22.000 Km. Ich gehe daher davon aus, daß der Lizenznehmer in INN Halter ist, der Pkw (Mercedes A) aufgrund seiner Laufleistung bald aus dem Bestand genommen wird und man solchermaßen nun nach einem Dummen gesucht hat, um die Rundum-Aufbereitung für den Verkauf zu finanzieren.
    Die Mitarbeiterin in der Rechnungsabteilung in Wien deutete an, daß man in Innsbruck "sehr genau schaut". Sie gab sich im übrigen aber uneinsichtig und meinte auf meine Nachfrage, ob ich mir bei der Sichtkontrolle meine Lesebrille hätte aufsetzen müssen, "ja, auf jeden Fall". Außerdem meinte sie, daß ich verschuldensunabhänig für solche "Schäden" haften würde, was jdf. nach deutschem Recht Blödsinn ist.
    Lange Rede, kurze Fragen:

    - Die Belastung meiner M&M Mastercard werde ich sicherlich nicht rückgängig machen können. Weiß hier aber jemand, ob nach deutschem oder europäischem Recht ein deutscher Gerichtsstand für die Klage gegen Hertz auf Rückzahlung begründet ist?

    - Meine Umsätze bei Hertz sind zwar klein aber 660,- Euro werden sie recht schnell an Gewinn verlieren, weil ich jetzt weltweit nicht mehr Hertz und Töchtern miete (schon, um ihnen diesen Betrug heimzuzahlen). Außerdem werde ich weitere Personen veranlaßen, nicht mehr bei Hertz, insbesondere nicht bei Hertz INN, zu mieten oder abzugeben.
    Kennt sich jemand mit den Eigentumsverhältnissen aus? Gehört ein in INN zugelassener Mietwagen dem Lizenznehmer in INN?

    - Hatte jemand irgendwo bei Hertz Erfolg mit einem Appell an die wirtschaftliche Vernunft (= Hinweis darauf, daß Hertz die 660,- Euro und die Versicherungsleistung, die der Lizenznehmer für sich generiert hat, mit einem Vielfachen an Umsatzverlust bezahlen wird?)

    Über Eure Gedanken dazu würde ich mich freuen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
  2. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ja, ich habe auf Kulanz eine Rückerstattung erhalten. Allerdings war dies ein komplett unterschiedlicher Fall. In USA hat man mir für einen aufgeschwätzten Upgrade und eine um 2h verspätete Rückgabe mal 350$ zusätzlich in Rechnung gestellt (war ein Pre-Paid Tarif: 1 Tag für 78$!!!). Meine Hinweise in MIA, dass ich weder auf den Preis, noch auf die Tatsache, dass man bereits ab 1h Überschreitung eine komplette Tagesrate berechnet, hingewiesen wurde, hat niemand interessiert. Selbst der SA blieb stur wie Fels.
    Via Internet brachte ich in Erfahrung, dass dies wohl eine übliche Methode zur Abzocke spez. in USA ist.
    Anyhow: ich habe mich dann schriftlich in D beschwert und um eine kulante Regelung gebeten. Diese wurde zunächst abgelehnt und man hat sich lediglich für das "Mißverständnis" entschuldigt. Auf meinen Hinweis, dass ich dies so akzeptiere, aber zum Einen nicht mehr bei Hertz buchen werde und den Vorfall auch unserem Comp. Travel Center mitteilen werde, hat man meinem CC Konto 150 Euro (200$) erstattet. Dies fand ich dann vollkommen ok und auch fair.

    Bei Avis in BRU erging es mir allerdings schon mal ähnlich wie Dir. Man hat mir einen Schaden angelastet, den ich zu 100% nicht verursacht, sondern nur bei der Übernahme übersehen hatte. Das FZ wurde vom Airport direkt und ohne "Unfall" in unsere Firma gefahren. Dort bin ich auf das Werksgelände auf einen Besucherparkplatz gefahren, der auf einer nicht zugänglichen Fläche (Schranke) und so angeordnet war, dass weder links noch rechts ein anderes FZ parken konnte. Dies hatte ich Avis in BRU und später auch in D geschildert. Folge: Null Toleranz. Die, ich glaube, 300 Euro SB wurden einbehalten aber zum Glück von der Firma erstattet.
    Aber aus Fehlern lernt man und seit dem lasse ich mir jeden Kratzer bei FZ Übernahme bestätigen. In Spanien wird man dabei allerdings oft doof angeschaut, weil das notieren der Kratzer, Dellen und Schrammen fast länger als die komplette FZ Miete dauert. :mrgreen:
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
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  3. kuno

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    Die häufig hier vertretenen Fielvlieger beschäftigen sich nicht mit solchen Kleinigkeiten. Man kauft einen Neuwagen vorab und lässt diesen vor Weiterflug am Waldrand stehen.

    Btw. Hilfreich ist natürlich, über einen Anwalt - die letzten fünf Anmietungs, sowie Rückgabeprotokolle anzufordern. Nicht in INN, sondern in der zuständigen Hertz Hauptzentrale. erste Instanz sei A. Diese werden täglich erfasst.
     
  4. Bozen

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    SEN Wolfgang, Dein Avis-Fall ist deckungsgleich mit meinem einschließlich der Parksituation, es ist vollkommen ausgeschlossen, dass die Kratzer während meiner Mietzeit verursacht wurden (nur dass in meinem Fall leider keine Fa. hinter mir steht :evil: ) Das lässt nicht gerade hoffen.

    Ich glaube, nicht nur in Spanien würde man doof angeschaut. Wenn ich mir vorstelle, jeder Kunde ginge wegen ein paar Gebrauchsspuren zurück zum Schalter, wäre dort alles lahmgelegt. Egal in welchem Land.
    Der Gedanke, ich würde auf Malle nach DDR-mäßigem Anstehen am Schalter ins Parkhaus laufen, dort feststellen, dass die billige Karre einen Kratzer hat, zurück zum Arrival laufen, mich wieder hinten anstellen, dem ahnungslose Mädel erzählen, daß Auto zerkratzo, sie mir, dass Kollege kommt gleich, ich dann kurz vor meinem Rückflug nach D eine Bestätigung erhalte, dass scratch nicht von mir... nunja, der zeigt uns doch recht deutlich die Grenzen unserer "schnell-schnell-Welt".

    Vermutlich haben die großen Vermieter einen Algorithmus, wie oft und welchen Mieter sie abziehen dürfen, ohne zuviel Kunden zu verlieren.
    Vielleicht müssen wir das genau so einpreisen, wie Bußgelder im Straßenverkehr.

    Wie auch immer: mit mir wird Hertz, insbesondere Hertz INN in den nächsten Jahren noch viel Spaß haben. Zu meinen zahllosen schlechten Eigenschaften zählt auch, dass ich nachtragend und in meinen Revanchen masslos bin. Da haben sich heute ein paar Gauner keinen Gefallen getan.
     
  5. xcirrusx

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    Europcar HAM: Fzg für einen Messebesuch geliehen. Wer den Parkplatz an der Messe in DUS kennt (quasi alle parallel in einer Schlange) weiss das bestimmte Schäden sehr schwer bzw. unmöglich sind sich die von den Mitspielern einzufangen. Natürlich bei der Übernahme einmal rumgejoggt, man war eh zu spät dran, und dann los. Der Spass hat 800€ gekostet. Verhandlungen sinnlos.
     
  6. Bozen

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    Noch so ein Mutmacher, der mich zu "übergesetzlichen" Reaktionen animiert... -:)
    Im Ernst: schön zu erfahren, dass es auch anderen so geht
     
  7. Bozen

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    Habe auch schon überlegt, wie oft die diese "Schäden" wohl schon abgerechnet haben. Die Versicherer passen da wohl auf aber die 550 Euro zzgl. MWSt. vom Kunden sind ja auch nicht zu verachten.

    Meinst Du, die rücken die vorangegangenen Mietverträge raus? Darauf gibts doch wohl kaum einen Rechtsanspruch.
    Und was meinst Du mit: "erste Instanz sei A. Diese werden täglich erfasst." ?

    Lustig wäre es, sie in D verklagen zu können. Da könnte ich sie so richtig lang machen, auch wenn die Vollstreckung eines deutschen Urteils in Österreich natürlich Jahre dauert. Aber auch in ein paar Jahren hat Hertz bei mir noch so richtig einen gut. Das macht mein Leben nicht leichter aber ich kann nun mal nicht aus meiner Haut und die Rienhoff GmbH aus der Simmeringer Hauptstrasse 2 in 1110 Wien hat heute einen alten Kunden dazu gebracht, ihr viel Zeit zu widmen.

    Im gesetzlich zulässigen Rahmen werde ich in loser Folge weiter berichten.
     
  8. slacker

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    Gerüchten zufolge habe die Autovermietungen Berater eingestellt, die früher Jet Skies in TH vermietet haben
    Nach der militärischen Aufräumaktion dort haben diese ja viel Freizeit und suchen neue Betätigungsfelder
     
  9. kuno

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    Kommt darauf an wie und wo (vermutlich online) du den Wagen gemietet hast. Sollte es Hertz.de sein, liegt der Gerichtsstand somit bei diesem Ansprechpartner. Mit A meinte ich nichts was ich sonst A... In meine Formulierung eingefügt hätte. Nein, nur Austria. Und Ja, dass Recht auf Akteneinsicht besteht, auch im Folgeverfahren in die Unterlagen (Fahrzeug bezogen) in die Unterlagen der zuständigen Versicherung. Erstere über einen Anwalt, die zweite Variante nach Strafanzeige. Da du ja einen gnadenlosen Rachefeldzug andeutest, könnte sich so eine Lösung auszahlen.

    Mal angenommen diese Mietstation betrügt (begeht Untreue) vorsätzlich, könntest du auch Recht walten lassen, ohne deine beschrieben Rachegelüste deiner Person anzulasten.
     
  10. Bozen

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    Ich hatte eher mit BWL-Bubis gerechnet.
    "Chef, wenn Sie hier die Grenze zwischen Gebrauchsspur und Beschädigung nur leicht verschieben, dann machen wir xx Mille mehr im Jahr".
    Und wenn ich solchen Typen dann mal gelegentlich eine lange, erzählt mir ein tattriger Richter, dass ich kriminell bin.
     
  11. Bozen

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    In D würde eine Forderung nach Einsicht in die Vermieterunterlagen (vor und nach der streitgegenständlichen Zeit) nach meiner Kenntnis als sog. Ausforschungsbeweis abgelehnt werden.

    Ja, hertz.de.
    Den Mietvertrag habe ich aber in SZG auf dem Formular einer ösi GmbH unterzeichnet. Möglicherweise sind die mein Vertragspartner.

    Was den "gnadelosen Rachefeldzug" betrifft: mein Jähzorn zwingt mich in der Tat, für eine "Kompensation" der wahrscheinlich mehrere tausend Euro umfassenden Versicherungleistung zu sorgen, die der Vermieter sich mit der Behauptung, ich hätte sein Fzg. beschädigt, erschlichen hat.
     
  12. SEN Wolfgang

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    Hast Du schon mal mit dem Gedanken gespielt, Dir einen Nachweis über die Reperatur bzw. einen Kostenvoranschlag über die Schadenshöhe zukommen zu lassen? Dies hat mein Travel Office auch getan. Allerdings weiß ich nicht, ob am Ende etwas dabei raus kam, da ich in den weiteren Verlauf nicht mehr involviert war.
     
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  13. eac55

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    Genau das selbe habe ich bei Europcar in HH erlebt . Mercedes C . Bin nur aus der Nummer rausgekommen da ich Fotos hatte . ( Immer vier Fotos Front,Seiten,Heck )
     
  14. SEN Wolfgang

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    Und wie beweist Du, dass die Fotos vor bzw. direkt nach Fahrzeugübernahme gemacht wurden?
     
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    Galaxy S 4 mit Datum , Uhrzeit und Google Standort .
    :shock:
    Bei diesem Beweismittel ziehen die schnell den ,,Schwanz ,,ein .
     
  16. SEN Wolfgang

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    Die Uhrzeit am Handy zu faken ist ja wohl keine Kunst! Uhrzeit/Datum zurückstellen, Photo machen, Uhrzeit/Datum wieder vorstellen.
    .....und das soll den Schwanz bewegen?:roll:
     
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  17. eac55

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    Fotos gehen automatisch und sofort an den Firmendrucker . Dieser setzt nocheinmal Datum und Uhrzeit sowie
    Google Standort drauf sowie Eingang am Drucker . Fertig ist die Beweiskette .
    Ist Standart bei uns nach diversen Vorfällen mit AV . ( Gilt auch bei Flughafenanmietung )

    @slacker , Jetski Patong miete ich nur noch mit Visitenkarte eines sehr ,, einflussreichen ,, Thais .
    Vor dem haben die Respekt .
     
  18. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ah ja......!:lol:

    Ein sehr effizienter Prozess dessen Wahrheitsgehalt ich niemals in Frage stellen würde.
     
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  19. eac55

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    Wir mieten ohne Vollkaskoschutz etwa 120 Tage Mietwagen per Anno ( sechs MA ) . Seit wir dieses Procedere haben ist keinerlei Rechnung mehr seitens EC gekommen . Nach zwei Vorfällen und Rechnungen die abgeschmettert wurden , hat EC auch das verstanden .
    Idee und Umsetzung incl. automatischer Fotoweiterleitung durch einen Azubi in der
    EDV/Telekommunikationsabteilung . ( 5 X Klicks schafft jeder , auch unter Zeitdruck am Flughafen )
    In Asien/Africa wird eh nicht selber gefahren sondern Taxi oder die jeweilige vor Ort Agentur fährt . ( Oder fährst Du da per Mietwagen )
    Versichert sind wir über eigene Versicherung ohne Selbstbeteiligung .
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2014
  20. tristarfreak

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    Ist mir in der Firma auch schon passiert, und zwar zweimal da, wo die Vermieter diese Sammelrücknahmen praktizieren wie in München. Bei uns war es Zürich mit 3000 CHF Selbstbeteiligung. Keine Chance der Beweisführung, mein AG musste zahlen, obwohl das Fahrzeug mit dem fotodokumentierten Schaden durch den Verleiher eigentlich nicht mehr fahrbereit war, und dieser somit offensichtlich nicht durch mich und meinen Kollegen verursacht sein konnte.

    Aber was mich viel mehr interessiert ist folgendes: Du schreibst, dass Abrechnung über M&M Mastercard erfolgte. Welche? In der goldenen Business ist doch eine Vollkasko für diesen Fall verankert, ein Grund warum ich diese Karte nutze. Geht da was oder ist da auch was mit Klauseln über die die sich herauswinden können? Ich habe die Kartenversicherung noch nie benutzt.
     

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