LAN Argentina - Flug über argentinische Seite gebucht - droht Nachzahlung???

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von mlle_m, 8. März 2016.

  1. mlle_m

    mlle_m Einsteiger

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    Ich brauche dringend Hilfe. Unwissend habe ich einen Flug von Rio nach Ushuaia über die argentinische LAN Seite gebucht (naiver Touri- --> Flugziel Argentinien, also Flug über arg. Seite... -.-). Durch Zufall habe ich entdeckt, dass man den Flug auch über Dtld haette buchen können , dort aber teurer ist. Ich habe panisch recherchiert und zum ersten Mal von sog. Resident Tarifen gelesen. Jetzt ist es jedoch so, dass sich nirgendwo auf der LAN Internetseite nachlesen lässt, was genau diese Einheimischentarife sind. Nur einmal wurde mir angezeigt: Economico Q und O sind nur für arg. Rsidents, ich habe aber Economico N, B und X gebucht. Habe ich jetzt unwissend und ohne Hinweis seitens der Airline Tarife für Residents gebucht?! Das müsste ja eigentlich irgendwo vermerkt sein (Nutzungs-/Beförderungsbedingungen/ AGBs , etc.)doch da steht nichts davon. Was soll ich jetzt tun? Droht mir am Flughafen eine saftige Nachzahlung?! Der Flug (Rio-Buenos Aires-Ushuaia und dasselbe zurück) kostet mich schon 490 Euro ... Vielen Dank um Tipps und Hilfe !!!!
     
  2. Moritz

    Moritz Guide

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    Das kommt ein wenig drauf an. Das Buchen über die argentinische Seite per se ist noch kein Problem. Ich habe für meine anstehende Brasilien-Reise bei TAM auch deutlich billiger über die brasilianische Seite von Expedia gebucht. Man muss allerdings eben darauf achten, dass es sich nicht um einen der sogenannte Resident-Tarife handelt. Das ist meistens aber erstens klar ersichtlich und steht zweitens in den Ticketbestimmungen. Wenn du also N, B und X gebucht hast, musst du dir wohl keine Sorgen machen. Zur Not: Einfach mal bei LAN in Frankfurt anrufen und nachfragen ;)
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1. Rechtslage
    Es gibt m.E. keinen "Ausländer-Tarif"; natürlich stimmt es, dass 'LAN' einen 'residents'-Tarif ('Einheimischen-Tarif') anbietet und nach wie vor darauf hinweist Aber das hat andere Gründe.

    'In Argentinien ist seit der Krise 2001 die Unsitte eingerissen, Besuchern aus dem Ausland für vielerlei Dienstleistungen gegenüber den Einheimischen und „Residentes“ überhöhte Preise abzuknöpfen. Das Geschäft lohnt sich. Im vergangenen Jahr kamen 2,3 Millionen Touristen nach Argentinien. Seit März gibt es ein Verbraucherschutzgesetz, das Gesetz Nummer 24.240, das ausdrücklich verbietet, von Einheimischen und ausländischen Besuchern unterschiedliche Preise für die gleiche Leistung zu verlangen.' Quelle: Bericht faz vom 03.10.2008

    Das Argentinische Verbraucherschutzgesetz mit der Nummer 24.240 heißt: 'Ley de Defensa del Consumidor'. Den 'nackten' Gesetzestext, müßte man mit dem google-Übersetzer übersetzen, um die entsprechende Bestimmung herauszufinden....

    (Ich habe mal mit dem google-Übersetzer gearbeitet. In Capitulo II, Aticulo 8 bis des vorgenannten Gesetzes steht: 'Trato digno. Prácticas abusivas. Los proveedores deberán garantizar condiciones de atención y trato digno y equitativo a los consumidores y usuarios. Deberán abstenerse de desplegar conductas que coloquen a los consumidores en situaciones vergonzantes, vejatorias o intimidatorias. No podrán ejercer sobre los consumidores extranjeros diferenciación alguna sobre precios, calidades técnicas o comerciales o cualquier otro aspecto relevante sobre los bienes y servicios que comercialice. Cualquier excepción a lo señalado deberá ser autorizada por la autoridad de aplicación en razones de interés general debidamente fundadas.' Mit dem google Übersetzer: 'menschenwürdige Behandlung . missbräuchlichen Praktiken . Die Lieferanten müssen sicherstellen, Pflege und Würde und gerechte Behandlung der Verbraucher und Nutzer . Sie müssen darauf verzichten, Verhalten bereitstellen, die Verbraucher setzen in peinlich , demütigend oder einschüchternd Situationen . Sie üben können nicht auf ausländische Verbraucher jede Preisdifferenzierung , technischen oder kaufmännischen Qualitäten oder andere relevante Aspekte der Waren und Dienstleistungen vermarktet. Ausnahmen zu dem, was gesagt wird, müssen hinreichend begründet durch die Vollstreckungsbehörde Gründen des öffentlichen Interesses zugelassen werden.')

    Ich würde mich erstmal 'dumm stellen' und versuchen, mit dem erworbenen Ticket mitzufliegen. Wer weiß, ob das Bodenpersonal in Rio die Bestimmungen über den 'residents-Tarif' überhaupt kennt.
    Falls es eine Ticketnacherhebung geben sollte, würde ich auf das o. a. argentinische Gesetz verweisen.
    Sollte die Ticketnacherhebung nicht wegverhandelt werden können, würde ich zahlen und aufgrund der ungünstigen Gerichtsstände (am Abflug- und am Ankunftsort sowie am Geschäftssitz von 'LAN') nicht gerichtlich gegen 'LAN' vorgehen.

    2. Neue Buchungsklassen
    Vielleicht ist alles ja 'halb so wild'. denn gem. einer 'LAN'-Webseite wurden die Buchungsklassen nur geändert. So wurde aus Buchungsklasse 'Economico O und Q' nunmehr 'Economico B':
    'Seit 1. Juli 2014 gelten neue Buchungsklassen für Regionalflüge zwischen Argentinien und Brasilien bei Flügen mit LAN, um die Flexibilität und Verfügbarkeit zu verbessern
    Durch die neuen Buchungsklassen entstehen keine Tarifunterschiede.
    Die Buchungsklassen werden bei Tickets, die noch nicht ausgestellt wurden, automatisch geändert. In der Buchung erscheint folgende Nachricht: SR OTHS RBD CHG DUE TO MASSIVE CHART CHG PLS REPRICE BEFORE TICKETING.Vor Ausstellung eines Tickets muss die Buchung erneut gepreist und der PQ gespeichert werden.
    Bereits augstellte Tickets müssen nicht umgeschrieben werden.
    ...
    Betroffen sind LAN-Regionalflüge zwischen Argentinien und Brasilien, die in Verbindung mit
    einer LAN-Langstrecke gebucht werden, d.h. LAN (Longhaul) + LAN (Regional)
    ...' Quelle: http://www.latam-newsletter.de/PDFs/NeueBuchungsklassen_140701.pdf
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. März 2016
    MHG gefällt das.

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