Verpassen Passagiere ihren Flug wegen eines Streiks des Sicherheitspersonals, so muss die Fluggesellschaft dafür nicht geradestehen. Schließlich hat sie darauf keinen Einfluss, urteilte ein Gericht. Mehr: http://www.airliners.de/airline-streik-sicherheitspersonals/34573 Quelle: airliners.de Anmerkung: Ist nur ein erstinstanzliches (Amtsgericht Hamburg) Urteil.
Dann müsste ja das Sicherheitspersonal haften ? ! Stellt sich allerdings die Frage ob der leere Flieger starten würde ?