verpasster Flug durch Bahn Verspätung | Rail & Fly

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Fliegerlehrling, 8. September 2015.

  1. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Irma hat in ihren Beitrag #3 bereits darauf hingewiesen ;)

    kann ich trotz aller Kundenkritik auch nachvollziehen,- denn der Kunde kauft mit den Rail&Flyticket ein Bahnticket welches bereits 1 Tag vor Abflug gültig ist. Der Kunde entscheidet selbst nach eigenen Risikoermessen (mit Verspätungen muss man einfach immer rechnen, und nicht immer trägt die Bahn dafür die Schuld) welche Zugverbindung er zu welcher Zeit zum Flughafen nehmen möchte. Und die Airline weist den Kunden darauf hin pünktlich am Flughafen zu sein,- wenn ein Kunde aufgrund einer Zugverspätung den Flug verpasst (ausgenommen Airrail Ticket) ist das aus meiner Sicht nicht das Verschulden der Airline.
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Es ist bei Juristen unstrittig, dass Online-Reisebüros und stationäre Reisebüros, die Flüge und Hotels oder Flüge und Mietwagen als Paket zu einem Gesamtpreis verkaufen (z.B. Ebookers, Expedia, Opodo usw.) als Reiseveranstalter auftreten, den Kunden deshalb einen Sicherungsschein aushändigen und als Reiseveranstalter haften müssen. Nichts anderes kann gelten, wenn Fluggesellschaften selbst (nicht über einen anderen Anbieter!) Flüge mit Hotels (z.B. Stopover-Programm) oder Flüge mit Mietwagen (Fly & Drive) als Paket zu einem Gesamtpreis anbieten. Deshalb teile ich Deine Auffassung nicht, dass eine Fluggesellschaft nie als Reiseveranstalter tätig wird oder tätig werden kann.

    In dem Artikel des „Spiegel“ heißt es: „Als Reiseveranstalter gilt dabei, wer mindestens zwei touristische Leistungen wie Flug und Unterkunft kombiniert und sie eigenverantwortlich sowie auf eigene Rechnung durchführt. Airlines betrifft der BGH-Spruch also nicht. Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, Spezialist für Reise- und Luftverkehrsrecht, sieht das kritisch: Mit inkludierten Bahnfahrten suggerierten die Fluggesellschaften eine eigene Leistung, für die sie sich auch verantwortlich zeigen sollten.“

    Daraus kann ich nicht entnehmen, dass nach der Auffassung dieses Rechtsanwaltes „eine Airline nicht als Reiseveranstalter“ zähle, „solange nur ein Flug + Zusatzoption Rail & Fly gebucht wurde“. Diesbezügliche Äußerungen anderer Fachanwälte sind mir nicht bekannt. Daraus folgt, dass Fluggesellschaften unzweifelhaft nicht nur bei gemeinsamen Buchungen von Flügen und Hotels und von Flügen und Mietwagen als Reiseveranstalter auftreten, sondern möglicherweise auch bei gemeinsamen Buchungen von Flügen und Bahnfahrten zu einem Gesamtpreis als Reiseveranstalter handeln könnten. Ob das so ist, wird wohl nur gerichtlich zu klären sein.

    Das sehe ich genauso.

    Ob der Hinweis von Condor rechtlich haltbar ist, kann zweifelhaft sein. Aber auch das wird sich letztlich wohl nur in einem Prozess klären lassen.

    Zusammenfassung: Airlines betätigen sich bei der gemeinsamen Buchung von Flügen und Hotels sowie Flügen und Mietwagen zu einem Gesamtpreis als Reiseveranstalter. Ob das auch bei Rail & Fly gilt, bedarf gerichtlicher Klärung. Die sollte wegen der Bedeutung dieser Frage für die Fluggesellschaften besser nicht ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken herbeigeführt werden.
     
  3. Lupus

    Lupus Co-Pilot

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    Dazu sag ich nur Reiserechtsschutzversicherung :)...Lohnt sich aber auch nur wenn man MINDESTENS 2 mal im Jahr fliegt.
     
  4. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Jet1 hat den Sachverhalt ja vorbildlich aufgearbeitet. Auch ich tendiere dazu, hier Condor in der Pflicht zu sehen. Inzwischen dürfte auch feststehen, dass sich Condor nicht kulant verhält.

    Anscheinend gibt es noch Plätze am kommenden Samstag zu 360 Euro. Fliegerlehrling könnte also, sofern er noch Interesse hat, seine Reise antreten. Eventuell hat Condor zwischenzeitlich den Rückflug storniert, wenn es als Hin- und Rückflug gebucht war. Hier hätte er einen klaren Anspruch auf Beförderung, jedoch hilft ihm ein solcher wenig, wenn Condor das Boarding verweigert.

    Leider ist es inzwischen so, dass sich die Führung eines Rechtsstreite bis zu einem Streitwert von circa 1.000 Euro kaum noch lohnt.
     
  5. Fliegerlehrling

    Fliegerlehrling Newbie

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    Wie ich sehe, weiß nicht nur ich als Laie, wie es tatsächlich weiter gehen kann/soll. Von Condor habe ich bisher keine Rückmeldung und hege meine Zweifel daran, das ich sie noch zeitnah erhalte.
    Wie ich im letzten Post erwähnte ließ ich, wie die Dame der Condor Hotline anwies, den Flug stornieren, was ich auch bestätigt habe, Steuern/Gebühren sollten in den nächsten Tagen zurück überwiesen werden.
    Außerdem habe ich bereits einen neuen Hinflug für kommenden Sonntag gebucht und mich damit an die Kulanzabteilung gewandt.

    Den Rückflug habe ich separat gebucht, da ich erst einmal ne Weile in Yukon belieben will (ca. 2 Wochen mit dem Kayak den Fluss entlang) und anschließend die verbleibende Zeit in New York verbringen, da ich zum ersten mal die USA bereise.


    Das Kriterium würde ich gerade so erfüllen, jedoch sehe ich mich das erste mal in einer solchen Situation. In Jahren des Reisens bestand noch nie zuvor eine Notwendigkeit für eine Reiseschutzversicherung. Noch nicht einmal meine Auslandskrankenversicherung musste ich je in Anspruch nehmen.


    Ich bin es gewohnt recht spontan eine Reise anzutreten/buchen und alles verläuft Reibungslos. Eine Verspätung der Deutschen Bahn hatte ich eingerechnet und auch eine Alternativverbindung zur Hand gehabt, die zwar knapp aber immer noch Rechtzeitig hätte sein sollen. Jedoch hatte ich nicht solche Ausmaße erwartet. Es war ja nicht bloß meine Verbindung 72 Minuten Verspätet, sondern alles in dieser Richtung und das mehr oder weniger aus heiterem Himmel. Von einer Verspätung war erst die Rede nach dem ich eine kleine Weile am Bahnsteig war, davor hieß es noch, alles sei pünktlich.

    Natürlich kann man behaupten ich hätte einen größeren Puffer einbeziehen müssen, aber dieses Argument kann man quasi immer bringen. Sollte ich am besten meinen Schlafsack mitnehmen um am Flughafen zu übernachten, damit ich bloß nicht zu spät erscheine? Entschuldigt diese Spitzfindigkeit, ich werde sicherlich in Zukunft meine lehren daraus ziehen, doch sehe ich mich beim besten Willen als Opfer der Situation und nicht als Verursacher oder einem der es darauf angelegt hat bzw. es ihm egal war.
    Es kommt durchaus vor das ich Dinge auf den letzten Moment verschiebe, aber das war hier definitiv nicht der Fall.


    Hier auch von mir noch ein ausdrücklicher Dank an Jet1, der objektiv die Details beleuchtet!
     
  6. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Diese Auffassung hab ich auch nicht und habe dies auch nirgends behauptet. Einfach nochmal in Ruhe durchlesen was ich geschrieben habe!
    Ich habe auch nicht auf irgendeinen Artikel im "Spiegel" verwiesen sondern auf die Meinung von Fachanwaelten!

    Aber der Spiegelbericht scheint ja meine Ausfuehrung zu bestaetigen.
    Der im Bericht genannnte Rechtsanwalt sieht das zwar kritisch aber sagt ja auch "sollte" und nicht "muss"!

    Der "Spiegel" hat etwas wichtiges weg gelassen:
    Das schliesst die Airline ( bei einer Buchung von einem Flug + Zusatzoption "Rail & Fly" = DB Ticket als solches ja ausgewiesen ) als Reiseveranstalter aus ( beides EINE Hauptleistung = Beförderung ).

    Ich teile auch nicht deine Auffassung, das eine Airline als Reiseveranstalter gilt, wenn ein Flug + Mietwagenoption auf deren homepage gebucht wird.
    Stehts du im Stau oder baust einen Unfall und verpasst deinen Flug, ist die Airline verantwortlich?

    Merkwuerdiges Verstaendnis aber das steht dir natuerlich frei...:)
     
  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Unsere Meinungen sind gar nicht so weit auseinander: Während Du fest davon überzeugt bist, dass Rail & Fly keine Pauschalreise darstelle, bin ich mir nicht so sicher, solange diese Frage nicht gerichtlich entschieden ist.

    Lassen wir’s dabei.
     
  8. think-plane

    think-plane Lotse

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    BGB §651a:
    „Wer mindestens zwei touristische Hauptleistungen (z.B. Beförderung und Unterkunft, Unterkunft und Sport- oder Hobbykurs; nicht Unterkunft mit Frühstück oder Vollpension) in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet....“

    Merkmal dieses Gesamtpreises/Pauschalpreises ist, dass nicht aufgeschlüsselt ist, wie der Preis sich aus den einzelnen Hauptleistungen zusammensetzt.

    Bucht man z.B. bei Lufthansa einen Flug und einen Mietwagen, dann werden die einzelnen Preispositionen detailliert aufgeführt und addiert. Dies ist aber kein Pauschalpreis nach BGB. Damit ist schon eine Bedingung des BGB nicht erfüllt und Lufthansa kann nicht als Reiseveranstalter angesehen werden.
     
  9. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das hat niemand bestritten. Im vorliegenden Fall geht es aber darum, ob gemeinsam gebuchte Flüge und innerdeutsche Bahnfahrten als Paket zu einem Gesamtpreis eine Pauschalreise darstellen oder nicht.
     
  10. think-plane

    think-plane Lotse

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    Pauschalreise liegt vor, wenn mehrere Dienstleistungen (Flug, Unterbringung, Mietwagen, sonstige touristische Listungen) zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird und diese Leistung länger als ein Tag dauert.

    Da Lufthansa Mietwagen und Flug nicht zu einem Gesamtpreis/Pauschalpreis anbietet, sondern als separate Positionen, die einfach addiert werden, liegt keine Pauschalreise vor.

    Im Gegensatz dazu ist bei ITS (oder Jahn-Reisen) bei einer Flugbuchung im Flugpreis eien Beförderung mit „rail & fly“ eingeschlosssen, also keine Ausweisung der einzelen Kosten.
     
  11. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Nein :) aber welchen "Puffer" man einbauen sollte hängt wahrscheinlich auch von der Reise ab die man gebucht hat.
    Bsp: teure Flugreise für mehrere Wochen in die USA mit dazu gebuchter Rundfahrt dann gehe ich einfach ,auch wenn das Rail@Fly Ticket inkludiert sein sollte, auf Nummer sicher und reise schon mehrere Stunden vorher oder sogar am Vortag zum Flughafen an. Lieber nehme ich sogar noch eine Hotelübernachtung in Kauf als das ich aufgrund einer Zugverspätung, (bei der Bahn ja nicht so ungewöhnlich - und auch noch bei dieser unklarer Rechtslage), meinen Flug versäume und meine geplante Reise nicht antreten kann.

    d.h. du fährst zukünftig nicht mehr mit der Bahn,- und wenn doch dann nur noch ein paar Stunden früher und mit Schlafsack im Gepäck?
     
  12. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Richtig, man sollte das Risiko ins Verhältnis setzen. Ob es Gegenden in Deutschland gibt, aus denen man tatsächlich schon am Vorabend anreisen und für eine zusätzliche Übernachtung bezahlen muss, hängt natürlich auch vom Wert der gebuchten Reise und von deren Umbuchbarkeit (und die steigt mit dem Preis) ab. Risiko und zusätzlicher Zeitaufwand und Kosten sollten halt im Verhältnis stehen und das sehe ich bei einer Übernachtung in Frankfurt nicht zwingend.
    Im Grunde muss ich meine Anreise mit der Bahn so planen, dass ich bei Ausfall des Zuges noch mit dem nächsten Zug oder einem alternativen Verkehrsmittel (Auto, Taxi, Mietwagen...) meinen Flug erreichen kann. Bei einem Flugpreis unter diesen Taxikosten macht das natürlich gar keinen Sinn, wenn nicht mehrere Nächte im 5*-Hotel zu nicht-stornierbarer Vorauszahlung daran hängen.
     

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