Condor: Erstattung Steuern & Gebühren bei LM-Tarif?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von DUS, 19. Oktober 2009.

  1. DUS

    DUS Gold Member

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    Hi,

    meine Schwester musste ihren Urlaub absagen. Ein Anruf bei der Condor ergab, dass man die Steuern & Gebühren für den nicht angetretenen Flug nicht erstatten wird, da es sich um den LM-Tarif handele, bei dem grds. keine Erstattung möglich ist.

    Als mir meine Schwester hiervon am Telefon erzählte dachte ich zunächst, dass dies der typische Versuch einer Airline wäre, die Erstattung einfach mal pauschal als nicht möglich zu bezeichnen, in der Hoffnung, dass sich der Kunde schon damit abfinden würde. Ich hatte aber dennoch ein wenig gegoogelt und tatsächlich scheint das bei Condor so zu sein.

    Meine Frage an Euch: Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Erstattung von Steuern & Gebühren bei Condor gemacht? Habt Ihr bei dem LM-Tarif die Steuern zurück bekommen? Oder ist es tatsächlich aussichtslos?

    Danke & Gruß,
    DUS
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Solange der Tarif kein Teil einer Pauschalreise ist (dann sieht es nämlich anders aus) nicht.
    Steuern und Gebühren, die durch die Nicht-Nutzung von Flügen auch nicht tatsächlich enstanden sind respektive abzuführen waren, müssen (abzüglich einer erlaubten Bearbeitungsgebühr) erstattet werden. Problem: Wenn sich ein Veranstalter warum auch immer weigert (und das ist nicht selten) wäre ein Rechtsstreit potentiell viel teurer als dass das Geld, um das es geht, es rechtfertigen würde.
     
  3. DUS

    DUS Gold Member

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    Nein, war keine Pauschalreise sondern ein separat gebuchter Flug.

    Naja, ich werde mal ein Schreiben für meine Schwester aufsetzen und dann schauen, wie Condor reagiert.

    DUS
     
  4. concept

    concept Lotse

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    Hallo Tagchen,

    da ich bei Condor arbeite kann ich Dir folgendes sagen:

    Du hast den LM (Aktions) Tarif gebucht, bei diesem sind keine Steuern-Treibstoff usw berchnet worden. Das siehst Du auch auf deiner
    Buchungsbestätigung - hier sind diese Leistungen nicht berechnet worden.

    Kurz und knapp: Da keine Steuern bezahlt wurden, gibt es auch keine erstattet.

    Manchmal ist es besser das so konkret zu schreiben, leider ist uns das dienstlich so nicht möglich.

    VG
     
  5. DUS

    DUS Gold Member

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    Ich bin überzeugt, dass dem so ist, wie du schreibst, sprich, dass Condor jegliche Erstattungsansprüche verneint. Habe dies meiner Schwester auch schon so gesagt.

    Jedoch, und das nur als abschließende Randbemerkung grds. zu Condor, diesem LM-Tarif und der Condor- "Sprachregelung" (Quote: "Du hast den LM (Aktions) Tarif gebucht, bei diesem sind keine Steuern-Treibstoff usw berchnet worden. Das siehst Du auch auf deiner Buchungsbestätigung - hier sind diese Leistungen nicht berechnet worden."): Nicht berechnet worden, bezweifel ich mal stark. Natürlich sind sie berechnet und im VK-Preis kalkuliert worden. Nur, separat ausgewiesen wurden sie nicht. DAS ist der Unterschied. Wie man das nun bewerten will, dass bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

    DUS
     
  6. telefoni2

    telefoni2 Co-Pilot

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    Hallo,

    genau hier würde ich bereits bei einer Klagebegründung ansetzen, dass ein falsch ausgewiesener Preis (evtl. Verstoß gegen die Preisangabeverordnung) nicht als Begründung für die Verweigerung einer Erstattung von Drittsteuern und Gebühren herangezogen werden kann.

    Im Zweifelsfall müsste also Condor beweisen, dass für ein Ticket im LM-Tarif tatsächlich auch keine Steuern und Gebühren abzuführen sind. Ich vertrete daher den Standpunkt, dass diese Drittabgaben in JEDEM Ticket enthalten sind. Auch könnte überprüft werden, ob Condor buchhaltungstechnisch korrekt vorgeht, da die entsprechenden Beträge auch unterschiedlich gebucht werden müssen (natürlich nur intern). Ach, was wäre das für ein Spass, für einen Prozess auch solche Aspekte in den Raum zu werfen und -etwas weiter gespinnt- auch noch die Finanzaufsichtsbehörden (Finanzamt?) mit zu involvieren.....

    Aber wieder zurück auf den Boden der Tatsachen: Persönlich habe ich nichts dagegen, im Zweifelsfall meinen Standpunkt auch vor einem Gericht zu vertreten. Die Airline hat ein viel größeres Prozessrisiko, wenn diese unterliegen sollte, da es Auswirkungen auf alle zukünftigen Vorgänge der gleichen Art hätte. Bislang konnte ich meine Ansprüche eigentlich spätestens mit der Übersendung einer Klageschrift durchsetzen (AirBerlin) bzw. im Falle von Condor nach Eingabe einer Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale (damals ging es um die Erstattung von Drittsteuern bei 29 Euro-Tickets). Wenn die erkennen, das man es wirklich ernst meint und auch bereit ist, die grundlegende Vorgehensweise der Airline in Frage zu stellen, werden die auf einmal ganz freundlich und kulant.

    Gruß

    telefoni2
     
  7. supialexi

    supialexi Gold Member

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    Telefoni, das Finanzamt hat nun damit gar nichts zu tun!

    Keine Unternehmen ist dazu verpflichet, sofort bei Rechnungsstellung und/oder Geldeingang, Beträge bestimmten Konten zuzuordnen!

    Da in Deutschland die Preisangabenverordnung gilt, die von einer Gesamtpreisdarstellung ausgeht, inkl. aller Nebenabgaben und Steuern und Gebühren, ist die Darstellung von CONDOR in einem Preis, sogar das, was am korrektesten ist!

    Weder dem Kunden, noch dem Buchhalten, oder dem Finanzamt muss es interessieren, aus welchen Bestandteilen ein Verkaufspreis besteht.
    Wie dann nachher die Aufteilung erfolgt, bzw. die einzelnen Kostenfaktoren bezahlt werden, ist eine andere Frage.

    Diese Drohung mit einer Steuersache, ist echt nur albern.

    Ebay Käufer meinen das auch häufig, wenn Versandkosten höher sind, als das reine Porto.

    Dabei wissen sie nicht mal, dass die Versandkosten, und damit auch die enthaltenden Kosten des Beförders, komplett als Nebenleistung umsatzsteuerpflichtig sind. Das gesamte Umsatz, inkl. Versandkosten, ist der Verkaufspreis!
    So wird es gebucht und da ist auch keine Bereicherung, denn die Versandkosten unterliegen ganz selbstverständlich den steuerlichen Vorschriften wie jeder andere Umsatz auch. Und das ist auch bei den Fluggesellschaften so. Auch wenn sie etwas mit Steuern betiteln, unterliegt dieser "Steuerbetrag" wieder der vollen Mehrwertsteuer - zumindest grundsätzlich und in Deutschland.
     
  8. telefoni2

    telefoni2 Co-Pilot

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    Hallo,

    also, wenn bei einem Flug(END)Preis von 29 Euro in Summe 28,99 Euro Drittabgaben sind, dann müssen diese 28,99 Euro schon anders behandelt werden als der eine cent.

    Wenn ich fliege, müssen die 28,99 also an Dritte abgeführt werden, ich habe diesen Betrag ja auch (wenn man so will "treuhänderisch") an die Airline für genau diesen Zweck gezahlt. Nur der eine cent ist direkt für die Airline gedacht.

    Wenn ich die Leistung der Airline jetzt nicht in Anspruch nehme, besteht doch für die Airline kein Anrecht auf die 28,99 Euro. Wenn diese also Steuern und Gebühren (mit welcher Begründung auch immer) nicht erstatten will, dann wird die Frage nach der internen Verbuchung der 28,99 Euro schon relevant...

    Aber, wie gesagt, in meinen Fällen hat es noch keine Airline auf einen Prozess ankommen lassen. Die haben viel mehr zu verlieren als ich. Bleibt nur noch die Frage nach der Rechtmässigkeit für diese neuen Bearbeitungsgebühren für einen Tax-Refund. Ich stehe da auf den Standpunkt, dass eine Rückerstattung kein kostenpflichtiger Vorgang sein kann, da dies zum normalen Geschäftsablauf gehört. Insbesondere dann, wenn zuvor bei der Buchung eine ServiceCharge berechnet wurde.

    Ich freue mich schon auf meinen ersten solchen Fall.... :)

    Gruß

    telefoni2
     

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