46 jähhrige LH Stewardess zu alt

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von saftschupser, 1. Juli 2007.

  1. saftschupser

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  2. Kalttaucher

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    Wer die Begründung abgegeben hat würde von mir gefeuert werden.

    Das man das nicht sagen darf sollte doch jeder Personalchef wissen.

    Da reicht es heute bei einer Stellenausschreibung wenn man die Stelle nicht für Mann oder Frau anbietet um eine Abmahnung zu bekommen.:cry:
     
  3. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Da muss bei LH in der Personalabteilung jemand richtig "gepennt" haben.
     
  4. Danid

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    Ausserdem ist die Begründung ja wohl auch inhaltlich unmöglich. Wahrscheinlich handelt es sich um einen 50-jährigen Mann, der sich noch unheimlich sexy findet.
     
  5. miles-and-points

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    Was lernt die Lufthansa daraus?

    Die Begründung muß anders formuliert werden - und selbst mit den 3 Monatsgehältern ist die Ablehnung der Bewerberin relativ preiswert erkauft. Die Zeiten werden härter für abhängig Beschäftigte; das gilt ja längst nicht nur für Leute, die sich (bei der Lufthansa und anderen Unternehmen) "neu" bewerben, sondern auch für Mitarbeiter/innen, die schon länger dabei sind, aber sich "nicht regelgerecht" verhalten.

    Noch ist nicht abzusehen, wo das noch alles enden wird.
     
  6. Kalttaucher

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    verdienen die Flugb. so wenig ?
     
  7. miles-and-points

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    Keine Ahnung - das war einer der Berufe, die ich nie im Leben hätte machen wollen.

    Aber ich gehe mal davon aus, daß sich das Gericht da irgendwie sachkundig gemacht hat - im Artikel heißt es ja, daß sie dwer Klägerin 3 Monatsgehälter zahlen müssen.
     
  8. Danid

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    Es wird sich dabei um das Grundgehalt handeln, was dann mit Prämien und Zuschlägen zu einem "richtigen" Gehalt wird.
     
  9. miles-and-points

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    Selbst wenn dieses "Grundgehalt" durch Prämien und Zuschläge verdoppelt werden würde, wäre das doch noch lange kein "richtiges" Gehalt, oder?
     
  10. Danid

    Danid Gold Member

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    Bei einer Verdopplung wäre das ungefähr das Durchschnittsgehalt in Deutschland (2005: 26.425 brutto). Ob das für mich oder dich nun ein richtiges oder falsches Gehalt ist sei dahingestellt - auf jeden Fall gibt es viele Menschen die froh wären so viel oder wenig zu verdienen, zumal nicht alles steuerpflichtig ist.
     
  11. Kalttaucher

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    Brutto ? Upps :shock:
     
  12. Danid

    Danid Gold Member

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    ja, fand ich auch überraschend...

    http://www.dradio.de/nachrichten/200602230900/3

    allerdings sind da auch die geringfügig beschäftigten mit dabei, also ist das nicht das durchshcnittseinkommen von Vollzeitbeschäftigten. Das lag 2004 bei knapp 40.000 €.
    http://ftd.de/politik/deutschland/14639.html
     
  13. miles-and-points

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    Das Wörtchen "richtig" hattest Du in die Diskussion eingebracht, oder?
    Irgendwie komme ich allerdings mit den von Dir benutzten Zahlen nicht mit.
    Nehmen wir an, die Zahl des Gerichts sei richtig: ~ 4,000 Euro für 3 Monate.
    Du sagst: das sei ein "Grundgehalt" - also wäre es ein Jahresgehalt von 16,000 Euro.
    Durch (anscheinend nicht vollständig steuerpflichtige) Zuschläge und Prämien (x 2)
    sind's dann möglicherweise 32,000 Euro (brutto? netto? steuerfrei?) -
    was das mit dem genannten Durchschnitts"gehalt" zu tun haben soll, weiß ich nicht.
     
  14. kasi

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    Nun, das hat mit dem genannten Durchschnittsgehalt in soweit etwas zu tun als 32.000 deutlich mehr als 26.500 ist.
     
  15. miles-and-points

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    Im Jahr. Brutto. Weia. :shock:
    Dann ist es ja gut, daß ich "diesen Beruf" nie wirklich ins Auge gefaßt habe.
    Ganz davon abgesehen, daß die mich nie in the Leben genommen hätten. :D

    =======================================================

    Aber zum Thema zurück (egal, was da nun tatsächlich verdient wird):

    Ist ein solcher "Prozeß auf Festanstellung" denn wirklich angesagt?
    Hilft ein solcher Ausgang denn anderen FB? Der klagenden AN ja eher nicht.
     
  16. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Würde sich bei mir jemand so ungeschickt ausdrücken würde ich das Geld auch mitnehmen.

    Bei Aldi ist die regel bis 35 sagt natürlich niemand.Aber die Bewerbungen werden gleich ungesehen aussortiert.

    Mag in der Not mal einzelne ausnahmen geben ist aber schon erschreckend. :cry:
     
  17. miles-and-points

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    Was ich meinte:

    Es kann doch eigentlich nur zwei Beweggründe geben, um einen solchen Prozeß anzustrengen. Einmal der Versuch, sich tatsächlich in dem Konzern per Festanstellungsklage einzunisten - hat hier ja ganz offensichtlich nicht einmal ansatzweise funktioniert. Oder eben die "gewerkschaftliche" Herangehensweise, etwas für die Kolleg/inn/en der Zukunft zu tun (also so etwas wie einen "Fall" zu schaffen, auf den sich dann später auch andere beziehen können). Und das ging hier ja ebenfalls aus wie das berühmte Hornberger Schießen - das genaue Gegenteil ist erreicht worden.

    So oder so: die gesamte Klage war in jeder Hinsicht einfach nur kontraproduktiv.
     
  18. kasi

    kasi Diamond Member

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    Nun, da es kein BAG-Urteil ist, ist es in keiner Weise bindend für spätere Entscheidungen und somit ist Deine These falsch, dass das Urteil für irgend einen anderen einen Nachteil bedeutet.

    Woher nimmst Du eigentlich das Wissen, daß nicht Motiv c) hinter der Klage steckte: Die Person verdient ihr Geld damit, ein Unternehmen nach dem anderen wg. Verstoß gegen das AGG zu verklagen? Gibt´s ja auch im Internet, daß Leute ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, Webseiten auf Fehler zu untersuchen und dann deren Betreiber zu verklagen. Und wenn man dann nur einen Prozess pro Monat gewönne, wäre das doch schon ein guter Return auf die geringe, eingesetzte Arbeitszeit.
     
  19. trichter

    trichter Platinum Member

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    @ Kasi

    die Dame hatte ja schon befristet bei LH gearbeitet, somit ist C eher unwahrscheinlich, oder
     
  20. miles-and-points

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    Natürlich ist dieses Urteil nicht bindend - davon hatte ich ja auch gar nichts geschrieben. "Nachteile" wird es - so vermute ich auch weiterhin - deshalb geben, weil sich die Airlines (nicht nur die Lufthansa) in Zukunft mit Sicherheit anders verhalten. Und schon ist die "Kontraproduktivität" dieses Prozesses gegeben (dazu bedarf es ja nun nicht einmal annähernd eines "BAG-Urteils" - und auch keinerlei "Bindung").

    Auch von irgendeinem "Wissen" war in meinem Beitrag nicht die Rede. Selbstverständlich kann es auch dieser von Dir angedeutete "Fall" gewesen sein - aber der würde für mich eben (weil auf den eigenen Vorteil ausgerichtet) ebenfalls unter die erste Möglichkeit fallen. Ganz davon abgesehen, daß es einigermaßen aufwendig wäre, ein paar Jahre bei einer Airline anzuheuern, um dann "gewerbsmäßig" auf Festanstellung zu klagen.

    Ich schließe ja auch gar nicht aus, daß es noch weitere theoretische oder gar praktische (tatsächliche) Gründe für diesen ("sinnlosen", wenn man vom Ergebnis ausgeht) Prozeß gegeben haben mag: Vielleicht war die Klägerin psychisch erkrankt und hat keine BU-Versicherung und mußte um ihren Lebensunterhalt fürchten? Aber für solche Spekulationen gibt es ja in dem kargen Artikel nicht den geringsten Anlaß.
     

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