Ich habe bei der letzten AB 1+ 1 Aktion für vier Personen Flüge gebucht. So wie es es aussieht kann eine Person aus beruflichen Gründen nicht mitkommen. Sind beim Check Inn Probleme zu erwarten wenn die gebuchte Personengruppe nicht komplett ist und wir nur zu dritt fliegen ?
Niemand wird doch bei AB gezwungen, seine bezahlten Tickets abzufliegen. Die "Frage" sollte also eher lauten, ob es eine Erstattung gibt. Antwort: Nö.
Jop kein Problem im Jan habe ich für mich und meine Mutter einen Flug nach Rom gebucht gehabt jetzt konnte sie nicht mitfliegen da habe ich gleich am Checkin gesagt das sie meine Mutter rauslöschen sollen das es in Rom keine Probleme gibt.
Nein, sollte kein Problem sein. Ihr habt Euch ja keine Leistung "erschlichen", sprich der Preis wenn eine Person fliegt und die andere nicht ist genauso hoch als wären 2 Personen geflogen. AB entsteht dadurch kein Schaden... Da aber die 2. Person auch keine Steuern und Gebühren gezahlt hat, wird es da wohl auch nichts zurückgeben. Anders sehe es aus wenn Ihr tatsächlich eine "echte" Gruppe gebucht hättet und von AB einen Gruppentarif bekommen habt. Viele Airlines setzen mindestens 10 Personen für die Gewährung des Gruppentarifs voraus. Wenn am Ende nur 9 Personen reisen kann eine "echte" Stornierung der 10. Persone dazu führen dass der kompeltte Gruppentarif für die verbleibenden 9 Personen nicht anwendbar ist. Viele Airlines sind dann zwar kulant, aber in solchen Situationen sollte man es tunlichst lassen die 10. Person aktiv zu stornieren sondern lieber einfach der ihr Ticket zahlen
Danke für die Auskünfte - meint ihr es ist auch möglich den frei gebliebenen Sitz für uns zu nutzen, bezahlt ist er ja ?
Dann wird der Sitz im System aber spätestens am Gate auch wieder rausgenommen. Ein Anspruch drauf besteht ohnehin nicht, weil die Person ja nicht an Bord sein wird.