Update der Corona-Risikogebiete für Deutschland

Corona-Hochrisikogebiete

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Wie üblich updated das Robert-Koch-Institut am heutigen Freitag die Liste der Corona-Risikogebiete. Dabei wird zwischen regulären Risikogebieten und Hochriskogebieten unterschieden.

Zu Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko zählen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) und Regionen, in denen sich bestimmte Virusvarianten (Virusvarianten-Gebiete) ausgebreitet haben. Für Reiserückkehrer aus solchen Hochrisikogebieten entstehen zusätzlich zu der generellen Verordnung für Rückkehrer aus Risikogebieten noch strengere Maßnahmen.

Update der Corona-Risikogebiete

Die wichtigste Änderung des heutigen Tages ist, dass die Vereinigten Arabischen Emirate ab dem 18. April 2021 nicht mehr als Hochrisikogebiet gelten. Sie werden wieder als Risikogebiet eingestuft.

Neue Hochrisikogebiete

  • Argentinien

Neue Risikogebiete

  • Portugal: Azoren und die Region Algarve
  • Spanien: Region Kastilien-La Mancha
  • Vereinigte Arabische Emirate

Folgende Gebiete gelten nicht mehr als Risikogebiet

  • Barbados: Region Pirkanmaa
  • Irland: Regionen Mid West & South East
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, einschließlich der Isle of Man, aller Kanalinseln sowie der britischen Überseegebiete (mit Ausnahme Bermuda, Britische Jungferninseln und Falkland Inseln)

Die Bundesregierung prüft stetig inwiefern Regionen als Risikogebiete einzustufen sind. Insofern kann sich diese Liste jederzeit ändern, vor allem sich erweitern. Die aktuelleste Auflistung der Risikogebiete findet sich online auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Corona-Risikogebiete

Regelungen für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten

Seit Anfang des Jahres gelten generell für Rückkehrer aus Risikogebieten neue Regelungen. Reist man jedoch aus einem der gelisteten Hochrisikogebiete nach Deutschland, muss man folgendes Vorgehen beachten: Reisende aus diesen Gebieten müssen bereits bei Einreise ein negatives COVID-19 Testergebnis vorweisen können. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der negative COVID-19 Test bewahrt jedoch nicht vor der obligatorischen Quarantäne. Auch trotz eines negativen Tests muss man sich ab heute weiterhin in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die man in den meisten Fällen nach dem fünften Tag durch einen weiteren negativen Corona-Test beenden kann.

Generelle Testpflicht für Flugpassagiere

Alle Passagiere, die per Flugzeug ab dem 30. März eine Reise nach Deutschland planen und einreisen möchten, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.

Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Überprüft werden die Testzertifikate von den jeweiligen Airlines. Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.

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