Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von > 14h

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von irma, 6. September 2010.

  1. irma

    irma Platinum Member

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    Brauche Hilfe.
    Gerade mailt mein Sohn mir, dass sein Condor-Flug DE1063 , geplanter Abflug heute 17:35 ab Halifax, Ankunft morgen 05:05 in Frankfurt sich um mindestens 10 Stunden verzögert. Ich würde ihm gerne per Mail mitteilen, was in Richtung eventueller Entschädigung für die Verspätung zu tun ist, kenn aber nicht die Bestimmungen.
    Könnt Ihr helfen, ggf. mit einem Link ?
     
  2. shortfinal

    shortfinal Bronze Member

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  3. irma

    irma Platinum Member

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    @shortfinal

    Danke !
    Infos sind schon auf dem Weg nach Halifax.
     
  4. irma

    irma Platinum Member

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    Gerade höre ich, dass Condor eine Entschädigung wegen höherer Gewalt ablehnt.
    Normalerweise wäre der nächste Schritt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Es gibt aber wohl mittlerweile die Möglichkeit, Firmen wie die
    EUclaim Deutschland GmbH einzuschalten, die dann gegen eine Beteiligung an der Entschädigungsumme, das Geld bei der Airline einzutreiben versucht.
    Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Firma ?
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Erstmal wäre wohl zu klären, inwieweit die Begründung der Airline "höhere Gewalt" den Tatsachen entspricht. Eventuell hat sich die Anspruchsgrundlage dann verfestigt oder aber schlichtweg erledigt.

    Versuch ist es wohl wert, hier im Forum haben schon ein paar User EUclaim genutzt wenn ich mich recht entsinne.
     
  6. PM2008

    PM2008 Pilot

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    passt zwar nicht ganz, aber inwieweit ist "erhöhtes flugaufkommen" höhere gewalt? meiner meinung nach hat das nicht im geringsten was mit höherer gewalt zu tun...
     
  7. irma

    irma Platinum Member

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    Im vorliegenden Fall war eine Maschine defekt. Wenn dies höhere Gewalt sein soll,fragt sich, wie die Condor die Qualität ihrer Wartungs- und Inspektionsaktivitäten bewertet :shock: .
     
  8. PM2008

    PM2008 Pilot

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    selbst seltene defekte stellen keinen fall von höherer gewalt dar, das haben gerichte schon mehrfach entschieden...

    ich glaube bei euclaim entstehen nur provisionskosten, sofern man erfolg hat, wäre also eigentlich kein risiko es darüber zu probieren, ansonsten falls rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ggf. diese kontaktieren
     
  9. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Mal nen bösen Brief an Condor schreiben: Die sollen innerhalb von 7 Tagen 80% der zustehenden Entschädigung zahlen oder Du gehst nach EUClaim.... Haben sie wenigstens eine Chance :) Alternativ kannst Du ja auch 150% in Fluggutscheinen akzeptieren. Bischen drum rum schwaffeln, dass es einschlägige Urteile gibt, die gerade technische Defekte nicht als höhere Gewalt sondern regelmässig als Unachtsamkeit der Fluglinie bestätigen etc..

    Ich musste Condor übrigens mal wegen nicht gelieferten, aber bereits vorab bezahltem Sondermenü (5 Personen) verklagen. Selbst die schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Flugbegleiterin hat Neu-Issenburg überhaupt nicht interessiert.

    Würde mich nicht wundern, wenn in der zuständigen Fachabteilung von Condor nur Aushilfskräfte sitzen.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Doch, hat es durchaus. Wenn ein Flughafen seine Slots so handhabt, dass es zu Staus und Wartezeiten kommt, kann die Airline nichts dafür, wenn sich Abflug / Abfertigung / Ankunft so verzögern. Die Airline kann sich den Slot ja nicht tagsaktuell aussuchen.

    Das bezieht sich eher auf unvorhersehbare / außergewöhnliche Defekte / Fehler, die auch einwandfreie Wartung nicht verhindern könnte. Bei "gewöhnlichen" Defekten (die bei jedem Wartungsstandard nun mal passieren) gilt dieses Argument allerdings wie schon gesagt wurde rechtlich längst nicht immer.
     
  11. PM2008

    PM2008 Pilot

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    im fall, den ich meine, gab es erhöhtes flugaufkommen aufgrund von sportlichem großereignis

    d. h. ich muss lange warten, weil der airport gerade einfach mal 30 andere außerplanmäßige flugzeuge vorschickt und werde nichtmal dafür entschädigt? übt die airline da keine ansprüche gegenüber dem airport aus?
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Jedenfalls nicht von der Airline - denn die kann nichts dafür.
     
  13. irma

    irma Platinum Member

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    Condor hat eine Entschädigung abgelehnt.
    Die relevanten Daten/Unterlagen wurden mittlerweile der Fa. EUclaim übermittelt.
     
  14. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Dann drücken wir mal alle Daumen. 8) Ist der Fall denn schon
    angenommen worden? Halt uns bitte auf dem Laufenden, ja?
     
  15. irma

    irma Platinum Member

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    EUclaim hat die Vertretung des Anspruchs an die Condor mittlerweile übernommen.
     
  16. irma

    irma Platinum Member

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    Ergänzung: EUclaim erbittet Vollmacht für Anwaltskanzlei; Condor wird wohl als zäher Verhandlungspartner eingestuft.
     
  17. mqth

    mqth Co-Pilot

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    so weit bin ich bei der Condor mittlerweile auch; hab der anwaltschaftlichen Vertretung, die euclaim organisiert hat, am 02.08. zugestimmt... vor 3 Tage hab ich mal telefonisch bei der Kanzlei angefragt, wie der Sachstand ist, aber man bat mich, diese Anfrage in einer Email zu formulieren und nun warte und warte ich auf die Antwort...
     
  18. meilsandmore

    meilsandmore Gold Member

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    Spricht diese Kanzlei nicht mit Ihren Kunden?
     
  19. irma

    irma Platinum Member

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    Nach ca. einem halben Jahr Wartezeit hat EUclaim auf Nachfrage versichert, in Kürze den Entwurf einer Klageschrift vorlegen zu wollen.
     
  20. Kaslonelson

    Kaslonelson Einsteiger

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    Re: Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von >

    Moinmoin.
    Bin zwar nicht wirklich ein Vielflieger, aber wegen dieses Falls habe ich mich hier angemeldet.

    Am 2.Juli 2012 ist die erste mündliche Verhandlung gegen Condor in Frankfurt. Es geht um den Flug DE1062 am 06.09.2010 von FRA nach YHZ, der mit 23 Stunden Verspätung in Halifax ankam. EuClaim hat meinen Fall (und andere zum gleichen Flug) übernommen und an ein Berliner Rechtsanwaltsbüro übertragen. Ich werde die Verhandlung nicht besuchen, aber vom Ergebnis berichten, sobald ich es erfahre.

    Schaut euch mal bitte dieses Video an (Englisch-Kenntnisse nützlich):

    http://avherald.com/h?article=4322eee1

    Was meint der Ausdruck im Text "Flaps not in landing configuration"? Für mich sieht das normal aus. Aber die Feuerwehr fährt da natürlich nicht zum Spaß herum.

    Gruß Kaslonelson
     

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