Richtiges Verhalten bei Flug-Annulierung von Lufthansa

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von spatzspatz57, 19. August 2013.

  1. spatzspatz57

    spatzspatz57 Co-Pilot

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    Hallo zusammen,

    hier der konkrete Fall, soeben passiert:

    - der Flug München-Münster (geplante Ankunft 18:45) wird annuliert.

    - es wird umgebucht auf München-Frankfurt-Münster (neue Ankunft 22:15).

    - trotz expliziter Bitte nach einem Restaurant-Gutschein wurde nichts gegeben.

    Meine Fragen dazu:

    - steht mir eine finanzielle Entschädigung zu? Wieviel? Wie beantragen?
    - wurde ein Restaurant-Gutschein mit recht nicht gegeben? Wenn nein -
    lohnt sich eine Beschwerde? Bei wem?

    Vielen Dank im voraus!
     
  2. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Flugpassagiere können Ausgleichsleistungen verlangen, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt und die Airline keine außergewöhnlichen Umstände als Rechtfertigung nachweisen kann. Darauf wird LH sicher verweisen. Allerdings ist LH hier in der Beweispflicht. Außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) trifft nur in den seltensten Fällen zu (z.B. wetter oder Streik). Technische Probleme sind def. nicht als höhere Gewalt zu bewerten!
    Daneben sind Mahlzeiten und Getränke in Abhängigkeit von der Wartezeit zur Verfügung zu stellen sowie Telekommunikation (zwei Telefongespräche oder Telefaxe oder Telexe oder E-Mails) und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers.

    Du solltest zunächst Deine Forderungen bei LH mit Verweis auf das entsprechende Urteil der europ. Gerichtshofes anmelden: EuGH 19.11.2009 verb Rs C-402/07 und C-432/07.
    Vermutlich werden diese zunächst mit Verweis auf höhere Gewalt und den Ersatzflug abgewiesen. Oft hilft dann nur der Gang zum Anwalt. Alternativ kannst Du Dich an Flightright wenden.
     
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  3. helge610

    helge610 Gold Member

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    Und nach mehr als fünf Jahren Mitgliedschaft in diesem Forum soll das nun dein erster Beitrag sein?
     
  4. Madda

    Madda Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. August 2013
  5. htb

    htb Platinum Member

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    Und im nächsten Schritt gibt es auch keine Kompensation, wenn der Flug nicht stattfindet und aufgefordert wird zum Zielort zu laufen. Die Fluglinie hat sich ja alle Mühe gegeben, den Flug planmäßig durchzuführen.

    Starke Lobby...

    HTB.
     
  6. Madda

    Madda Guest

    Ja, das wäre fair.
    Wenn dein Auto verreckt und du zu spät kommst kannste auch nicht Daimler verklagen...
     
  7. htb

    htb Platinum Member

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    Wie war das mit dem Vergleich von Äpfeln mit Elefanten?

    Fluggesellschaften verkaufen Dir aber kein Flugzeug, sondern die Leistung, Dich von A nach B zu befördern. Sie verlangen von Dir, x Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, wollen aber keinerlei Verpflichtung übernehmen, auch pünktlich zu operieren. Eigentlich sollte es dann Passagieren auch erlaubt sein, bis zu 5 Stunden zu spät zu erscheinen und trotzdem befördert zu werden -- ohne Umbuchungsgebühren natürlich.

    HTB.
     
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  8. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Nehm die Quittung der Flughafenkneipe und reich Sie bei LH zur Erstattung ein...
     
  9. Madda

    Madda Guest


    Die Sache ist nur, dass es in der Luftfahrt deutlich komplexer zugeht und es Unmengen an Variablen gibt.

    5 Stunden sind da durchaus ok.
    Man kann eben nicht mit jedem
    Mist Geld machen...
     
  10. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Unsinn!!!
    Die durch die Airlines nicht beinflussbaren Variablen sind ja auch durch den Ausschluß der "höheren Gewalt" aussen vor und wenn ein Flug aufgrund schlampiger Wartung oder einer Fluganulierung wegen schlechter Streckenplanung verspätet/gestrichen wird, ist es eben nicht ok, wenn der Pax 5 Stunden ohne Entschädigung am Airport sitzt. Die aktuellen Fluggastrechte üben zumindest noch ein wenig Druck auf die Airlines aus. Es geht nicht nur "um´s Geld machen" sondern auch darum, dass die Airlines keinen Freibrief bekommen! Es ist einfach immer alles zu pauschalisieren!:roll:
     
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  11. htb

    htb Platinum Member

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    5 Stunden sind überhaupt nicht OK. Viele verwenden einen Flieger, um ein bis zwei Stunden früher vor Ort zu sein als mit dem Auto oder mit der Bahn. Bei 8-10 Stunden Arbeitszeit pro Tag sind 5 Stunden durchaus relevant. Die Airlines könnten die geplante Aunkunftszeit im Flugplan ja auch einfach eine Stunde nach hinten schieben und dadurch Verspätungen auffangen. Nur dann würden sie ja weniger Tickets verkaufen...

    Die Kompensationszahlungen der Fluggesellschaften sollen in erster Linie für die Gesellschaften selbst ein Anreiz sein, sich noch stärker zu bemühen, dass es eben nicht zu Verspätungen kommt. Fällt das weg, verhalten sich die Fluglinien genau wie von mir beschrieben: "gehen Sie doch zu Fuß, wenn es Ihnen nicht passt".

    HTB.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2013
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  12. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Dieser Vergleich ist natürlich von der juristischen Seite "grober Unfug", da du bei der LH nicht den Airbus kaufst/least/mietest, sondern einen Transportvertrag zu einem festen Zeitpunkt (!!!) abschließt. Somit ist LH (wie auch jede andere Fluglinie die Tickets mit Uhrzeitbindung verkauft) verpflichtet diesen einzuhalten, es sei denn es liegt höhere Gewalt vor. Die Haftung beschränkt sich nur auf die unmittelbare Schädigung des Kunden während der Vertragsphase, ergo was zu essen, zu trinken, ein Telefon und nicht auf verpasste Superdeals in BKK oder weil die HappyHour am Ankunftstag in der Lieblingsbar in Patpong schon vorbei ist.
    Dreh- und Angelpunkt ist hierbei die terminliche Verbindlichkeit der Vertrages. Wenn man als ähnliches Beispiel ein DB-Ticket ohne Zugbindung heranzieht (macht mehr Sinn als eines dieser langweiligen Fahrzeuge aus Stuttgart), liegt keine unmittelbare Haftung vor, da der grundsätzliche Vertragsbestandteil, der Transport von A nach B unberührt bleibt. Der Umfang der wirtschaftlichen Unternehmung ist hierbei nicht Vertragsbestandteil. Wenn LH 5h braucht um die Passagiere weiterzutransportieren ist das unternehmerisches Risiko.

    Wie immer ist das meine privaten Meinung und keine Art oder Form der Rechtsberatung...sonst kriege ich in der Mittagspause Ärger mit den Kollegen aus Legal
     
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  13. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Ist eine spannende Frage, ob bei einem Zugticket ohne Zugbindung "nur" ein Transport geschuldet wir oder zusätzlich auch ein Transport in der angebotenen und zumindest bei Onlinetickets bzw. Reservierungen dokumentierten Zeitdauer.
     
  14. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Ich hab den Vergleich jetzt auf das klassische Zugticket gemünzt mit dem man einfach einsteigt wann man will. Gibts sowas heute noch? Bei den von dir beschriebenen Onlineticket hast du einen Leistungszeitraum angegeben, der vom Vertragspartner (DB) selbstverständlich eingehalten werden muss. Interessant wäre es zu klären inwiefern der Vertragspartner vom Leistungsumfang bei Vertragsschluss abweichen darf. Also darf von bsp. 8 täglichen Verbindungen eine ersatzlos entfallen, aufgrund von techn. oder personellen Problemen, oder ist der VP verpflichtet für diese einen Ersatztransport mit einem Bus anzubieten?
     
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  15. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Post nur zum Zeitvertreib in der Mittagspause...

    Wenn ich in Berlin einfach in den Zug einsteige, mir beim Personal das Ticket nach München kaufe ( =den Vertrag schließe), hab ich dann Anspruch darauf, dass ich in Sachen Uhrzeit wie im ausliegenden Faltblatt "Ihr Reiseplan" am Ziel ankomme?
    Wenn im besagten Faltblatt ein Restaurant beworben wird und das mal wieder geschlossen oder nicht vorhanden ist - ist das ein Mangel, den man geltend machen kann?

    Arbeitslos werden Anwälte für Reise- und Vertragsrecht nicht. Ob sie mit so 'nem Kram reich werden... andere Frage
    oh, komme leicht vom Thema ab :)
     
  16. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Da stellen sich direkt zwei Fragen:

    1. ist das Faltblatt und die darin enthaltenen Zeiten nur zur allgemeinen Information gedacht oder sind sie Vertragsbestandteil?
    2. was steht in den dem Kunden zur Verfügung stehenden AGBs bei Vertragsabschluss? Ich unterstelle dem Zugpersonal das sie tatsächlich eine Printversion dabei haben oder sie Bestandteil der Verbindungsbücher sind.

    Ohne jemanden zu nahe zu treten, aber Reiserecht fällt für mich in die gleiche Kategorie wie Hundehalterrecht, nur was für Idealisten. Die Juristen für Vertragsrecht hingegen, besonders wenn exotische Märkte oder Sprachen abgedeckt werden, sind meistens die Spitzenverdiener der Branche.
     
  17. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Also, ich sehe das Faltblatt als "Werbeversprechen" für ein bestimmtes Produkt der DB. Und deshalb verbindlich.

    Hatte ich mal auf die Spitze getrieben:
    Vor ein paar Jahren eine Zeitschrift mit Werbung "1. Klasse, Strom für Laptop, Büro etc." in der Hand, Steckdose war defekt. Nichts war's dann mit Büro und Laptop. Hab mich mit dem Zugchef beim Fahrkartenzeigen angelegt, wollte 'nen kostenfreien Kaffee oder wenigstens eine Bestätigung für den Mangel, bevor er meine Fahrkarte entwertet... nächster Bahnhof Bundespolizei... hab dann fleißig meine Fahrkarte gezeigt. Ich schwöre, hat nicht mehr als eine Minute Verspätung ausgemacht! Zumindest war Stimmung im Abteil und ich hab was für'n Stammtisch bzw. Forum zu erzählen :)
    Bekommen hab ich nix, weder Kaffee noch Bestätigung noch Entschädigung. Nur mitleidige aber auch witzige Kommentare der Mitreisenden
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2013
  18. Madda

    Madda Guest

    Ihr habt Probleme... Echt lustig
     
  19. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ne, lustig war Dein kruder Vergleich mit dem MB.
     
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  20. Madda

    Madda Guest

    Ich denke du mein "kluger"...
    Man kann euch ja mangelnde Aviatik Kenntnisse nicht übelnehmen. Zumal ihr diejenigen seid, die mich ja bezahlen dafür dass ich euch fliege.

    In diesem Sinne: weiter so!!!! LOL
     

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