Zweite Mitgliedschaft bei M&M

Dieses Thema im Forum "Miles & More" wurde erstellt von Guest, 5. März 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    habe mal eine Frage.
    Ich bin zwar FTL, darf die Meilen aber nicht privat nutzen, da mein Arbeitgeber sie für sich beansprucht (habe den Status auch durch geschäfliche Flüge erreicht). Privat bin ich meist ausserhalb LH/*alliance unterwegs gewesen (EK,MH,BA etc.).

    Macht es Sinn, eine zweite "private" Mitgliedschaft zu eröffnen. Und:Geht das überhaupt ?

    Will demnächst privat nach BKK fliegen und spiele auch den Gedanken, dabei QR zu nehmen. Wenn ich dann die Meilen auf mein FTL-Konto buchen lassen würde, weiss ich nicht, wie das aussieht mit der Firma, wenn ich diesen Anteil dann auch privat nutzen würde.

    Kenne in meinem Bekanntenkreis auch ein paar FTL/SEN, aber deren Arbeitgeber sieht das mit der privaten Nutzung lockerer.

    Hat schon mal jemand eine zweite Mitgliedschaft beantragt ?

    cleaner: thema verschoben
     
  2. Guest

    Guest Guest

    In diesem Thread geht es eigentlich um Infos, wie die Teilnehmer mehr Meilen erhaschen können.

    @admin: Vielleicht sollte ein neuer Thread eröffnet werden, Thema: "Ich hab da mal ne Frage (getreu Boris Becker in seiner neuen Werbung :lol: ).

    Zu Deiner Frage, pro Person ist nur eine Mitgliedschaft möglich. Wenn Du privat Meilen erfliegst, kannst Du Deinem AG mit dem Kontoauszug nachweisen, wieviele Meilen Du privat erflogen hast und dementsprechend auch diese privat "verballern".

    Desweiteren macht es auch keinen Sinn ein zweites Konto zu eröffnen. Mit den privat und geschäftlich erflogenen Meilen zusammen schaffst Du eher einen nächst höheren Status.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    In den M&M Teilnahmebedingungen (klick) heißt es unter 1.2:

    :?
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Nun, das mit dem Status ist halt ein gewichtiger Punkt:

    es ist doch besser, auf einem Account SEN zu sein, als auf zwei verschiedenen (nur) FTL..Vorteile liegen auf der Hand..


    Der Wellensittich
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Alles schön und gut, aber wir wissen und hören ja immer wieder von Menschen, denen LH durchaus das Führen von getrennten Konten erlaubt, weil sie für einen bornierten, seine Mitarbeiter demotivierenden Arbeitgeber tätig sind, dem das PPB-Programm allein nicht ausreicht und der deshalb auch die Meilen seiner Angestellten konfisziert.

    Dass mindestens ein dt. Gericht in dieser Sache - von Sachkenntnis ungetrübt und völlig an der praktischen Realiät vorbei - zugunsten der Arbeitgeber entschieden hat, nehme ich als krasses Fehlurteil zur Kenntnis, mehr aber auch nicht.

    Für mich gehören die Meilen ebenso zum Servicepaket eines Fluges wie das Essen an Bord und in der Lounge, die Gepäckbeförderung, der Sitz, der Champagner und die Versicherung des Passagiers. Hier speziell die Meilen aus dem Paket auszugliedern, finde ich ebenso willkürlich wie lächerlich.

    Würde man das Urteil konsequent weiterdenken, könnte man dem armen Passagier vermutlich auch noch einen geldwerten Vorteil für das Essen von Kaviar in der F oder die kostenlosen Getränke in der Lounge, den Pyjama in der F oder den kostenlosen Dayroom im Kempi abziehen, oder? Um das zu vermeiden, müsste er den Kaviar einpacken lassen und zusammen mit dem Pyjama bei seinem Arbeitgeber abliefern. :roll:

    In der Praxis führt das Trennen von privaten und geschäftlichen Meilen auf einem Konto ohnehin zu recht bizarren Konstellationen. Beispiel: Ein Mitarbeiter erreicht SEN durch 90.000 Meilen geschäftliche und 10.000 Meilen private Flüge - wem gehören dann die beiden SEN-eVoucher? Etwa 0,2 Voucher für den Angestellten und 1,8 für die Firma? Damit kann keiner etwas anfangen. Und "verkaufen" darf der Mitarbeiter seine 0,2 Voucher an die Firma auch nicht, das wäre gegen die T&C von M&M. Und wenn er sie seiner geizigen Firma schenkt, ist er eh nicht mehr zu retten und fühlt sich als der Dumme. Oder was ist, wenn dieser Mitarbeiter seinen SEN-Status für kostenloses Übergepäck im Auftrag der Firma nutzt? Darf dieser Mitarbeiter seiner Firma dann vielleicht 10% des für das Übergepäck gesparten Betrages in Rechnung stellen?

    Mit solchem Unsinn muss man sich beschäftigen, wenn man dem wunderbaren Urteil unserer weisen, mit beiden Beinen im Leben stehenden Richter folgt. Das Ergebnis sind lächerliche und kleinkarierte Kalkulationen und Gedankenspiele, die nicht nur Zeit und Mühe kosten, sondern auch alle beteiligten Parteien (inkl. LH) frustrieren.

    Aus diesem Grund es für mich persönlich auch niemals in Frage, für ein Unternehmen zu arbeiten, das auf meine erflogenen Meilen besteht. Das wäre für mich ein Warnzeichen dafür, dass in diesem Unternehmen einiges nicht stimmt und dort die Prioritäten falsch gesetzt werden. Kurzum: ein klarer Grund, Reißaus zu nehmen. Am besten mit dem Flieger. :)
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Das ist das gleiche Problem wie so oft, wenn Juristen in Unkenntnis der Sachlage ökonomisch wertvolle und bewährte Institutionen zerschlagen, ohne deren Sinn wirklich hinterfragt zu haben.

    Ich bin exakt derselben Meinung, Meilen sind ein Teil des Service-Pakets auf einem Flug.

    Das Problem ist, dass aus Sicht der Richter der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat und ihm dann eben auch die daraus resultierenden Früchte (=Meilen) zustehen. Man müsste versuchen, treffende und rechtlich fundierte Argumente für einen Rechtsanspruch der Meilen seitens des Arbeitnehmers zu finden..

    Als es in D noch richtig gut lief, hat kein Unternehmen solche dummen Ideen im Sinn gehabt, den Mitarabeitern auch noch ihre sauer-erflogenen Meilen wegzunehmen. Aber heute, wo alles enger geworden ist, schrecken die halt vor nichts mehr zurück... harte Zeiten..


    Der Wellensittich
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Hier in Amiland ist das inzwischen ziemlich klar: die Meilen gehören den Mitarbeitern. Selbst Regierungsmitarbeiter dürfen ihre Meilen wohl inzwischen behalten. Wobei es durchaus passieren kann, dass manche Government Fares schlicht und einfach keine Meilen generieren - Problem elegant gelöst.

    Das wäre auch eine Alternative für unsere geizigen dt. Meilenkonfiszierer: einfach mit LH und anderen Airlines günstige Firmentarife aushandeln, mit denen man im Gegenzug für einen Extrarabatt keine (Bonus-)Meilen mehr verdienen kann. Ob Mitarbeiter Statusmeilen bekommen, kann man separat verhandeln, alternativ kann LH nämlich auch je nach vereinbartem Mindestumsatz einfach soundsoviele SEN-Karten über der Firmenzentrale abwefen, die der Vorstand dann nach Leistung, Bedarf oder Klüngelseilschaft verteilen kann. Problem ebenfalls gelöst.

    Aber an einer Problemlösung ist man ja offenbar nicht interessiert, die ganze Kreativität wird vielmehr darauf verwendet, die eigenen vielreisenden (gleiches gilt ja auch für Hotelpunkte usw.) Mitarbeiter zu frustrieren und zu demotivieren. Notfalls sogar vor Gericht.

    Man stelle sich vor, ein Mitarbeier hat eine private Payback-Karte und setzt diese für Spesenausgaben (zB Tankstelle) ein, die er sich später von seinem Arbeitgeber erstatten lässt. Nach unseren tollen Gerichten gehören diese Paybackpunkte doch dem Arbeitgeber, gell? :roll:
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Was mich dazu noch interessieren würde: gab es den in den USA dazu eine Gerichtsentscheidung?? Also dass Meilen generell dem Arbeitnehmer gehören?

    Der Wellensittich
     
  9. raustral

    raustral Platinum Member

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    Ich sehe das ein bisschen anders. Ich finde, dass die Meilen demjenigen zustehen, der das Geld für das Ticket bezahlt hat.
     
  10. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Das die vorteile einer Geschäftsreise automatisch dem Angestellten zu kommen finde ich auch nicht richtig.
    Anderseits wenn er sich nicht anmeldet gibts auch nichts.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Der Punkt ist halt der, dass die Airlines bei der Einführung ihrer Kundenbindungsprogramme gewiss nicht im Sinn hatten, dass dann später der Arbeitgeber sich die Meilen "unter den Nagel reisst" und somit dann künftig Flugkosten spart und dann bei der Airline weniger Umsatz macht, das wäre gewissermassen ja ein Eigentor!

    Sinn eines jeden Kundenbindungsprogrammes (gibt´s ja nicht nur beim Fliegen) ist es doch, den Kunden zu überzeugen, immer wieder Umsätze beim selben Anbieter zu tätigen und nicht zum Konkurrenten zu wechseln.

    Und der geschäftlich reisende Fluggast versucht halt im Rahmen seiner Möglichkeiten möglichst oft mit dieser Airline zu fliegen, um viele Meilen auf einem Konto zu akkumulieren un Status zu erreichen. Gehören die Meilen künftig generell dem Arbeitgeber, geht der Sinn des Kundenbindungsprogramms verloren und es wäre wahrscheinlich langfristig gesehen nicht überlebensfähig.

    Zumindest müsste etwa M&M seine Strategie fundamental überdenken und künftig vor allem den Gelegenheits- oder Privatflieger mit üppigen Prämien- und Statusmeilen umgarnen, denn Geschäftskunden haben ja dann vom Programm nichts mehr...

    Bin gespannt..

    Der Wellensittich
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Auf was? :?:
     
  13. raustral

    raustral Platinum Member

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    @Wellensittich

    Aber wenn der Arbeitgeber wegen des geldwerten Vorteils der Meilen immer wieder bei der gleichen Airline bzw. Alliance die Tickets für seine MitarbeiterInnen buchen lässt, bindet er sich doch an die Airline! Genau das ist es doch, was LH will. Weshalb soll denn da der Sinn der Kundenbundungsprogramms verloren gehen?
     
  14. Guest

    Guest Guest

    @ flysurfer: nun, gespannt, ob sich das flächendeckend durchsetzt, dass die Meilen dem Arbeitgeber gehören und mit welcher Strategieänderung M&M dann darauf reagieren wird..

    Der Wellensittich
     
  15. Guest

    Guest Guest

    @ raustral: sehr oft (nicht immer, aber doch sehr oft) ist es doch so, dass der betreffende Mitarbeiter bei der Wahl der Airline das letzt Wort spricht oder doch zumindest ein grosses Wort mitzureden hat.

    Gehören die Meilen ihm, wird er in der Tat versuchen, immer auf der gleichen Airline zu fliegen - Ziel des Kundenbindungsprogramms erfüllt.

    Nimmt ihm nun der Arbeitgeber anschliessend die Meilen weg, wird er anders entscheiden, nach den besten Flugzeiten, den geringsten Umsteigezeiten; halt von Fall zu Fall anders, jenachdem, was gerade am günstigsten ist, nicht aber zwangsläufig immer für dieselbe Airline - Ziel des Programms nur noch teilweise bzw. nicht mehr erreicht..

    Der Wellensittich
     
  16. miles-and-points

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    Es ist schade, daß so häufig die Entscheidung eines (am Einzelfall orientierten) Gerichts verwechselt wird mit der tatsächlichen Auswirkung eines solchen Urteils auf den tagtäglichen Umgang der Firmen mit diesem "Problem".

    Der Richterspruch sagt doch allenfalls aus, daß der jeweilige Arbeitgeber die beruflich/dienstlich erflogenen Meilen von Tickets, die durch sein Unternehmen bezahlt worden sind, verlangen könnte (wenn er es denn tatsächlich wollte). Es ist dagegen nicht so, daß nun alle Firmen von ihren Mitarbeitern verlangen müßten, die entsprechenden Meilen "herauszugeben" bzw. nur noch für dienstliche Belange zu verwenden (wie es z.B. für unsere Parlamentarier eigentlich auch schon vor den sog. "Meilen-Affären" gelten sollte).

    Alle bisher veröffentlichten Untersuchungen sagen doch übereinstimmend aus, daß der ganz überwiegende Anteil der Firmen, die ein nennenswertes Aufkommen an "Dienstmeilen" vorweisen können, es eben ganz genau so halten wie schon vorher auch - die Meilen werden auf den persönlichen Karten der Mitarbeiter gesammelt (der Status wird nebenher erflogen) und dort auf den persönlichen M&M-accounts bleiben sie auch, bis der betreffende Mitarbeiter sie - weiterhin für persönliche Flüge, z.B. mit Familienangehörigen - ganz nach Gusto "verballert".

    Wegen ein paar wenigen Firmen nun auf eine grundsätzlich (natürlich auch noch angeblich "deutsche") Fehlhaltung schließen zu wollen, ist eine ganz typische Grundhaltung von (oftmals kleinkarierten, in eher niederen Stellungen beschäftigten) Kleingeistern, die "mit Macht" (und natürlich völlig ohnmächtig) an ihren so liebgewordenen Pfründen festhalten wollen. Wer sich mit seinen Vorgesetzten nicht in einem normalen Gespräch über ein angemessenes Gehalt (von dem dann auch sämtliche Privatreisen mit all seinen Liebsten locker finanziert werden können) oder über die dienstlich erflogenen Meilen einigen kann, gehört für mich sowieso gefeuert (um mal einen bestimmten Sprachgebrauch zu imitieren).
    8)
    Im übrigen:
    Zur Lohnsteuer und den Payback-Punkten gibt es schon eine Anweisung -
    guckstu hier: KLICK - bisher letzte Beiträge vom 22.2. und 6.3. (betreffen dasselbe AZ)
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Das Problem bei der Sache ist folgendes:

    wenn einmal etwas per Gerichtsurteil rechtskräftig ist und es anfangs auch nur von einer Minderheit der Interessensgruppen befolgt wird, so wie in unserem Beispiel, so muss man in absehbarer Zeit damit rechnen, dass weitgehend alle Mitglieder dieser Interessensgruppe nachziehen werden, sofern es ihnen einen Vorteil bringt, oder sie dies zumindest glauben.

    Daher fürchte ich, dass, wenn es nun einmal eine Rechtsgrundlage zur Meilenenteignung durch den Arbeitnehmer gibt, über kurz oder lang alle Unternehmen die Meilen einfordern werden...eine Horrorvorstellung, möge ich falsch liegen!!

    Aber das wäre leider der logische dynamische Prozess..


    Der Wellensittich
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Wieso sollte sich das flächendeckend durchsetzen? Das würde ja unterstellen, dass sich die Angestellten, die bisher privat sammeln durften, allesamt wehrlos ergeben. Das Gerichtsurteil zeigt aber gerade, dass sie das NICHT tun, denn geklagt hatte hier ja ein Mitarbeiter gegen seine Firma, eben weil er seine Meilen NICHT rausrücken wollte.

    Wir haben es hier also mit Einzelfällen zu tun. Dass einige große Unternehmen (wie zB BMW, früher zumindest) die Meilen ihrer Mitarbeiter professionell poolen und für Geschäftsreisen dieser und anderer Mitarbeiter einsetzen, ist dabei bekannt. Einige machen es also schon immer so, da ist das firmenweiter Usus. Siehe auch Deutscher Bundestag - dazu gab es ja sogar mal ein Skandälchen inkl. prominenter Rücktritte, und seitdem müssen alle Abgeordneten brav ihre dienstlich gesammelten Meilen bei der Bundestagsverwaltung "abgeben".

    Nachdem es also der Presse und "Volkes Zorn" gelungen ist, unsere Volksvertreter von ihren Meilen zu trennen, ist von politischer Seite (Gesetzgeber) natürlich keinerlei Unterstützung mehr zu erwarten.

    In der Privatwirtschaft ist Meilensammeln allerdings Verhandlungssache. Man tut sicher gut daran, dieses Thema beim Aushandeln eines Arbeitsvertrages zur Sprache zu bringen, sonst gibt es später vielleicht eine unangenehme Überraschung.

    Wie absurd das Gerichtsurteil ist, sieht man schon an der Tatsache, dass viele Vielflieger selbstständig sind, ihre Flüge aber oft von Kunden oder Auftraggebern bezahlt werden. Oft sind das natürlich mehrere oder Dutzende. In diesem Fall könnte also theoretisch ein Dutzend Unternehmen anteiligen Anspruch auf mein Meilenkonto erheben. Klingt unsinnig - aber die von MAP genannte Payback-Regelung ist ja noch viel bizarrer. Da muss der Arbeitgeber tatsächlich aus dem Privatanteil der Tankvorgänge eines Mitarbeiters die anteiligen Paybackpunkte berechnen, diese dann irgendwie in EUR umrechnen und den erhaltenen Betrag als geldwerten Vorteil bei der Lohnsteuerabrechnung versteuern. Der Wahnsinn hat Methode. Und das ist wirklich "typisch deutsch". Nicht umsonst ist das Gros der weltweiten Steuerliteratur in dieser Sprache abgefasst.
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Payback-Punkte muß man doch gar nicht "irgendwie in Euro umrechnen", um den betreffenden Betrag dann als "geldwerten Vorteil" bei der Lohnsteuerabrechnung angeben zu können - das ist bei der Möglichkeit, sich diese °P zu einem feststehenden Kurs in bar auszahlen zu lassen (100 °P = 1 Euro), doch denkbar einfach (und wird im Zweifelsfall vom Prüfer des Finanzamtes gemacht). Das Errechnen des Privat-Anteils der PKW-Nutzung (mit sämtlichen Kosten - nicht nur die für's Tanken) ist doch schon seit Jahrzehnten völlig normal - auch bei Selbständigen und Freiberuflern.

    Wer im übrigen eine "Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums" zitiert, ist nicht automatisch ein Befürworter des Gedankens, der dahinterstehen mag. Meiner Erfahrung mit dem deutschen Steuerrecht nach wird sich dies schon sehr schnell eingependelt haben und wahrscheinlich ebenso in irgendwelchen Tabellen erfaßt oder sogar pauschal abgerechnet werden können.

    Zum eigentlichen Thema: einfach mal die gute alte Tante Google befragen?
     
  20. Guest

    Guest Guest

    genau so ist das ... der Pyjama ist eigentlich schon Vorteilsnahme ... und die ist immer noch strafrechtlich verfolgbar. Hoffe das wird dann mal durchgezogen .... denn ohne den Meilen- und Statusschwachsinn könnten wir alle 15% billiger fliegen .... und keine upgrades mehr, die die Kabine wie in der Eco voll machen!
     

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